Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 73, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Kreistag beschließt,

 

1. die Zweckvereinbarung mit dem Erzgebirgskreis vom 10.12.2010 zum 31.12.2018 zu kündigen und den Landrat zu ermächtigen, alle Verträge abzuschließen bzw. anzupassen, die erforderlich sind, um eine lückenlose Erbringung der ÖSPV-Leistungen des Linienbündels 1 (Landkreis Zwickau Nordost) - soweit es von der Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (RVE) befahren wird - seitens des Erzgebirgskreises bis zur Beendigung der Zweckvereinbarung unter Beibehaltung der bisherigen Konditionen fortzuführen;

2. die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) für die Erbringung der ÖSPV-Leistungen im Linienbündel 1 (Landkreis Zwickau Nordost) in einem wettbewerblichen Verfahren ab dem 01.01.2019 mit einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren durchzuführen.