Sitzung: 25.01.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 12, Stimmen dagegen: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Vorlage: BV/547/2023
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt
1.
Die
Rangfolge der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem
Leistungsbereich § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023
1.1.
zunächst
entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung bis zur Deckung des
Primärbedarfs aller richtlinienkonform gestellten Anträge (Anlage 2) und
darauffolgend
1.2.
entsprechend
der Reihenfolge ihrer Priorisierung bis zur Deckung des Sekundärbedarfs aller
richtlinienkonform gestellten Anträge (Anlage 2).
2.
Mehrerträge aus der Zuweisung der Jugendpauschale
2023 sowie nicht abgerufene Fördermittel aus dem Fördervollzug 2023 werden an
die Leistungsangebote entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung, vorbehaltlich
der Kofinanzierung der Sitzkommune, vergeben. Mindererträge aus der
Jugendpauschale mindern in umgekehrter Reihenfolge der Priorisierung die
Förderung (Anlage 2).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei richtlinienkonformer Bewilligung aller Anträge im Leistungsbereich § 11 SGB VIII die noch zur Verfügung stehenden Mittel auf die Leistungsbereiche §§ 12-14 SGB VIII und § 16 SGB VIII zu verteilen.
4.
Der
Vollzug der Förderung nach Ziffer 1 bis 3 steht unter dem Vorbehalt der
a)
Bereitstellung
der Fördermittel des Freistaates Sachsen 2023 (FRL Jugendpauschale),
b)
des
Haushaltsbeschlusses 2023 durch den Kreistag,
c)
der
Genehmigung des Haushaltes 2023 durch die Landesdirektion und
d)
des
wirksamen Inkrafttretens des Haushaltes 2023.