Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 14, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Beihilfen nach § 39 SGB VIII für Jugendhilfeleistungen in stationärer Form in der als Anlage 1 ausgereichten Fassung.