Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 68, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.   Der Kreistag beschließt die zweckgebundene Übertragung der Rettungswachen (gemäß Anlage 1) inkl. aller Rechte und Pflichten an den Rettungszweckverband „Südwestsachsen“ zum 01.01.2018. Gegenleistung ist das in der Bilanz des Rettungszweckverbandes „Südwestsachsen“ gesondert aufgeführte Eigenkapital.

2.   Sollte vor Ablauf der jeweiligen Zweckbindungsfrist eine Rettungswache wieder an den Landkreis zurückfallen, in dessen Gebiet sie gelegen ist, hat dieser die verbleibende Zweckbindungsfrist mit allen sich daraus ergebenden Folgen zu beachten.

3.   Der Landrat wird ermächtigt die entsprechenden Verträge abzuschließen.