Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Vorlage
BV/564/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 Der Kreistag beschließt jeweils durch einzelne Beschlussfassung:

1.    Die Annahme der Zuwendung der Aktion „Fleißige Hände für kleine Füße“ nach § 61 SächsLKrO i.V.m. § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage ldf. Nr. 1.

2.    Die Annahme der Zuwendung der Globus-Stiftung nach § 61 SächsLKrO i.V.m.

§ 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage lfd. Nr. 2.


Begründung:

Gemäß § 61 SächsLKrO i.V.m. § 73 Abs. 5 SächsGemO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Landrat sowie den Beigeordneten.

Über die Annahme entscheidet der Kreistag in öffentlicher Sitzung.

Bei dem Zuwendungsangeboten handelt es sich um Zuwendungen zur Erfüllung kreislicher Aufgaben im Sinne von § 1 Abs. 1 SächsLKrO (analog § 1 Abs. 2 SächsGemO).  


§ 61 SächsLKrO i.V.m. § 73 Abs. 5 SächsGemO i.V.m. § 24 SächsLKrO