Betreff
Vergabe der Leistung zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen
Vorlage
BV/418/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Vertrages zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Gebiet der Stadt Zwickau, Marchlewskistraße, an den

ASB Dienste für Generationen gGmbH,

Am Markt 3, 08112 Zwickau

um 75 Plätze spätestens ab 01.05.2022 sowie die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages ab durch Ausübung des einseitigen Optionsrechtes des Landkreises bis max. 31.12.2025.

Der Landrat wird mit der Vertragserweiterung beauftragt.

2.      Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Vertrages zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Gebiet der Stadt Zwickau und im Gebiet der Stadt Werdau an die

Diakonie Stadtmission Zwickau e. V.,

Lothar-Streit-Straße 14, 08056 Zwickau

um 75 Plätze spätestens ab 01.05.2022.

Der Landrat wird mit der Vertragserweiterung beauftragt.

3.      Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Vertrages über die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer zentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft mit angegliederter dezentral betriebener Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes II (Städte und Gemeinden Crimmitschau, Fraureuth, Langenbernsdorf, Neukirchen/Pleiße, Werdau) des Landkreises Zwickau an die

European Homecare GmbH,

Schürmannstraße 22 a, 45136 Essen

um 225 Plätze in der dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft, davon spätestens ab 01.05.2022 mit 75 Plätzen und spätestens ab 01.06.2022 mit 150 Plätzen.

Der Landrat wird mit der Vertragserweiterung beauftragt.

4.      Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Vertrages über die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes III (Städte und Gemeinden Dennheritz, Glauchau, Meerane, Oberwiera, Remse, Schönberg, Waldenburg) des Landkreises Zwickau an die

Bietergemeinschaft Pandechaion GmbH,

Liliensteinstraße 25 a, 04207 Leipzig

um 150 Plätze spätestens ab 01.06.2022.

Der Landrat wird mit der Vertragserweiterung beauftragt.

5.      Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Vertrages über die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Gebiet der Stadt Limbach-Oberfrohna an die

Pandechaion GmbH,

Liliensteinstraße 25 a, 04207 Leipzig

um 150 Plätze spätestens ab 01.06.2022 sowie die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages durch Ausübung des einseitigen Optionsrechtes des Landkreises bis max. 30.04.2026.

Der Landrat wird mit der Vertragserweiterung beauftragt.

6.      Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Vertrages über die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in einer dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet des Planungsraumes V (Städte und Gemeinden Crinitzberg, Hartenstein, Hartmannsdorf, Hirschfeld, Kirchberg, Langenweißbach, Lichtentanne, Reinsdorf, Wildenfels, Wilkau-Haßlau) des Landkreises Zwickau an den


Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Zwickau/Vogtland,

Uferstraße 31, 08412 Werdau

um 75 Plätze spätestens ab 01.05.2022.

Der Landrat wird mit der Vertragserweiterung beauftragt.


Begründung:

1.       Rechtliche Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, anderen ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern

Der Landkreis Zwickau ist nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) verpflichtet, ihm vom Freistaat Sachsen zugewiesene Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge unterzubringen. Es handelt sich hierbei um eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe.

Zudem ist der Landkreis Zwickau nach dem Sächsischen Spätaussiedlereingliederungsgesetz (SächsSpAEG) verpflichtet, ihm vom Freistaat Sachsen zugewiesene Spätaussiedler aufzunehmen. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe.

Seit dem Jahr 2008 bringt der Landkreis Zwickau die zugewiesenen Spätaussiedler vorübergehend in den nach SächsFlüAG vorgehaltenen Unterbringungseinrichtungen unter.

Für den Betrieb der Unterbringungseinrichtungen ist der Landkreis nach SächsFlüAG berechtigt, Dritte zu beauftragen. Die Möglichkeit der Beauftragung Dritter mit dem Betrieb von Unterbringungseinrichtungen nimmt der Landkreis Zwickau seit dem Jahr 2008 in Anspruch; die Rechtsvorgänger haben dies bis dahin ebenso gehandhabt.

Die Beauftragung Dritter richtet sich nach dem Vergaberecht.

Gemäß § 132 Abs. 2, S. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) sind Änderungen von öffentlichen Aufträgen während der Vertragslaufzeit ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn diese wegen nicht vorhersehbarer Umstände für den öffentlichen Auftraggeber notwendig geworden sind und der Gesamtcharakter des Auftrages sich nicht verändert. Der Preis darf dabei um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht werden.

2.       Aktuelle Unterbringungs- und Betreuungssituation

Zum 28.03.2022 stehen im Landkreis Zwickau

-        vier zentral betriebene Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnheime) mit einer Mindestkapazität von insgesamt 599 Plätzen und einer Höchstkapazität von insgesamt 849 Plätzen sowie

-        sechs dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnprojekte) mit einer Mindestkapazität von insgesamt 767 Plätzen und einer Höchstkapazität von insgesamt 1.217 Plätzen

zur Verfügung.

