1. Der
Kreistag beschließt die Erweiterung des Vertrages zur Unterbringung und
Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Gebiet
der Stadt Zwickau, Marchlewskistraße, an den
ASB Dienste für Generationen gGmbH,
Am Markt 3, 08112 Zwickau
um 75 Plätze spätestens ab 01.05.2022 sowie die Möglichkeit der
Verlängerung des Vertrages ab durch Ausübung des einseitigen Optionsrechtes des
Landkreises bis max. 31.12.2025.
Der
Landrat wird mit der Vertragserweiterung beauftragt.
2. Der
Kreistag beschließt die Erweiterung des Vertrages zur Unterbringung und
Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Gebiet
der Stadt Zwickau und im Gebiet der Stadt Werdau an die
Diakonie Stadtmission Zwickau e. V.,
Lothar-Streit-Straße 14, 08056 Zwickau
um 75 Plätze spätestens ab 01.05.2022.
Der Landrat wird mit der Vertragserweiterung
beauftragt.
3. Der
Kreistag beschließt die Erweiterung des Vertrages über die Unterbringung und
Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und
Spätaussiedlern in einer zentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft mit
angegliederter dezentral betriebener Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des
Planungsraumes II (Städte und Gemeinden Crimmitschau, Fraureuth, Langenbernsdorf,
Neukirchen/Pleiße, Werdau) des Landkreises Zwickau an die
European Homecare GmbH,
Schürmannstraße 22 a, 45136 Essen
um 225 Plätze in der dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft,
davon spätestens ab 01.05.2022 mit 75 Plätzen und spätestens ab 01.06.2022 mit
150 Plätzen.
Der Landrat wird mit der Vertragserweiterung
beauftragt.
4. Der
Kreistag beschließt die Erweiterung des Vertrages
über die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen
ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer dezentral betriebenen
Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes III (Städte und Gemeinden
Dennheritz, Glauchau, Meerane, Oberwiera, Remse, Schönberg, Waldenburg) des
Landkreises Zwickau an die
Bietergemeinschaft Pandechaion GmbH,
Liliensteinstraße 25 a, 04207 Leipzig
um 150 Plätze spätestens ab 01.06.2022.
Der Landrat wird mit der Vertragserweiterung
beauftragt.
5. Der
Kreistag beschließt die Erweiterung des Vertrages über die Unterbringung und Betreuung von
Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Gebiet der Stadt
Limbach-Oberfrohna an die
Pandechaion GmbH,
Liliensteinstraße 25 a, 04207 Leipzig
um 150 Plätze spätestens ab 01.06.2022 sowie die Möglichkeit der
Verlängerung des Vertrages durch Ausübung des einseitigen Optionsrechtes des
Landkreises bis max. 30.04.2026.
Der Landrat wird mit der Vertragserweiterung
beauftragt.
6. Der
Kreistag beschließt die Erweiterung des Vertrages über
die Unterbringung und Betreuung von
Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer
dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes V
(Städte und Gemeinden Crinitzberg, Hartenstein, Hartmannsdorf, Hirschfeld,
Kirchberg, Langenweißbach, Lichtentanne, Reinsdorf, Wildenfels, Wilkau-Haßlau)
des Landkreises Zwickau an den
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Zwickau/Vogtland,
um 75 Plätze spätestens ab 01.05.2022.
Der Landrat wird mit der Vertragserweiterung beauftragt.
Begründung:
1.
Rechtliche
Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern,
anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Der Landkreis Zwickau ist nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz
(SächsFlüAG) verpflichtet, ihm vom Freistaat Sachsen zugewiesene Asylbewerber
und andere ausländische Flüchtlinge unterzubringen. Es handelt sich hierbei um
eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe.
Zudem ist der Landkreis Zwickau nach dem Sächsischen
Spätaussiedlereingliederungsgesetz (SächsSpAEG)
verpflichtet, ihm vom Freistaat Sachsen zugewiesene Spätaussiedler
aufzunehmen. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine weisungsgebundene
Pflichtaufgabe.
