Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 15, Stimmen dagegen: 0

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinie zur Gewährung eines Handgeldes für ambulante Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 Abs. 2, 30 und 31 SGB VIII im Landkreis Zwickau in der vom Ausschuss geänderten Form gemäß Anlage 1.