Auf Basis der Mindestkapazitäten ergibt sich eine Gesamtkapazität von 1.366 Plätzen, unter Berücksichtigung der Höchstkapazitäten beträgt diese 2.066 Plätze.

Aktuell hat der Landkreis alle optionalen Möglichkeiten der Vertragserweiterung in Anspruch genommen, so dass insgesamt 2.066 Plätze bereitstehen.

Entsprechend dem Unterbringungskonzept des Landkreises Zwickau, zu welchem Einvernehmen mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden besteht, sind die gemeinschaftlichen Unterbringungsplätze auf die aus der Jugend- und Sozialhilfe bestehenden Planungsräume I bis V nach dem Einwohnerschlüssel zu verteilen.

cid:image001.jpg@01D1B020.F4C02450

Die Verteilung stellt sich wie folgt dar:

Planungsraum (PR)

Kapazitäten der zentralen und dezentralen

Gemeinschaftsunterkünfte –

Stand 28.03.2022

I

562

II

475

III

300

IV

429

V

300

gesamt

2.066

Die Belegung/Auslastung hat infolge der regulären Zuweisungen von Asylbewerbern durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) und die gleichzeitige starke Migration ukrainischer Flüchtlinge in den Landkreis zu einer starken Auslastung der Unterbringungseinrichtungen geführt. Die Auslastung der zentralen Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnheime) beträgt aktuell 83 %, der dezentralen Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnprojekte) 88 %.

Die Lage ist dahingehend schwierig und nicht mit 2014/2015 vergleichbar, weil das Schutzgesuch von Flüchtlingen aus der Ukraine aufenthaltsrechtlich und registrierungsmäßig nicht unmittelbar und ausschließlich durch die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) erfasst wird. Das führt dazu, dass Unterbringungen im Landkreis Zwickau notwendig sind, für die keine Zuweisung der LDS vorausgegangen ist. Zum 28.03.2022 belief sich die Zahl der Schutzsuchenden, die im Landkreis Zwickau voraussichtlich dauerhaft bleiben wollen, auf 1.060 Personen. Vom Erhalt der nachträglichen Zuweisung für diese Personen wird ausgegangen.

3. Geplante Unterbringungs- und Betreuungssituation

Gemäß der Prognose des Landes Sachsen vom 24.03.2023 werden in den nächsten Wochen und Monaten mehrere Tausend (mindestens 7.000) ukrainische Flüchtlinge neben Asylbewerbern und sonstigen ausländischen Flüchtlingen im Landkreis unterzubringen sein.

Entsprechend muss der Landkreis unverzüglich die Unterbringungskapazitäten ausbauen. Daher wurden zur Sicherstellung der Unterbringungspflichten des Landkreises folgende Maßnahmen eingeleitet:

 

(1)  Erweiterung der Unterbringungskapazitäten um 148 Wohnprojektplätze ab 01.04.2022 im Preisumfang < 250.000 Euro gemäß Hauptsatzung für eine Laufzeit von 20 Monaten

(2)  Erweiterung der Betreiberverträge spätestens ab Mai/Juni 2022 um 750 Wohnprojektplätze > 250.000 Euro

(3)  Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten, -formen in aktuell geschätztem Umfang von 6.000 Plätzen auf Basis von Planungsraumabstimmungen mit den Städten und Gemeinden und Akquirierung potentieller Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften

(4)  Sicherstellung der übergangsweisen Unterbringung in Notunterkünften in einem aktuell geschätzten Umfang von bis zu 1.600 Plätzen.

Der Beschluss und die weiteren Ausführungen beziehen sich auf die unter Ziff. 2 genannte Maßnahme.

Lt. Beschluss werden die bestehenden Betreiberverträge um insgesamt maximal 750 Plätze spätestens ab 01.05.2022 erhöht. Im Einzelnen sind folgende Erweiterungen vorgesehen:

-        dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkunft Zwickau, Marchlewskistraße: + 75 Unterbringungsplätze, Bereitstellung spätestens ab 01.06.2022,

-        dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkunft Zwickau/Werdau: + 75 Unterbringungsplätze, Bereitstellung spätestens ab 01.05.2022,

-        dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkunft im Planungsraum II des Landkreises: + 225 Unterbringungsplätze; Bereitstellung 75 Plätze spätestens ab 01.05.2022, 150 spätestens ab 01.06.2022,

-        dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkunft im Planungsraum III des Landkreises:               + 150 Unterbringungsplätze, Bereitstellung spätestens ab 01.06.2022,

-        dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet der Stadt Limbach-Oberfrohna: + 150 Unterbringungsplätze, Bereitstellung spätestens ab 01.06.2022,

-        dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkunft im Planungsraum III des Landkreises: + 75 Unterbringungsplätze, Bereitstellung spätestens ab 01.05.2022.

