Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 67, Stimmen dagegen: 13, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kreistag möge beschließen:

1.      Die Sächsische Staatsregierung wird im Namen des Landkreises Zwickau, vertreten durch den Landrat, aufgefordert, unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um während der Aufstellung von Raumordnungsplänen zur Steuerung der Windenergienutzung eine befristete Untersagung für die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete zu ermöglichen.

2.      Die Sächsische Staatsregierung wird im Namen des Landkreises Zwickau, vertreten durch den Landrat, aufgefordert zu prüfen, inwieweit nach geltendem Recht eine zeitweise Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit auf dem Gebiet der Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der im Entwurf des Raumordnungsplans Wind für den Planungsverband Region Chemnitz vorgesehenen Windenergiegebiete möglich ist.

         Insbesondere ist zu prüfen, ob durch die Landesdirektion Sachsen eine Allgemeinverfügung zur befristeten Untersagung von Genehmigungen für Windenergieanlagen außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete bis zur Rechtskraft des Raumordnungsplans Wind erlassen werden kann. Sofern im Ergebnis der Prüfung eine Möglichkeit zur zeitweisen Untersagung besteht, soll diese unverzüglich genutzt werden.