Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 14, Stimmen dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

1.    Es findet eine Bewertung aller richtlinienkonform gestellten Anträge auf Fachkraftförderung

in den Leistungsbereichen §§ 11 - 14 und § 16 SGB VIII anhand einer Bewertungsmatrix
(Anlage 1) statt. Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung erfolgt die Erstellung einer Priorisierungsliste.

2.       Nicht abgerufene Fördermittel aus dem Fördervollzug werden an die Leistungsangebote entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung, vorbehaltlich der Kofinanzierung der Sitzkommune, vergeben. Mindererträge aus der Jugendpauschale mindern in umgekehrter Reihenfolge der Priorisierung die Förderung (Abbildung 1).

3.       Die Verwaltung wird ermächtigt, bei richtlinienkonformer Bewilligung aller Anträge in einem Leistungsbereich die noch zur Verfügung stehenden Mittel auf die anderen Leistungsbereiche §§ 11 - 14 und § 16 SGB VIII zu verteilen.

4.      Die erste Anwendung der Bewertungsmatrix und die sich daraus ergebende Priorisierung wird im Jahr 2023 für das Förderjahr 2024 evaluiert und die Passgenauigkeit beurteilt.