Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 95, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Hat der Landkreis Zwickau das Recht, mehrere Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates oder eines entsprechenden Überwachungsorgans zu entsenden oder der Gesellschafterversammlung zur Wahl vorzuschlagen, erfolgt die Benennung durch die Fraktionen des Kreistages entsprechend deren Stärke.