Betreff
Vertragsanpassung Stadtverkehr Limbach-Oberfrohna mit Fritzsche Personenverkehr GmbH
Vorlage
BV/609/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird ermächtigt, den Änderungsvertrag zur Zahlung von Betriebskostenzuschüssen für die Betreibung der Citybuslinie C1 und C2 in der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna vom 02./16./21.12.1998 rückwirkend zum 01.01.2023 zu unterzeichnen.


Begründung:

Seit 1998 betreibt die Fritzsche Personenverkehr GmbH in Limbach-Oberfrohna zwei Stadtverkehrslinien. Diese Linien ergänzen den Regel-ÖPNV und sind zu einem festen Bestandteil im Stadtbild der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna geworden. Die Finanzierung erfolgt gestützt durch den Landkreis und die Große Kreisstadt durch die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der jährliche Zuschuss in Höhe von rd. 60 T € pro Kalenderjahr wird hälftig durch beide Partner getragen. Die Modalitäten wurden im Jahr 1998 in einem dreiseitigen Vertrag zwischen dem Betreiberunternehmen, der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna und dem Landkreis Zwickau fixiert.

Bereits bei der Einrichtung des Stadtverkehrs entschieden sich die kommunalen Vertragspartner für die Variante der Zahlung eines Betriebskostenzuschusses gegenüber dem privaten Omnibusunternehmen für die verkehrliche Leistung. Ausschlaggebend war dabei die Zuschusshöhe pro Fahrplankilometer, der gegenüber dem damals noch kommunalen Verkehrsunternehmen deutlich unter dessen Kostensatz lag.

Dieser Faktor spielte bei den Vorbereitungen zur wettbewerblichen Neuvorgabe von Verkehrsleistungen im Bediengebiet Nordost, in diesem sich der Stadtverkehr Limbach-Oberfrohna territorial befindet, im Jahr 2019 für den Landkreis Zwickau erneut eine Rolle.

Nach dem die Zuschusshöhe aus dem Jahr 1998 über viele Jahre stabil blieb, stellte der Busunternehmer im Frühjahr 2022 einen Antrag auf Anpassung der Betriebskosten. Begründung fand das durch die bekannten Auswirkungen der Corona-Pandemie, des Ukrainekrieges und in dessen Folge gestiegener Kraftstoffpreise. Auch die Anhebung des Mindestlohnes, zuletzt im Juli 2022, nötigten den Busunternehmer zu diesem Schritt.

Beide Vertragspartner waren sich einig, dass der Stadtverkehr weiter erforderlicher Bestandteil des ÖPNV Angebotes bleibt. Stabile Fahrgastzahlen – vordergründig von Seniorinnen und Senioren –bestätigen die Daseinsberechtigung im Stadtbild der Großen Kreisstadt. Eine Zubestellung der etablierten Verkehrsleistungen der Linie C1 und C2 beim derzeitigen Verkehrsdienstleister war aufgrund der Kostenfrage alternativlos.

Nach Prüfung und Verhandlung der Modalitäten kamen die Vertragspartner überein, dem Unternehmer ab dem Jahr 2023 einen höheren Betriebskostenzuschuss zu zahlen. Zukünftig erhält der Unternehmer einen jährlichen Zuschuss von 120 T €, bei attestierter Nachweisführung durch einen Wirtschaftsprüfer kann dieser max. um weitere 30 T € p.a. aufgestockt werden. Unverändert bleibt die hälftige Beteiligung von Landkreis und Großer Kreisstadt. Dieser Zuschuss ist an die Erbringung von jährlich 92.950 Fahrplankilometern gekoppelt. Untersetzt wurde diese Leistung in einem, im Einverständnis mit der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna, überarbeiteten Fahrplanangebot auf den bekannten zwei Citybuslinien. Dabei kam man überein, dass Fahrplanangebot auf beiden Linien wochentags zwischen 8.00 Uhr bis 17.00 bzw. 17.30 Uhr vorzuhalten. An den Samstagen bzw. an Feiertagen werden Fahrten zwischen 9.00 bis 12.00 Uhr bzw. 9.30 bis 12.30 Uhr angeboten.

Gleichzeitig erfolgte die Überarbeitung des ursprünglichen Vertrages aus dem Jahr 1998. Zukünftig verbleibt der Landkreis alleiniger Vertragspartner des Busunternehmens Fritzsche Personenverkehr GmbH. Die Große Kreisstadt hingegen zieht sich mangels Zuständigkeit gem. ÖPNVG Sachsen für die Aufgabenerfüllung im Bereich der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet des Öffentlichen Personennahverkehrs aus dem direkten Vertragsverhältnis zurück. Am Grundgedanken, der Vorhaltung eines ergänzenden und speziell auf die Wohnlagen innerhalb der Stadt Limbach-Oberfrohna abgestimmten Verkehrsangebotes, ändert sich nichts.

Der Fortbestand einer Finanzierungsbeteiligung zur Zahlung von Betriebskostenzuschüssen durch eine städtische Beteiligung ist im gesonderten Vertrag zwischen Landkreis Zwickau und Großer Kreisstadt Limbach-Oberfrohna geregelt. Dort finden sich neben der Bedingung der Einbeziehung der Großen Kreisstadt in mögliche Veränderungen zur Leistungserbringung, die Höhe des Zuschusses für den Regelbetrieb, Regelungen bei Minder- bzw. Überzahlung einschließlich der Festlegung des hälftigen Zuschusses bei einem testierten Nachweis zur Nichtauskömmlichkeit wieder. Zur Minimierung des kreislichen Finanzrisikos zahlt die Große Kreisstadt den fixen Jahresbetrag von 60 T € zum 31. Januar im laufenden Ereignisjahr.

Der Beteiligungsvertrag zwischen dem Landkreis und der Großen Kreisstadt tritt zeitgleich mit dem Änderungsvertrag zwischen Landkreis Zwickau und der Fritzsche Personenverkehr GmbH rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 i. H. v. jeweils 60 T € werden durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen/Minderauszahlungen innerhalb der Deckungskreise 1323 bzw. 2323 neutralisiert.

Anlagen

- Änderungsvertrag Landkreis Zwickau und Fritzsche Personenverkehr GmbH

- Änderungsvertrag Landkreis Zwickau, Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna und Fritzsche Personenverkehr GmbH

- Beteiligungsvertrag Landkreis Zwickau und Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna 


Hauptsatzung des Landkreises Zwickau

Sächsische Landkreisordnung

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, 449), zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130)