Sitzung: 15.06.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 80, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1. Der Kreistag beschließt den Maßnahmeplan Budget „Bund“ gemäß Anlage 1 und den Maßnahmeplan Budget „Sachsen“ gemäß Anlage 2.
2. Die kommunale Finanzplanung und das Investitionsprogramm sind entsprechend Ziffer 1 fortzuschreiben und zur Beschlussfassung dem Kreistag vorzulegen.
3. Der Kreistag beschließt den Beginn der Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2016 als außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen.
4. Die Haushaltsansätze im Rahmen dieses Maßnahmeplanes werden gemäß § 20
Abs. 2 und 3 der SächsKomHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.