Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird ermächtigt, den Änderungsvertrag zur Zahlung von Betriebskostenzuschüssen für die Betreibung der Citybuslinie C1 und C2 in der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna vom 02./16./21.12.1998 rückwirkend zum 01.01.2023 zu unterzeichnen.
Begründung:
Seit 1998 betreibt
die Fritzsche Personenverkehr GmbH in Limbach-Oberfrohna zwei
Stadtverkehrslinien. Diese Linien ergänzen den Regel-ÖPNV und sind zu einem
festen Bestandteil im Stadtbild der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna
geworden. Die Finanzierung erfolgt gestützt durch den Landkreis und die Große
Kreisstadt durch die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der jährliche
Zuschuss in Höhe von rd. 60 T € pro Kalenderjahr wird hälftig durch beide
Partner getragen. Die Modalitäten wurden im Jahr 1998 in einem dreiseitigen
Vertrag zwischen dem Betreiberunternehmen, der Großen Kreisstadt
Limbach-Oberfrohna und dem Landkreis Zwickau fixiert.
Bereits bei der
Einrichtung des Stadtverkehrs entschieden sich die kommunalen Vertragspartner
für die Variante der Zahlung eines Betriebskostenzuschusses gegenüber dem
privaten Omnibusunternehmen für die verkehrliche Leistung. Ausschlaggebend war
dabei die Zuschusshöhe pro Fahrplankilometer, der gegenüber dem damals noch
kommunalen Verkehrsunternehmen deutlich unter dessen Kostensatz lag.
Dieser Faktor
spielte bei den Vorbereitungen zur wettbewerblichen Neuvorgabe von
Verkehrsleistungen im Bediengebiet Nordost, in diesem sich der Stadtverkehr
Limbach-Oberfrohna territorial befindet, im Jahr 2019 für den Landkreis Zwickau
erneut eine Rolle.
Nach dem die
Zuschusshöhe aus dem Jahr 1998 über viele Jahre stabil blieb, stellte der
Busunternehmer im Frühjahr 2022 einen Antrag auf Anpassung der Betriebskosten.
Begründung fand das durch die bekannten Auswirkungen der Corona-Pandemie, des
Ukrainekrieges und in dessen Folge gestiegener Kraftstoffpreise. Auch die
Anhebung des Mindestlohnes, zuletzt im Juli 2022, nötigten den Busunternehmer
zu diesem Schritt.
Beide
Vertragspartner waren sich einig, dass der Stadtverkehr weiter erforderlicher
Bestandteil des ÖPNV Angebotes bleibt. Stabile Fahrgastzahlen – vordergründig
von Seniorinnen und Senioren –bestätigen die Daseinsberechtigung im Stadtbild
der Großen Kreisstadt. Eine Zubestellung der etablierten Verkehrsleistungen der
Linie C1 und C2 beim derzeitigen Verkehrsdienstleister war aufgrund der
Kostenfrage alternativlos.
Nach Prüfung und
Verhandlung der Modalitäten kamen die Vertragspartner überein, dem Unternehmer
ab dem Jahr 2023 einen höheren Betriebskostenzuschuss zu zahlen. Zukünftig
erhält der Unternehmer einen jährlichen Zuschuss von 120 T €, bei attestierter
Nachweisführung durch einen Wirtschaftsprüfer kann dieser max. um weitere 30 T
€ p.a. aufgestockt werden. Unverändert bleibt die hälftige Beteiligung von
Landkreis und Großer Kreisstadt. Dieser Zuschuss ist an die Erbringung von
jährlich 92.950 Fahrplankilometern gekoppelt. Untersetzt wurde diese Leistung
in einem, im Einverständnis mit der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna,
überarbeiteten Fahrplanangebot auf den bekannten zwei Citybuslinien. Dabei kam
man überein, dass Fahrplanangebot auf beiden Linien wochentags zwischen 8.00
Uhr bis 17.00 bzw. 17.30 Uhr vorzuhalten. An den Samstagen bzw. an Feiertagen
werden Fahrten zwischen 9.00 bis 12.00 Uhr bzw. 9.30 bis 12.30 Uhr angeboten.
Gleichzeitig
erfolgte die Überarbeitung des ursprünglichen Vertrages aus dem Jahr 1998.
Zukünftig verbleibt der Landkreis alleiniger Vertragspartner des
Busunternehmens Fritzsche Personenverkehr GmbH. Die Große Kreisstadt hingegen
zieht sich mangels Zuständigkeit gem. ÖPNVG Sachsen für die Aufgabenerfüllung
im Bereich der Daseinsvorsorge auf dem Gebiet des Öffentlichen
Personennahverkehrs aus dem direkten Vertragsverhältnis zurück. Am
Grundgedanken, der Vorhaltung eines ergänzenden und speziell auf die Wohnlagen
innerhalb der Stadt Limbach-Oberfrohna abgestimmten Verkehrsangebotes, ändert
sich nichts.
Der Fortbestand
einer Finanzierungsbeteiligung zur Zahlung von Betriebskostenzuschüssen durch
eine städtische Beteiligung ist im gesonderten Vertrag zwischen Landkreis
Zwickau und Großer Kreisstadt Limbach-Oberfrohna geregelt. Dort finden sich
neben der Bedingung der Einbeziehung der Großen Kreisstadt in mögliche
Veränderungen zur Leistungserbringung, die Höhe des Zuschusses für den
Regelbetrieb, Regelungen bei Minder- bzw. Überzahlung einschließlich der
Festlegung des hälftigen Zuschusses bei einem testierten Nachweis zur
Nichtauskömmlichkeit wieder. Zur Minimierung des kreislichen Finanzrisikos
zahlt die Große Kreisstadt den fixen Jahresbetrag von 60 T € zum 31. Januar im
laufenden Ereignisjahr.
Der
Beteiligungsvertrag zwischen dem Landkreis und der Großen Kreisstadt tritt
zeitgleich mit dem Änderungsvertrag zwischen Landkreis Zwickau und der
Fritzsche Personenverkehr GmbH rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Die überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 i. H. v. jeweils
60 T € werden durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bzw.
Minderaufwendungen/Minderauszahlungen innerhalb der Deckungskreise 1323 bzw.
2323 neutralisiert.
Anlagen
- Änderungsvertrag Landkreis Zwickau und Fritzsche Personenverkehr GmbH
- Änderungsvertrag Landkreis Zwickau, Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna und Fritzsche Personenverkehr GmbH
- Beteiligungsvertrag Landkreis Zwickau und Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna
Hauptsatzung des Landkreises Zwickau
Sächsische Landkreisordnung
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, 449), zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130)