Ferner werden die Laufzeiten folgender Betreiberverträge verlängert:

-        dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkunft Zwickau, Marchlewskistraße: Möglichkeit der Vertragsverlängerung bis max. 31.12.2025 durch Ausübung des einseitigen Optionsrechtes des Landkreises Zwickau,

-        dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkunft im Gebiet der Stadt Limbach-Oberfrohna: Möglichkeit der Vertragsverlängerung bis max. 30.04.2026 durch Ausübung des einseitigen Optionsrechtes des Landkreises Zwickau.

Die Auftragsänderungen erfordern kein neues Vergabeverfahren, da die Änderungen aufgrund von Umständen erforderlich geworden sind, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, sich aufgrund der Änderungen der Gesamtcharakter der Aufträge nicht verändert und der Wert der einzelnen Auftragserhöhungen jeweils 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags nicht überschreitet.

Die Verteilung der gemeinschaftlichen Unterbringungsplätze stellt sich wie folgt dar:

PR

Höchst-Kapa-zität

25.03.22

Vertrags-

erweiterung

Maßnahmen Ziff. 1

(ab 01/18.04.

2022)

Vertrags-

erweiterung Maßnahmen Ziff. 2

(spätestens 01.06.2022)

Verteilung

IST

01.06.202

Ziff. 1+2

Verteilung

SOLL

01.06.2022

nach Einwohnerschlüssel

Saldo IST - SOLL

I

562

57

150

769

830

-61

II

475

0

225

700

486

214

III

300

37

150

487

427

60

IV

429

27

150

606

782

-176

V

300

27

75

402

439

-37

Gesamt

2.066

148

750

2.964

2.964

4.      Angebote

Aufgrund des akuten Bedarfes an Unterbringungsplätzen, wurden die Betreiber der sechs dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte durch das Sozialamt per E-Mail über die geplante Vertragserweiterung um 75, 150 bzw. 225 Plätze für die Dauer der Festvertragslaufzeiten (einschl. der optionalen Verlängerungszeiträume) informiert und um Angebotsabgabe gebeten. 

 

Die Angebote wurden im Zeitraum vom 16.03.    24.03.2022 beim Landkreis eingereicht. Nachfragen zu den Angeboten waren vereinzelt erforderlich.

Die rechnerische Richtigkeit der eingegangenen Angebote wurde festgestellt. Es besteht bei den Angeboten kein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung. Die Preise sind im Vergleich mit Erfahrungswerten angemessen und auskömmlich.

Alle Betreiber verfügen mit Verweis auf die bisher geleistete Arbeit über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.

Angebotspreise für Vertragserweiterungen:

Db/GU

Betreiber

zusätzl. Kapazität

Stufe 2

Laufzeit

(max. bis Ende der optionalen Verlängerung)

Auftragswerterhöhung

(ohne Miet- und Energiekosten der Unterkünfte)

Zwickau/

Werdau

Diakonie Stadtmission Zwickau e. V.

75*

56 Monate

1.587.936 €

Zwickau/

Marchlewkistr.

ASB Dienste für Generationen gGmbH

75

44 Monate;

Laufzeitverlängerung Bestandsplätze 23 Monate

1.914.749 €

Werdau u. a.

European Homecare GmbH

225

75 Plätze 104 Monate, 150 Plätze 103 Monate

6.405.552 €

Glauchau u. a

Bietergemeinschaft

Pandechaion GmbH

150

103 Monate

4.340.093 €

Limbach-

Oberfrohna

Pandechaion GmbH

150

23 Monate; Laufzeitverlängerung Bestandsplätze 16 Monate

2.749.609 €

Kirchberg

u. a.

Johanniter-Unfall-hilfe e.V.

75

104 Monate

2.289.616 €

*Der Diakonie Stadtmission Zwickau e. V. reichte das Angebot für Erweiterungen um 75 bzw. 150 Plätze ein. Im Ergebnis der Prüfung des Angebotes war festzustellen, dass bei Erweiterung um 150 Plätze die Grenze von 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes überschritten würde, so dass die Vertragserweiterung in Stufe 2 sich auf 75 Unterbringungsplätze beschränkt.

5. Haushaltsmittel

Die Haushaltsmittel werden in den UPK 31310115.4339130 bzw. 31310115.4339131 ausgewiesen. 


Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (SächsFlüAG)

Sächsisches Gesetz über die Eingliederung von Spätaussiedlern und zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes sowie anderer Kriegsfolgengesetze (SächsSpAEG)

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)

Hauptsatzung des Landkreises Zwickau