Sitzung: 05.11.2014 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 49, Stimmen dagegen: 7, Enthaltungen: 30
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, den Zuschlag für eine weitere dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkunft mit einer Kapazität von 60 Unterbringungsplätzen zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Landkreis Zwickau an die
European Homecare GmbH,
Am Uhlenkrug 45, 45133 Essen
zu erteilen. Der Landrat wird mit der Zuschlagserteilung
beauftragt.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt des § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das heißt: der Auftrag kann erst erteilt werden, wenn die Bieter gemäß § 101a GWB informiert wurden, die maßgebliche Frist von 10 Kalendertagen abgelaufen ist und die Vergabekammer des Freistaates Sachsen das Vergabeverfahren nicht beanstandet hat.
