Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt
1.
Die
Rangfolge der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem
Leistungsbereich § 16 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023
1.1.
zunächst
entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung bis zur Deckung des
Primär-bedarfs aller richtlinienkonform gestellten Anträge (Anlage 2) und
darauffolgend
1.2.
entsprechend
der Reihenfolge ihrer Priorisierung bis zur Deckung des Sekundärbedarfs aller
richtlinienkonform gestellten Anträge (Anlage 2).
2.
nicht abgerufene Fördermittel aus dem Fördervollzug
2023 werden an die Leistungsangebote entsprechend der Reihenfolge ihrer
Priorisierung, vorbehaltlich der Kofinanzierung der Sitz-kommune, vergeben. (Anlage
2).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei richtlinienkonformer Bewilligung aller Anträge im Leistungsbereich § 16 SGB VIII die noch zur Verfügung stehenden Mittel auf die Leistungs-bereiche §§ 11-14 SGB VIII zu verteilen.
4.
Der
Vollzug der Förderung nach Ziffer 1 bis 3 steht unter dem Vorbehalt der
a)
des
Haushaltsbeschlusses 2023 durch den Kreistag,
b)
der
Genehmigung des Haushaltes 2023 durch die Landesdirektion und
c)
des
wirksamen in Kraft treten des Haushaltes 2023.
Begründung:
Die Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von
Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII (FRL
Freie Jugendhilfe) und die Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(FRL Jugendpauschale) bilden Grundlage der Finanzierung der Fachkraftförderung
im Landkreis Zwickau.
Die Bewertung aller richtlinienkonform gestellten Anträge
auf Fachkraftförderung in den Leistungsbereichen §§ 11 - 14 und § 16 SGB VIII
erfolgte anhand der vom Jugendhilfeausschuss am 02.11.2022 beschlossenen
Bewertungsmatrix inkl. der Erstellung einer Priorisierungsliste basierend auf
den Ergebnissen der Bewertung in den einzelnen Leistungsbereichen.
Das Ergebnis der Bewertung der Angebote des
Leistungsbereiches § 16 SGB VIII und die sich hieraus ergebende
Priorisierungsreihenfolge ist in der Anlage 2 dargestellt.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Landkreises Zwickau kann eine finanzielle Darstellung der gewährten Fördermittel je Projekt für das Jahr 2023 zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Der Fördervollzug entsprechend des zur Verfügung stehenden Budgets sowie die Vergabe von unterjährig nicht abgerufenen Fördermitteln und eventueller Rücklaufmittel aus weiteren Leistungsbereichen erfolgt gemäß der Reihenfolge der Priorisierung nach dem Beschluss des Haushaltes 2023 durch den Kreistag, dessen Genehmigung durch die Landesdirektion und dem wirksamen Inkrafttreten des Haushaltes 2023.
Anlage
2: Förderung der Träger
der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich § 16 SGB VIII im Jahr 2023
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII);
§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau;
§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;
Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von
Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11–14 und
§ 16 SGB VIII (FRL Freie Jugendhilfe)