Seit dem Jahr 2008 bringt der Landkreis Zwickau die zugewiesenen
Spätaussiedler vorübergehend in den nach SächsFlüAG vorgehaltenen
Unterbringungseinrichtungen unter.
Für den Betrieb der Unterbringungseinrichtungen ist der Landkreis nach
SächsFlüAG berechtigt, Dritte zu beauftragen. Die Möglichkeit der Beauftragung
Dritter mit dem Betrieb von Unterbringungseinrichtungen nimmt der Landkreis
Zwickau seit dem Jahr 2008 in Anspruch; die Rechtsvorgänger haben dies bis
dahin ebenso gehandhabt.
Die Beauftragung Dritter richtet sich nach dem Vergaberecht.
Gemäß § 132 Abs. 2, S. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWG) sind Änderungen von öffentlichen Aufträgen während der Vertragslaufzeit
ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn diese wegen
nicht vorhersehbarer Umstände für den öffentlichen Auftraggeber notwendig geworden
sind und der Gesamtcharakter des Auftrages sich nicht verändert. Der Preis darf
dabei um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrages
erhöht werden.
2. Aktuelle Unterbringungs- und
Betreuungssituation
Zum 28.03.2022 stehen im Landkreis Zwickau
-
vier
zentral betriebene Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnheime) mit einer
Mindestkapazität von insgesamt 599 Plätzen und einer Höchstkapazität von
insgesamt 849 Plätzen sowie
-
sechs
dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnprojekte) mit einer
Mindestkapazität von insgesamt 767 Plätzen und einer Höchstkapazität von
insgesamt 1.217 Plätzen
zur Verfügung.
Auf Basis der Mindestkapazitäten ergibt sich eine Gesamtkapazität von
1.366 Plätzen, unter Berücksichtigung der Höchstkapazitäten beträgt diese 2.066
Plätze.
Aktuell hat der Landkreis alle optionalen Möglichkeiten der
Vertragserweiterung in Anspruch genommen, so dass insgesamt 2.066 Plätze
bereitstehen.
Entsprechend dem Unterbringungskonzept des Landkreises Zwickau, zu
welchem Einvernehmen mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden besteht,
sind die gemeinschaftlichen Unterbringungsplätze auf die aus der Jugend- und
Sozialhilfe bestehenden Planungsräume I bis V nach dem Einwohnerschlüssel zu
verteilen.
Die Verteilung stellt sich wie folgt dar:
Planungsraum (PR) |
Kapazitäten der zentralen und dezentralen Gemeinschaftsunterkünfte – Stand 28.03.2022 |
I |
562 |
II |
475 |
III |
300 |
IV |
429 |
V |
300 |
gesamt |
2.066 |
Die Belegung/Auslastung hat infolge der regulären Zuweisungen von
Asylbewerbern durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) und die gleichzeitige
starke Migration ukrainischer Flüchtlinge in den Landkreis zu einer starken
Auslastung der Unterbringungseinrichtungen geführt. Die Auslastung der zentralen
Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnheime) beträgt aktuell 83 %, der dezentralen
Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnprojekte) 88 %.
Die Lage ist dahingehend schwierig und nicht mit 2014/2015 vergleichbar,
weil das Schutzgesuch von Flüchtlingen aus der Ukraine aufenthaltsrechtlich und
registrierungsmäßig nicht unmittelbar und ausschließlich durch die
Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) erfasst wird. Das führt dazu, dass
Unterbringungen im Landkreis Zwickau notwendig sind, für die keine Zuweisung
der LDS vorausgegangen ist. Zum 28.03.2022 belief sich die Zahl der
Schutzsuchenden, die im Landkreis Zwickau voraussichtlich dauerhaft bleiben
wollen, auf 1.060 Personen. Vom Erhalt der nachträglichen Zuweisung für diese
Personen wird ausgegangen.
