Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 51, Stimmen dagegen: 9, Enthaltungen: 28, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Der Kreistag beschließt:

·         die Vorhabenliste (1. Tranche) gem. § 3 Absatz 3, 4 Satz 1 Nummer 1 KomInvStärkVO gemäß Anlage,

·         die landkreiseigenen Einzelmaßnahmen dieser Vorhabenliste als Investitions-vorentscheidungen im Sinne des § 3 Abs. 4 i. V. m. § 8 der Hauptsatzung des Landkreises und

·         die Haushaltsansätze der Einzelmaßnahmen dieser Vorhabenliste gemäß § 20 Abs. 2 und 3 SächsKomHVO für gegenseitig deckungsfähig und gemäß § 21 Abs. 2 SächsKomHVO für übertragbar zu erklären.

  1. Der Landrat wird beauftragt, die Einzelmaßnahmen nach Ziffer 1 in den Haushaltsplan 2027/2028 (einschließlich Finanzplan) einzuarbeiten.

  1. Für das Kommunalinvestitionsbudget des Landkreises wird folgende Verteilung auf einzelne Investitionsbereiche für die gesamte Laufzeit festgesetzt:

Investitionsbereiche für landkreiseigene Maßnahmen

Investitionsbereich

Anteil in %

Budget in EUR

Krankenhäuser

25

11.235.465,95

Brand- und Katastrophenschutz

10

4.494.186,38

Digitale Verwaltung

13

5.842.442,29

Bildungsinfrastruktur

18

8.089.535,48

ÖPNV

10

4.494.186,38

Ingenieurbauwerke (Tunnel, Brücken und Durchlässe) und Straßen

8

3.595.349,10

Energieinfrastruktur

1

449.418,64

Sport und Kultur

15

6.741.279,57

Gesamt

100

44.941.863,80

  1. Der Landrat wird beauftragt, entsprechende Einzelmaßnahmen gem. den definierten Investitionsbereichen nach Ziffer 3. für landkreiseigene Maßnahmen für die 2. und 3. Tranche vorzubereiten.

  1. Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Rahmen des Haushaltsvollzuges Ersatzmaßnahmen im Rahmen der festgelegten Förderbereiche gegenüber der Bewilligungsbehörde vorzulegen.