Betreff
Anmietung von Hotelkapazitäten zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen
Vorlage
BV/429/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Der Hauptausschuss beschließt die Anmietung von Hotelzimmern zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine beim

Achat Hotel, Leipziger Straße 180, 08058 Zwickau

a)    für 60 Plätze in 30 Doppelzimmern vom 13.04.2022 bis 30.06.2022 inklusive der Möglichkeit von 30 Aufbettungen (maximal 90 Betten)

b)    für 100 Plätze in 50 Doppelzimmern vom 13.04.2022 bis 30.04.2022 inklusive der Möglichkeit von 50 Aufbettungen (maximal 150 Betten) und

c)    für bis zu 100 Plätze in 50 Doppelzimmern nach Verfügbarkeit vom 01.05.2022 bis 30.06.2022 inklusive der Möglichkeit von 50 Aufbettungen.

Der Landrat wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.

2.      Der Hauptausschuss beschließt die Anmietung von Hotelzimmern zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine beim

Best Western Plaza Hotel Zwickau, Olzmannstraße 57, 08060 Zwickau

für 160 Plätze in 80 Doppelzimmern vom 13.04.2022 bis 30.06.2022 inklusive der Möglichkeit von 80 Aufbettungen (maximal 240 Betten).

Der Landrat wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.

3.      Der Hauptausschuss beschließt die Anmietung von Hotelzimmern zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine beim

Meister Bär Hotel Sächsisches Burgenland, Wettiner Straße 13,
08371 Glauchau,

für 60 Plätze in 30 Doppelzimmern vom 13.04.2022 bis 30.06.2022.

Der Landrat wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.

 


Begründung:

1.    Rechtliche Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Versorgung von ukrainischen Geflüchteten

Der Landkreis Zwickau ist nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) verpflichtet, ihm vom Freistaat zugewiesene Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge unterzubringen. Es handelt sich hierbei um eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe.

Zudem ist der Landkreis Zwickau nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verpflichtet, Leistungsberechtigte im Sinne des Gesetzes unterzubringen und die Kosten nach gleichem Gesetz aufzubringen. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe.

2.    Aktuelle Unterbringungs- und Betreuungssituation

Zum 31.03.2022 stehen im Landkreis Zwickau

-        vier zentral betriebene Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnheime) mit einer Mindestkapazität von insgesamt 599 Plätzen/einer Höchstkapazität von insgesamt 849 Plätzen sowie

-        sechs dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkünfte (Wohnprojekte) mit einer Mindestkapazität von insgesamt 787 Plätzen/einer Höchstkapazität von insgesamt 1.237 Plätzen

zur Verfügung.

Auf Basis der Mindestkapazitäten ergibt sich eine Gesamtkapazität von 1.366 Plätzen, unter Berücksichtigung der Höchstkapazitäten beträgt diese 2.086 Plätze.

Aktuell hat der Landkreis alle optionalen Möglichkeiten der Vertragserweiterung in Anspruch genommen, so dass insgesamt 2.086 Plätze bereitstehen.

Entsprechend dem Unterbringungskonzept des Landkreises Zwickau, zu welchem Einvernehmen mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden besteht, sind die gemeinschaftlichen Unterbringungsplätze auf die aus der Jugend- und Sozialhilfe bestehenden Planungsräume I – V nach dem Einwohnerschlüssel zu verteilen.

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Die Unterbringungskapazität der Wohnprojekte wurde durch Erweiterung der Betreiberverträge zum 01.04.2022 um 148 Plätze aufgestockt.

Zudem hat der Kreistag am 30.03.2022 einer weiteren Erweiterung der Betreiberverträge zum 01.05. oder 01.06.2022 um insgesamt 750 Unterbringungsplätze zugestimmt.

Die Belegung/Auslastung hat infolge der regulären Zuweisungen von Asylbewerbern durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) und die gleichzeitige starke Migration ukrainischer Flüchtlinge in den Landkreis zu einer fast vollständigen Auslastung der Unterbringungseinrichtungen geführt.

Die Lage ist dahingehend schwierig und nicht mit 2014/2015 vergleichbar, weil das Schutzgesuch von Flüchtlingen aus der Ukraine aufenthaltsrechtlich und registrierungsmäßig nicht unmittelbar und ausschließlich durch die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) erfasst wird. Das führt dazu, dass Unterbringungen im Landkreis Zwickau notwendig sind, für die keine Zuweisung der LDS vorausgegangen ist. Zum 04.04.2022 belief sich die Zahl der Schutzsuchenden, die im Landkreis Zwickau voraussichtlich verbleiben wollen auf 1.278 Personen. Vom Erhalt der nachträglichen Zuweisung für diese Personen wird ausgegangen. Doch derzeit erfolgt noch nicht ihre Berücksichtigung bei vorgesehenen Verteilungen der LDS.

3. Geplante Unterbringungs- und Betreuungssituation

Gemäß der Prognose des Landes Sachsen vom 24.03.2022 werden in den nächsten Wochen und Monaten mehrere Tausend (mindestens 7.000) ukrainische Flüchtlinge neben Asylbewerbern und sonstigen ausländischen Flüchtlingen im Landkreis unterzubringen sein.

Entsprechend muss der Landkreis unverzüglich die Unterbringungskapazitäten weiter ausbauen. Daher wurden zur Sicherstellung der Unterbringungspflichten des Landkreises neben den bereits erfolgten bzw. beschlossenen Erweiterungen der Betreiberverträge folgende Maßnahmen eingeleitet:

(1)  Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten, -formen in aktuell geschätztem Umfang von 6.000 Plätzen auf Basis von Planungsraumabstimmungen mit den Städten und Gemeinden und Akquirierung potentieller Betreiber von Wohnprojekten

(2)  Sicherstellung der übergangsweisen Unterbringung in Notunterkünften (unter anderem Hotels) in einem aktuell geschätzten Umfang von bis zu 1.600 Plätzen, davon 600 in Hotels bis Ende Juni 2022.

4.    Angebote

Aufgrund des akuten Bedarfes an Unterbringungsplätzen wurden die Hotelbetreiber im Landkreis durch das Sozialamt per E-Mail sowie telefonisch über die Abgabe von Angeboten für Hotelzimmer und Verpflegung für den Zeitraum vom 11.04.2022 - 30.06.2022 aufgefordert. 

 

Die Angebote wurden im Zeitraum vom 28.03.2022 – 01.04.2022 beim Landkreis eingereicht. Nachfragen zu den Angeboten waren vereinzelt erforderlich.

Die rechnerische Richtigkeit der eingegangenen Angebote wurde festgestellt. Die Preise sind im Vergleich zu Erfahrungswerten angemessen und auskömmlich.

Die Hotels sind etabliert am Markt und verfügen insoweit über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit als Hotelbetreiber.

Bei den Verpflegungskosten handelt es sich um die maximale Kostenhöhe. Diese wird taggenau nach tatsächlicher Belegung abgerechnet.

5. Haushaltsmittel

Die Haushaltsmittel werden in den UPK 31310115.4339130 bzw. 31310115.4339131 ausgewiesen.


Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (SächsFlüAG)

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Hauptsatzung des Landkreises Zwickau