3. Geplante Unterbringungs- und
Betreuungssituation
Gemäß der Prognose des Landes Sachsen vom 24.03.2023 werden in den
nächsten Wochen und Monaten mehrere Tausend (mindestens 7.000) ukrainische
Flüchtlinge neben Asylbewerbern und sonstigen ausländischen Flüchtlingen im
Landkreis unterzubringen sein.
Entsprechend muss der Landkreis unverzüglich die
Unterbringungskapazitäten ausbauen. Daher wurden zur Sicherstellung der
Unterbringungspflichten des Landkreises folgende Maßnahmen eingeleitet:
(1) Erweiterung
der Unterbringungskapazitäten um 148 Wohnprojektplätze ab 01.04.2022 im
Preisumfang < 250.000 Euro gemäß Hauptsatzung für eine Laufzeit von 20
Monaten
(2) Erweiterung
der Betreiberverträge spätestens ab Mai/Juni 2022 um 750 Wohnprojektplätze >
250.000 Euro
(3) Schaffung
neuer Unterbringungskapazitäten, -formen in aktuell geschätztem Umfang von
6.000 Plätzen auf Basis von Planungsraumabstimmungen mit den Städten und
Gemeinden und Akquirierung potentieller Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften
(4) Sicherstellung
der übergangsweisen Unterbringung in Notunterkünften in einem aktuell
geschätzten Umfang von bis zu 1.600 Plätzen.
Der Beschluss und die weiteren Ausführungen beziehen sich auf die unter
Ziff. 2 genannte Maßnahme.
Lt. Beschluss werden die bestehenden Betreiberverträge um insgesamt
maximal 750 Plätze spätestens ab 01.05.2022 erhöht. Im Einzelnen sind folgende
Erweiterungen vorgesehen:
-
dezentral
betriebene Gemeinschaftsunterkunft Zwickau, Marchlewskistraße: + 75
Unterbringungsplätze, Bereitstellung spätestens ab 01.06.2022,
-
dezentral
betriebene Gemeinschaftsunterkunft Zwickau/Werdau: + 75 Unterbringungsplätze,
Bereitstellung spätestens ab 01.05.2022,
-
dezentral
betriebene Gemeinschaftsunterkunft im Planungsraum II des Landkreises: + 225
Unterbringungsplätze; Bereitstellung 75 Plätze spätestens ab 01.05.2022, 150
spätestens ab 01.06.2022,
-
dezentral
betriebene Gemeinschaftsunterkunft im Planungsraum III des Landkreises: + 150 Unterbringungsplätze,
Bereitstellung spätestens ab 01.06.2022,
-
dezentral
betriebene Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet der Stadt Limbach-Oberfrohna: +
150 Unterbringungsplätze, Bereitstellung spätestens ab 01.06.2022,
-
dezentral
betriebene Gemeinschaftsunterkunft im Planungsraum III des Landkreises: + 75
Unterbringungsplätze, Bereitstellung spätestens ab 01.05.2022.
Ferner werden die Laufzeiten folgender Betreiberverträge verlängert:
-
dezentral
betriebene Gemeinschaftsunterkunft Zwickau, Marchlewskistraße: Möglichkeit der
Vertragsverlängerung bis max. 31.12.2025 durch Ausübung des einseitigen
Optionsrechtes des Landkreises Zwickau,
-
dezentral
betriebene Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet der Stadt Limbach-Oberfrohna:
Möglichkeit der Vertragsverlängerung bis max. 30.04.2026 durch Ausübung des
einseitigen Optionsrechtes des Landkreises Zwickau.
Die Auftragsänderungen erfordern kein neues Vergabeverfahren, da die
Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich geworden sind, die der
öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen
konnte, sich aufgrund der Änderungen der Gesamtcharakter der Aufträge nicht
verändert und der Wert der einzelnen Auftragserhöhungen jeweils 50 Prozent des
Wertes des ursprünglichen Auftrags nicht überschreitet.
