Beschlussvorschlag:
1.
Der
Hauptausschuss beschließt die Anmietung von Hotelzimmern zur vorübergehenden
Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine beim
Achat Hotel,
Leipziger Straße 180, 08058 Zwickau
a)
für 60
Plätze in 30 Doppelzimmern vom 13.04.2022 bis 30.06.2022 inklusive der
Möglichkeit von 30 Aufbettungen (maximal 90 Betten)
b)
für 100
Plätze in 50 Doppelzimmern vom 13.04.2022 bis 30.04.2022 inklusive der
Möglichkeit von 50 Aufbettungen (maximal 150 Betten) und
c)
für bis
zu 100 Plätze in 50 Doppelzimmern nach Verfügbarkeit vom 01.05.2022 bis
30.06.2022 inklusive der Möglichkeit von 50 Aufbettungen.
Der Landrat wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.
2.
Der
Hauptausschuss beschließt die Anmietung von Hotelzimmern zur vorübergehenden
Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine beim
Best Western
Plaza Hotel Zwickau, Olzmannstraße 57, 08060 Zwickau
für 160 Plätze in 80 Doppelzimmern vom
13.04.2022 bis 30.06.2022 inklusive der Möglichkeit von 80 Aufbettungen
(maximal 240 Betten).
Der Landrat wird mit dem
Vertragsabschluss beauftragt.
3.
Der
Hauptausschuss beschließt die Anmietung von Hotelzimmern zur vorübergehenden
Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine beim
Meister Bär Hotel
Sächsisches Burgenland, Wettiner Straße 13,
08371 Glauchau,
für 60 Plätze in 30 Doppelzimmern vom
13.04.2022 bis 30.06.2022.
Der Landrat wird mit dem
Vertragsabschluss beauftragt.
Begründung:
1.
Rechtliche
Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Versorgung von ukrainischen
Geflüchteten
Der Landkreis Zwickau ist nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz
(SächsFlüAG) verpflichtet, ihm vom Freistaat zugewiesene Asylbewerber und
andere ausländische Flüchtlinge unterzubringen. Es handelt sich hierbei um eine
weisungsgebundene Pflichtaufgabe.
Zudem ist der Landkreis Zwickau nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) verpflichtet, Leistungsberechtigte im Sinne des Gesetzes unterzubringen
und die Kosten nach gleichem Gesetz aufzubringen. Es handelt sich dabei
ebenfalls um eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe.
2. Aktuelle Unterbringungs- und
Betreuungssituation
Zum 31.03.2022 stehen im Landkreis Zwickau
-
vier
zentral betriebene Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnheime) mit einer
Mindestkapazität von insgesamt 599 Plätzen/einer Höchstkapazität von insgesamt
849 Plätzen sowie
-
sechs
dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnprojekte) mit einer
Mindestkapazität von insgesamt 787 Plätzen/einer Höchstkapazität von insgesamt
1.237 Plätzen
zur Verfügung.
Auf Basis der Mindestkapazitäten ergibt sich eine Gesamtkapazität von
1.366 Plätzen, unter Berücksichtigung der Höchstkapazitäten beträgt diese 2.086
Plätze.
Aktuell hat der Landkreis alle optionalen Möglichkeiten der
Vertragserweiterung in Anspruch genommen, so dass insgesamt 2.086 Plätze
bereitstehen.
Entsprechend dem Unterbringungskonzept des Landkreises Zwickau, zu
welchem Einvernehmen mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden besteht,
sind die gemeinschaftlichen Unterbringungsplätze auf die aus der Jugend- und
Sozialhilfe bestehenden Planungsräume I – V nach dem Einwohnerschlüssel zu
verteilen.
Die
Unterbringungskapazität der Wohnprojekte wurde durch Erweiterung der
Betreiberverträge zum 01.04.2022 um 148 Plätze aufgestockt.
Zudem hat der
Kreistag am 30.03.2022 einer weiteren Erweiterung der Betreiberverträge zum
01.05. oder 01.06.2022 um insgesamt 750 Unterbringungsplätze zugestimmt.
Die Belegung/Auslastung hat infolge der regulären Zuweisungen von
Asylbewerbern durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) und die gleichzeitige
starke Migration ukrainischer Flüchtlinge in den Landkreis zu einer fast
vollständigen Auslastung der Unterbringungseinrichtungen geführt.
Die Lage ist dahingehend schwierig und nicht mit 2014/2015 vergleichbar,
weil das Schutzgesuch von Flüchtlingen aus der Ukraine aufenthaltsrechtlich und
registrierungsmäßig nicht unmittelbar und ausschließlich durch die
Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) erfasst wird. Das führt dazu, dass
Unterbringungen im Landkreis Zwickau notwendig sind, für die keine Zuweisung
der LDS vorausgegangen ist. Zum 04.04.2022 belief sich die Zahl der
Schutzsuchenden, die im Landkreis Zwickau voraussichtlich verbleiben wollen auf
1.278 Personen. Vom Erhalt der nachträglichen Zuweisung für diese Personen wird
ausgegangen. Doch derzeit erfolgt noch nicht ihre Berücksichtigung bei
vorgesehenen Verteilungen der LDS.
3. Geplante Unterbringungs- und
Betreuungssituation
Gemäß der Prognose des Landes Sachsen vom 24.03.2022 werden in den
nächsten Wochen und Monaten mehrere Tausend (mindestens 7.000) ukrainische
Flüchtlinge neben Asylbewerbern und sonstigen ausländischen Flüchtlingen im
Landkreis unterzubringen sein.
Entsprechend muss der Landkreis unverzüglich die
Unterbringungskapazitäten weiter ausbauen. Daher wurden zur Sicherstellung der
Unterbringungspflichten des Landkreises neben den bereits erfolgten bzw.
beschlossenen Erweiterungen der Betreiberverträge folgende Maßnahmen
eingeleitet:
(1) Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten,
-formen in aktuell geschätztem Umfang von 6.000 Plätzen auf Basis von
Planungsraumabstimmungen mit den Städten und Gemeinden und Akquirierung
potentieller Betreiber von Wohnprojekten
(2) Sicherstellung der übergangsweisen
Unterbringung in Notunterkünften (unter anderem Hotels) in einem aktuell
geschätzten Umfang von bis zu 1.600 Plätzen, davon 600 in Hotels bis Ende Juni
2022.
4. Angebote
Aufgrund des akuten Bedarfes an Unterbringungsplätzen wurden die
Hotelbetreiber im Landkreis durch das Sozialamt per E-Mail sowie telefonisch
über die Abgabe von Angeboten für Hotelzimmer und Verpflegung für den Zeitraum
vom 11.04.2022 - 30.06.2022 aufgefordert.
Die Angebote wurden im Zeitraum vom 28.03.2022 – 01.04.2022 beim
Landkreis eingereicht. Nachfragen zu den Angeboten waren vereinzelt
erforderlich.
Die rechnerische Richtigkeit der
eingegangenen Angebote wurde festgestellt. Die Preise sind im Vergleich zu
Erfahrungswerten angemessen und auskömmlich.
Die Hotels sind etabliert am Markt und verfügen insoweit über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit als Hotelbetreiber.
Bei den Verpflegungskosten handelt es sich um die maximale Kostenhöhe. Diese wird taggenau nach tatsächlicher Belegung abgerechnet.
5. Haushaltsmittel
Die Haushaltsmittel werden in den UPK 31310115.4339130 bzw. 31310115.4339131 ausgewiesen.
Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (SächsFlüAG)
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Hauptsatzung des Landkreises Zwickau
