Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt
1. außerplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen zur Erneuerung der Brandmeldeanlage an der Dr.-Päßler-Schule in Meerane, am Gewerbepark 3 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 in der Instandhaltungsmaßnahme 92213010100232 Dr.-Päßler-Schule Meerane – Erneuerung Brandmeldeanlage im Produktsachkonto 22130101.4211004/7211004 in Höhe von 400.000,00 €.
2. die Deckung der außerplanmäßigen Mehraufwendung/-auszahlung in Höhe von 400.000,00 € aus liquiden Mitteln (Minderaufwendungen/-auszahlungen der Maßnahme BSZ für Technik „August Horch“, Dieselstraße 17 in 08058 Zwickau – Austausch Heizung mit der Instandhaltungsnummer 92311010600201).
3. Die Ansätze für diese Instandhaltungsmaßnahme werden gem. § 21 Abs. 2 und 4 SächsKomHVO für übertragbar erklärt.
Begründung:
Veranlassung:
Die am Standort in Meerane befindliche Dr.-Päßler-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung) wurde 1995 vom Landratsamt Chemnitzer Land neu
erbaut und ist im Zuge der Funktional- und Kreisreform im Jahr 2008 an den
Landkreis Zwickau übergegangen.
Entsprechend der aktuellen Schulnetzplanung wird die Schule seit 2021 als 3-zügige Schule umgebaut.
Im Zusammenhang mit
der Abkündigung der Brandmeldeanlage (BMA) wurde 2023 eine aktuelle
Zustandsanalyse der elektrischen Anlagen am Objekt, einschl. der
Brandmeldeanlage (BMA), wurde 2023 durchgeführt. Im Ergebnis wurde
festgestellt, dass aufgrund der Abkündigung die Brandmeldezentrale nicht mehr
längerfristig sicher betrieben werden kann. Der Ausfall der BMA ist
innerhalb kurzer Zeit wahrscheinlich und damit wäre der Schulbetrieb
beeinträchtigt.
Erneuerung
Brandmeldeanlage:
Im Zuge der
weiteren Folgenabschätzung und technischen Prüfung hat sich die zwingende
Notwendigkeit der Erneuerung der kompletten BMA einschließlich der bestehenden
Verkabelung herausgestellt. Dabei spielen Lebensdauer und Verlegetechnik der um
den Errichtungszeitpunkt 1995 Verkabelung die entscheidende Rolle. Die
vorhandene Anlagentechnik ist in einer Stichleitungsverkabelung sternförmig
ausgeführt worden. Durch den erforderlichen Eingriff in die Anlagentechnik muss
nach dem Stand der Technik eine ringförmige Verlegung erfolgen. Ebenso muss bei
einer Änderung der Anlage auch der Aufstellort entsprechend den aktuellen,
normativen und brandschutztechnischen Anforderungen geändert werden.
·
Die Erneuerung der BMA führt dann gleichzeitig
zu einer Verbesserung der Gebäude-abdeckung, die derzeit ca. 15 % der
Gesamtgebäudefläche beträgt (Flure, Foyer, Einzelräume). Gemäß dem aktuellen
Brandschutzkonzept wird eine flächendeckende BMA für alle Räume gefordert.
Mit der Erneuerung der Brandmeldeanlage können brandschutztechnisch
erforderliche bauliche Maßnahmen (z.B. kostenintensive Schaffung getrennter
Brandabschnitte) kompensiert werden.
Während der gesamten Bauzeit werden in Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen gesonderte und anlagenspezifische Festlegungen getroffen, sowie die Aufrechterhaltung des regulären Schulbetriebes gewährleistet.
Finanzierung:
Es werden die außerplanmäßigen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur Erneuerung der Brandmeldeanlage an der Dr.-Päßler-Schule in Meerane, am Gewerbepark 3 in den Haushaltsjahren 2023/2024 in Höhe von 400.000,00 € zur Beschlussfassung empfohlen.
Die
Mittelbereitstellung für die Erneuerung der Brandmeldeanlage wird gesichert
durch Minderausgaben in der Baumaßnahme BSZ für Technik „August Horch“,
Dieselstraße 17 in 08058 Zwickau – Austausch Heizung mit der
Instandhaltungsnummer 92311010600201.
Der Austausch der
Heizung am BSZ Horch wurde mit Fördermitteln im Programm BEG (Fördersatz 35%)
geplant. Im weiteren Fortgang der Planung erhöhten sich die Baukosten durch den
Einsatz neuer technischer Lösungen zur Verbesserung des Klimaschutzes. Der
entstehende Fehlbetrag wurde über die zusätzliche Zuweisung von 650.000,00 €
BV/333/2021 ausgeglichen. Nachfolgend konnte durch Inanspruchnahme des
Förderprogramms EFRESchulinfra - FöriEFRE eine Verbesserung im FM-Einsatz
erreicht werden (Fördersatz 80%).
Die Maßnahme ist
abgeschlossen, der Verwendungsnachweis wurde in der SAB eingereicht.
Die nun freiwerdenden Eigenmittel können zur Deckung der außerplanmäßigen Mehraufwendung herangezogen werden.
Hauptsatzung LK Zwickau
