Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 43, Stimmen dagegen: 40, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag beauftragt den Landrat, folgenden Änderungsantrag zur Satzung in die Verbandsversammlung einzubringen:

Der § 7 „Verbandsversammlung und Stimmrecht“ wird wie folgt neu gefasst:

  1. Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen. Sie besteht aus

a)  den Landräten der zum Verbandsgebiet gehörenden Landkreise und den

     Oberbürgermeisterinnen der Städte Chemnitz und Zwickau

b)  weiteren Verbandsräten, bestehend aus Kreis- bzw. Stadträten der

     Gebietskörperschaften, die nach jeder Kommunalwahl von den neu gebildeten

     Stadträten und Kreistagen der Verbandsmitglieder aus deren Mitte für die Dauer

     ihrer Wahlperiode durch Wahl bestimmt werden. Für jeden weiteren Verbandsrat

     ist ein Stellvertreter zu wählen, der diesen bei Verhinderung vertritt.

  1. Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme.
  2. Die Vertreter der Verbandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Gewährung von Aufwandsentschädigungen ist durch Satzung zu regeln.
  3. Bedienstete des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) und Angestellte von Verkehrsunternehmen, die für den VMA tätig sind, können nicht Mitglieder der Verbandsversammlung sein.