Sitzung: 01.07.2026 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 51, Stimmen dagegen: 9, Enthaltungen: 28, Befangen: 0
Vorlage: BV/257/2026
Beschluss:
- Der Kreistag beschließt:
· die Vorhabenliste (1. Tranche) gem. § 3 Absatz 3, 4 Satz 1 Nummer 1 KomInvStärkVO gemäß Anlage,
· die landkreiseigenen Einzelmaßnahmen dieser Vorhabenliste als Investitions-vorentscheidungen im Sinne des § 3 Abs. 4 i. V. m. § 8 der Hauptsatzung des Landkreises und
· die Haushaltsansätze der Einzelmaßnahmen dieser Vorhabenliste gemäß § 20 Abs. 2 und 3 SächsKomHVO für gegenseitig deckungsfähig und gemäß § 21 Abs. 2 SächsKomHVO für übertragbar zu erklären.
- Der Landrat wird beauftragt, die Einzelmaßnahmen nach Ziffer 1 in den Haushaltsplan 2027/2028 (einschließlich Finanzplan) einzuarbeiten.
- Für das Kommunalinvestitionsbudget des Landkreises wird folgende Verteilung auf einzelne Investitionsbereiche für die gesamte Laufzeit festgesetzt:
|
Investitionsbereiche
für landkreiseigene Maßnahmen |
||
|
Investitionsbereich |
Anteil in % |
Budget in EUR |
|
Krankenhäuser |
25 |
11.235.465,95 |
|
Brand-
und Katastrophenschutz |
10 |
4.494.186,38 |
|
Digitale
Verwaltung |
13 |
5.842.442,29 |
|
Bildungsinfrastruktur |
18 |
8.089.535,48 |
|
ÖPNV |
10 |
4.494.186,38 |
|
Ingenieurbauwerke
(Tunnel, Brücken und Durchlässe) und Straßen |
8 |
3.595.349,10 |
|
Energieinfrastruktur |
1 |
449.418,64 |
|
Sport und
Kultur |
15 |
6.741.279,57 |
|
Gesamt |
100 |
44.941.863,80 |
- Der Landrat wird beauftragt, entsprechende Einzelmaßnahmen gem. den definierten Investitionsbereichen nach Ziffer 3. für landkreiseigene Maßnahmen für die 2. und 3. Tranche vorzubereiten.
- Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Rahmen des Haushaltsvollzuges Ersatzmaßnahmen im Rahmen der festgelegten Förderbereiche gegenüber der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
