Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt:
1.
Die Vergabe bisher nicht abgerufener oder vom
Freistaat Sachsen zusätzlich zur Verfügung gestellter Fördermittel im
Leistungsbereich § 12 SGB VIII gemäß Anlage 2.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Haushaltsjahr
2022 weitere freiwerdende Fördermittel aus den Leistungsbereichen §§ 11 – 14
und § 16 SGB VIII an die Angebote der lfd. Nr. 2 – 3 zu vergeben (Anlage 2).
Begründung:
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vom 10.11.2021, 02.02.2022, 11.05.2022 und 14.09.2022 wurde die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe auf der Grundlage der Richtlinien des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen in den Bereichen der freien Jugendhilfe §§ 11 – 14 SGB VIII und § 16 SGB VIII für das Jahr 2022 beschlossen.
Es wurde nunmehr von den Trägern der freien Jugendhilfe mitgeteilt, dass die bereitgestellten Fördermittel nicht in der bewilligten Höhe abgerufen werden. Eine Gesamtübersicht über die
zum Stichtag 30.09.2022 frei gewordenen Fördermittel ist in Anlage 1 dargestellt.
Im Leistungsbereich § 12 SGB VIII (Jugendarbeit) wurden alle Fördermittel abgerufen. Weiter-
hin war eine Übertragung freier Mittel in Höhe von 18.077,38 € aus dem Leistungsbereich des
§ 13 SGB VIII möglich, da in diesem Bereich bereits allen Anträgen richtlinienkonform entsprochen werden konnte. Somit stehen dem Leistungsbereich § 12 SGB VIII insgesamt Fördermittel in Höhe von 18.077,38 € zur weiteren Vergabe zur Verfügung.
Nach der fachlich-inhaltlichen Auseinandersetzung mit den bisher nicht vollumfänglich bewilligten Anträgen schlägt die Verwaltung des Landkreises vor, die freien Fördergelder den folgenden Leistungsangeboten zur Verfügung zu stellen (Anlage 2):
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Leistung |
Leistungsträger
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Fördervorschlag
zusätzliche Förderung |
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Inhaltliche Arbeit |
Jugendring Westsachsen e. V. |
11.159,75
€ |
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Katholische Kinder- und Jugendarbeit |
Bistum Dresden Meißen |
3.458,82 € |
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Jugendarbeit im Sport |
Kreissportbund Zwickau e. V. |
3.458,81
€ |
Im Weiteren soll
die Verwaltung ermächtig werden, Fördermittel aus den Leistungsbereichen
§§ 11 – 14 und § 16
SGB VIII, welche nach dem Stichtag 30.09.2022 freiwerden, an die katholische
Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendarbeit im Sport zu vergeben.
Die Haushaltsmittel
stehen im Haushaltsjahr 2022 in den Produktkonten 36310102.4318513 und
36210101.4318511 zur Verfügung.
Anlage 2: Darstellung zur Vergabe bisher nicht abgerufener oder vom
Freistaat Sachsen zusätzlich zur Verfügung gestellter Fördermittel im
Leistungsbereich § 12 SGB VIII
Sozialgesetzbuch
Achtes Buch (SGB VIII);
§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau;
§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;
Richtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL
Jugendpauschale) in der jeweils gültigen Fassung;
„Richtlinie des
Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien
Jugendhilfe §§ 11 - 14 SGB VIII“ vom 01.01.2020
