Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 12, Stimmen dagegen: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

1.    Die Rangfolge der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023

1.1.  zunächst entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung bis zur Deckung des Primärbedarfs aller richtlinienkonform gestellten Anträge (Anlage 2) und darauffolgend

1.2.  entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung bis zur Deckung des Sekundärbedarfs aller richtlinienkonform gestellten Anträge (Anlage 2).

2.    Mehrerträge aus der Zuweisung der Jugendpauschale 2023 sowie nicht abgerufene Fördermittel aus dem Fördervollzug 2023 werden an die Leistungsangebote entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung, vorbehaltlich der Kofinanzierung der Sitzkommune, vergeben. Mindererträge aus der Jugendpauschale mindern in umgekehrter Reihenfolge der Priorisierung die Förderung (Anlage 2).

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, bei richtlinienkonformer Bewilligung aller Anträge im Leistungsbereich § 11 SGB VIII die noch zur Verfügung stehenden Mittel auf die Leistungsbereiche §§ 12-14 SGB VIII und § 16 SGB VIII zu verteilen.

4.    Der Vollzug der Förderung nach Ziffer 1 bis 3 steht unter dem Vorbehalt der

a)    Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen 2023 (FRL Jugendpauschale),

b)    des Haushaltsbeschlusses 2023 durch den Kreistag,

c)    der Genehmigung des Haushaltes 2023 durch die Landesdirektion und

d)    des wirksamen Inkrafttretens des Haushaltes 2023.