Sitzung: 06.12.2017 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 68, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1.
Der
Kreistag beschließt die zweckgebundene Übertragung der Rettungswachen (gemäß
Anlage 1) inkl. aller Rechte und Pflichten an den Rettungszweckverband
„Südwestsachsen“ zum 01.01.2018. Gegenleistung ist das in der Bilanz des
Rettungszweckverbandes „Südwestsachsen“ gesondert aufgeführte Eigenkapital.
2.
Sollte
vor Ablauf der jeweiligen Zweckbindungsfrist eine Rettungswache wieder an den
Landkreis zurückfallen, in dessen Gebiet sie gelegen ist, hat dieser die
verbleibende Zweckbindungsfrist mit allen sich daraus ergebenden Folgen zu
beachten.
3.
Der
Landrat wird ermächtigt die entsprechenden Verträge abzuschließen.
