Der Kreistag nimmt die Information „Haushaltsdurchführung 2022 des Landkreises Zwickau zum Stand 30. Juni 2022“ zur Kenntnis.
Begründung:
Nach § 61 SächsLKrO i. v. m. § 75 Absatz 5 der SächsGemO sind der Kreistag und die Rechtsaufsichtsbehörde zum Stand 30. Juni des Haushaltsjahres schriftlich über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan, insbesondere bei der Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, der Einzahlungen und Auszahlungen, der Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen, dem Schuldenstand der Gemeinde und über die von der Gemeinde übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften sowie über den Vollzug des Haushaltsstrukturkonzeptes zu informieren.
Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO), Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung
Beschluss-Nr. 079.1/20/KT zum Doppelhaushalt 2021/2022