Sitzung: 02.11.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 14, Stimmen dagegen: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/509/2022
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
1.
Es
findet eine Bewertung aller richtlinienkonform gestellten Anträge auf
Fachkraftförderung
in den Leistungsbereichen §§ 11 - 14 und §
16 SGB VIII anhand einer Bewertungsmatrix
(Anlage 1) statt. Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung erfolgt die
Erstellung einer Priorisierungsliste.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei richtlinienkonformer Bewilligung aller Anträge in einem Leistungsbereich die noch zur Verfügung stehenden Mittel auf die anderen Leistungsbereiche §§ 11 - 14 und § 16 SGB VIII zu verteilen.
4. Die erste Anwendung der Bewertungsmatrix und die sich daraus ergebende Priorisierung wird im Jahr 2023 für das Förderjahr 2024 evaluiert und die Passgenauigkeit beurteilt.
