Sitzung: 27.01.2021 Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 14, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt unter dem Vorbehalt des
Inkrafttretens des Haushaltes 2021 nachfolgende Zuschüsse für das Jahr 2021:
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1. |
an den Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung - Regionalvereinigung Hohenstein-Ernstthal e. V.
für den „Ambulanten Behindertendienst - Familienentlastender Dienst“ in Höhe
von 12.000,00 €
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2. |
an den Verein geistig und
körperlich Behinderter Glauchau e. V. für den „Ambulanten Behindertendienst - Familienentlastender Dienst“ in Höhe von 61.367,00 €
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3. |
an den „Aktiv ab 50“ e. V. für
Niedrigschwellige Begegnungs- und Betreuungsangebote für ältere Menschen mit
Behinderungen "Mittendrin statt außen vor“ in Höhe von 14.845,00 €
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4. |
an den Verein "Gesundheit
für alle" e. V. für Begegnungs- und Betreuungsangebote für ältere
Menschen mit Behinderungen „Scheffeltreff“ in Höhe von 20.956,00 €
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5. |
an den Diakonie Stadtmission
Zwickau e. V. für die Beratungsstelle Haftentlassene – Straffälligenhilfe in
Höhe von 18.952,00 €
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6. |
an den Diakonie Stadtmission Zwickau e. V. für die Telefonseelsorge
„Westsachsen“ in Höhe von 9.257,00 €
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7. |
an die DRK Zwickauer Land
Sozialdienst gemeinnützige Gesellschaft mbH für die Ehe-, Familien- und
Lebensberatung in Höhe von 19.555,00 €
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8. |
an den Diakonie Stadtmission
Zwickau e. V. für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung in Höhe von
58.533,00 €
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9. |
an die Diakoniewerk Westsachsen
gGmbH für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung in Höhe von 41.479,00 €
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10. |
an den Verbraucherzentrale Sachsen
e. V. für die Beratungsstelle Zwickau in Höhe von 7.150,00 €
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11. |
an den HALT e. V.
Beratungszentrum für Soziales für das Beratungsangebot zur Bewältigung
sozialer Konflikte und sonstiger sozialer Problemlagen für die
Beratungsstelle Hohenstein-Ernstthal in Höhe von 5.860,00 €
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12. |
an den Verein "Gesundheit
für alle" e. V. für die Kontakt- und Informationsstelle für
Selbsthilfegruppen (KISS) in Höhe von 30.000,00 €
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