Betreff
Verteilung der Fördermittel im Jahr 2022 im Bereich Projektförderung
Vorlage
InfoV/510/2022
Art
Informationsvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis

 


Begründung:

Im Haushaltsjahr 2022 stehen seitens des Landkreises in den Produkten 36210101.4318521, 36310102.4318521, 36320102.4318521, 36310103.4318521 (124.300,00 €) und in den
Produkten 36210101.4318522, 36310102.4318522, 36310103.4318522 (38.000,00 €) insgesamt 162.300,00 € für die Verteilung im Bereich der Projektförderung nach Pkt. 2.2. der „Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 - 14 SGB VIII“ und entsprechend Pkt. 2.2. der „Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe gemäß § 16 SGB VIII“ zur Verfügung.

In der Verwaltung des Jugendamtes sind für das Jahr 2022 insgesamt 248 Anträge auf Projektförderung eingegangen. Im Vergleich zum Jahr 2021 ist somit ein Zuwachs um acht Anträge zu verzeichnen. Dennoch muss festgestellt werden, dass im Vergleich zum Jahr 2020 weiterhin ein Rückgang um 50 Anträge zu verzeichnen ist. Dieser Rückgang ist zum Großenteil auf die Einschränkungen während der Pandemie zurückzuführen.

Die kalkulierten Projektkosten für alle Projekte belaufen sich auf 937.066,72 €. Hiervon wurden 161.967,50 € als Zuwendung im Rahmen der Förderrichtlinie beantragt. Unter Berücksichtigung förderrechtlicher Vorgaben betrug die richtlinienkonform beantragte Fördersumme insgesamt 150.812,00 €.

Zum ersten Beantragungstermin vergab der Landkreis Fördermittel in Höhe von 150.294,00 €. Zum zweiten Beantragungstermin konnten Fördermittel in Höhe von 518,00 € bewilligt werden. Damit erhielten alle Anträge eine richtlinienkonforme Förderung.

Die nicht abgerufenen Fördermittel verbleiben im Haushalt des Landkreises.

In der Projektförderung nach §§ 11 - 14 und § 16 SGB VIII (Förderung von Betriebs-, Betriebs-neben- und Sachkosten), Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, Mitarbeiterfortbildung und Projektförderung nach § 16 SGB VIII (Eltern-Kind-Kreise, Elternschule sowie thematische Gruppenarbeit) erfolgte die Bewilligung der Förderanträge projektbezogen.

In den Bereichen Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, internationale Jugendbegegnung sowie Familienfreizeiten wurde den Trägern der freien Jugendhilfe ein Fördermittelbudget bewilligt.


Die Förderung stellt sich wie folgt dar:

Gesamtübersicht Projektförderung gemäß Pkt. 2.2. der entsprechenden Richtlinien

Leistungsbereich

Anzahl der Förder-anträge

Gesamt-kosten

in €

beantragter Zuschuss

in €

Landkreis-mittel richt-

linienkonform

in €

Förderhöhe auf der Grundlage der gültigen Richtlinie

Bemerkung

Projektförderung

nach §§ 11 - 14

SGB VIII

21

157.049,72

31.390,00

27.924,00

bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten, max. 1.500,00 € pro Antragsteller

nur ein

Beantragungstermin

21

157.049,72

31.390,00

27.924,00

Maßnahmen der

Kinder- und

Jugenderholung, der internationalen Jugendbegegnung

120

551.819,50

69.876,00

63.933,00

3,50 € pro Tag

und Person

1. Beantragungstermin

0

-

-

-

2. Beantragungstermin

120

551.819,50

69.876,00

63.933,00

Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung

72

130.899,50

54.422,50

52.776,00

3,50 € pro Tag

und Person

1. Beantragungstermin

2

705,00

140,00

140,00

2. Beantragungstermin

74

131.604,50

54.562,50

52.916,00

Maßnahmen der Mitarbeiterfortbildung

20

15.985,00

1.722,00

1.722,00

3,50 € pro Tag

und Person

1. Beantragungstermin

0

-

-

-

2. Beantragungstermin

20

15.985,00

1.722,00

1.722,00

Projektförderung

nach § 16 SGB VIII

(Eltern-Kind-Kreise,

Elternschule, Thematische Gruppenarbeit)

4

10.290,00

1.060,00

960,00

bis zu 50 % der

förderfähigen Gesamtkosten, max. 250,00 € pro

Angebot

1. Beantragungstermin

0

-

-

-

2. Beantragungstermin

4

3.200,00

875,00

875,00

Projektförderung

nach § 16 SGB VIII

(Familienfreizeiten)

8

64.740,00

2.979,00

2.979,00

3,50 € pro Tag

und Person

1. Beantragungstermin

1

5.578,00

378,00

378,00

2. Beantragungstermin

9

70.318,00

3.357,00

3.357,00

Summe

1. Beantragungstermin

245

930.783,72

161.449,50

150.294,00

Summe

2. Beantragungstermin

3

6.283,00

518,00

518,00

Gesamtsumme

248

937.066,72

161.967,50

150.812,00

 


Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) vom 26. Juni 1990 in der jeweils gültigen Fassung; § 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau; § 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;

„Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zu-wendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 - 14 SGB VIII“;

„Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zu-wendungen im Bereich der freien Jugendhilfe gemäß § 16 SGB VIII“ in der jeweils gültigen Fassung