Sitzung: 18.11.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 14, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Beihilfen nach § 39 SGB VIII für Jugendhilfeleistungen in stationärer Form in der als Anlage 1 ausgereichten Fassung.