Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 78, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1. Der Kreistag beschließt den saldierten überplanmäßigen Mehrbedarf im Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2016 im Bereich der Jugendhilfe nach SGB VIII  in Höhe von 959.500 EUR.

2. Der Kreistag beschließt die Deckung des Mehrbedarfs im Ergebnishaushalt aus dem Produktsachkonto 31210101.4461100 „Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II“ in Höhe von 959.500 EUR.

3. Der Kreistag beschließt den saldierten überplanmäßigen Mehrbedarf im Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2016 im Bereich der Jugendhilfe nach SGB VIII in Höhe von 760.600 EUR.

4. Der Kreistag beschließt die Deckung des Mehrbedarfs im Finanzhaushalt aus dem Produktsachkonto 31210101.7461100 „ Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II“  in Höhe von 760.600 EUR.