Die Verteilung der gemeinschaftlichen Unterbringungsplätze stellt
sich wie folgt dar:
PR |
Höchst-Kapa-zität 25.03.22 |
Vertrags- erweiterung Maßnahmen Ziff. 1 (ab 01/18.04. 2022) |
Vertrags- erweiterung Maßnahmen Ziff. 2 (spätestens 01.06.2022) |
Verteilung IST 01.06.202 Ziff. 1+2 |
Verteilung SOLL 01.06.2022 nach Einwohnerschlüssel |
Saldo IST - SOLL |
|
I |
562 |
57 |
150 |
769 |
830 |
-61 |
|
II |
475 |
0 |
225 |
700 |
486 |
214 |
|
III |
300 |
37 |
150 |
487 |
427 |
60 |
|
IV |
429 |
27 |
150 |
606 |
782 |
-176 |
|
V |
300 |
27 |
75 |
402 |
439 |
-37 |
|
Gesamt |
2.066 |
148 |
750 |
2.964 |
2.964 |
|
|
4. Angebote
Aufgrund des akuten Bedarfes an Unterbringungsplätzen, wurden die
Betreiber der sechs dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte durch das
Sozialamt per E-Mail über die geplante Vertragserweiterung um 75, 150 bzw. 225
Plätze für die Dauer der Festvertragslaufzeiten (einschl. der optionalen
Verlängerungszeiträume) informiert und um Angebotsabgabe gebeten.
Die Angebote wurden im Zeitraum vom 16.03. –
24.03.2022 beim Landkreis eingereicht. Nachfragen zu den
Angeboten waren vereinzelt erforderlich.
Die rechnerische Richtigkeit der
eingegangenen Angebote wurde festgestellt. Es besteht bei den Angeboten kein
Missverhältnis zwischen Preis und Leistung. Die Preise sind im Vergleich mit
Erfahrungswerten angemessen und auskömmlich.
Alle Betreiber verfügen mit Verweis auf die bisher geleistete Arbeit über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Angebotspreise
für Vertragserweiterungen:
Db/GU |
Betreiber |
zusätzl. Kapazität Stufe 2 |
Laufzeit (max. bis Ende der optionalen Verlängerung) |
Auftragswerterhöhung (ohne Miet- und
Energiekosten der Unterkünfte) |
Zwickau/ Werdau |
Diakonie Stadtmission Zwickau e. V. |
75* |
56 Monate |
1.587.936 € |
Zwickau/ Marchlewkistr. |
ASB Dienste für Generationen gGmbH |
75 |
44 Monate; Laufzeitverlängerung Bestandsplätze 23 Monate |
1.914.749 € |
Werdau u. a. |
European Homecare GmbH |
225 |
75 Plätze 104 Monate, 150 Plätze 103 Monate |
6.405.552 € |
Glauchau u. a |
Bietergemeinschaft Pandechaion GmbH |
150 |
103 Monate |
4.340.093 € |
Limbach- Oberfrohna |
Pandechaion GmbH |
150 |
23 Monate; Laufzeitverlängerung Bestandsplätze 16
Monate |
2.749.609 € |
Kirchberg u. a. |
Johanniter-Unfall-hilfe e.V. |
75 |
104 Monate |
2.289.616 € |
*Der Diakonie Stadtmission Zwickau e. V. reichte das Angebot für Erweiterungen um 75 bzw. 150 Plätze ein. Im Ergebnis der Prüfung des Angebotes war festzustellen, dass bei Erweiterung um 150 Plätze die Grenze von 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes überschritten würde, so dass die Vertragserweiterung in Stufe 2 sich auf 75 Unterbringungsplätze beschränkt.
5. Haushaltsmittel
Die Haushaltsmittel werden in den UPK 31310115.4339130 bzw. 31310115.4339131 ausgewiesen.
Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat
Sachsen (SächsFlüAG)
Sächsisches Gesetz über die Eingliederung von Spätaussiedlern und zur
Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes sowie anderer Kriegsfolgengesetze
(SächsSpAEG)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –
VgV)
Hauptsatzung des Landkreises Zwickau