Betreff
Außerplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen zur Erneuerung der Brandmeldeanlage - Dr.-Päßler-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Am Gewerbepark 3, 08393 Meerane
Vorlage
BV/611/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt

1. außerplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen zur Erneuerung der Brandmeldeanlage an der Dr.-Päßler-Schule in Meerane, am Gewerbepark 3 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 in der Instandhaltungsmaßnahme 92213010100232 Dr.-Päßler-Schule Meerane – Erneuerung Brandmeldeanlage im Produktsachkonto 22130101.4211004/7211004 in Höhe von 400.000,00 €.

2. die Deckung der außerplanmäßigen Mehraufwendung/-auszahlung in Höhe von 400.000,00 € aus liquiden Mitteln (Minderaufwendungen/-auszahlungen der Maßnahme BSZ für Technik „August Horch“, Dieselstraße 17 in 08058 Zwickau – Austausch Heizung mit der Instandhaltungsnummer 92311010600201).

3. Die Ansätze für diese Instandhaltungsmaßnahme werden gem. § 21 Abs. 2 und 4 SächsKomHVO für übertragbar erklärt.


Begründung:

Veranlassung:

Die am Standort in Meerane befindliche Dr.-Päßler-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) wurde 1995 vom Landratsamt Chemnitzer Land neu erbaut und ist im Zuge der Funktional- und Kreisreform im Jahr 2008 an den Landkreis Zwickau übergegangen.

Entsprechend der aktuellen Schulnetzplanung wird die Schule seit 2021 als 3-zügige Schule umgebaut.

Im Zusammenhang mit der Abkündigung der Brandmeldeanlage (BMA) wurde 2023 eine aktuelle Zustandsanalyse der elektrischen Anlagen am Objekt, einschl. der Brandmeldeanlage (BMA), wurde 2023 durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass aufgrund der Abkündigung die Brandmeldezentrale nicht mehr längerfristig sicher betrieben werden kann. Der Ausfall der BMA ist innerhalb kurzer Zeit wahrscheinlich und damit wäre der Schulbetrieb beeinträchtigt.

Erneuerung Brandmeldeanlage:

Im Zuge der weiteren Folgenabschätzung und technischen Prüfung hat sich die zwingende Notwendigkeit der Erneuerung der kompletten BMA einschließlich der bestehenden Verkabelung herausgestellt. Dabei spielen Lebensdauer und Verlegetechnik der um den Errichtungszeitpunkt 1995 Verkabelung die entscheidende Rolle. Die vorhandene Anlagentechnik ist in einer Stichleitungsverkabelung sternförmig ausgeführt worden. Durch den erforderlichen Eingriff in die Anlagentechnik muss nach dem Stand der Technik eine ringförmige Verlegung erfolgen. Ebenso muss bei einer Änderung der Anlage auch der Aufstellort entsprechend den aktuellen, normativen und brandschutztechnischen Anforderungen geändert werden.

·         Die Erneuerung der BMA führt dann gleichzeitig zu einer Verbesserung der Gebäude-abdeckung, die derzeit ca. 15 % der Gesamtgebäudefläche beträgt (Flure, Foyer, Einzelräume). Gemäß dem aktuellen Brandschutzkonzept wird eine flächendeckende BMA für alle Räume gefordert.

Mit der Erneuerung der Brandmeldeanlage können brandschutztechnisch erforderliche bauliche Maßnahmen (z.B. kostenintensive Schaffung getrennter Brandabschnitte) kompensiert werden.

Während der gesamten Bauzeit werden in Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen gesonderte und anlagenspezifische Festlegungen getroffen, sowie die Aufrechterhaltung des regulären Schulbetriebes gewährleistet.

Finanzierung:

Es werden die außerplanmäßigen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur Erneuerung der Brandmeldeanlage an der Dr.-Päßler-Schule in Meerane, am Gewerbepark 3 in den Haushaltsjahren 2023/2024 in Höhe von 400.000,00 € zur Beschlussfassung empfohlen.

Die Mittelbereitstellung für die Erneuerung der Brandmeldeanlage wird gesichert durch Minderausgaben in der Baumaßnahme BSZ für Technik „August Horch“, Dieselstraße 17 in 08058 Zwickau – Austausch Heizung mit der Instandhaltungsnummer 92311010600201.

Der Austausch der Heizung am BSZ Horch wurde mit Fördermitteln im Programm BEG (Fördersatz 35%) geplant. Im weiteren Fortgang der Planung erhöhten sich die Baukosten durch den Einsatz neuer technischer Lösungen zur Verbesserung des Klimaschutzes. Der entstehende Fehlbetrag wurde über die zusätzliche Zuweisung von 650.000,00 € BV/333/2021 ausgeglichen. Nachfolgend konnte durch Inanspruchnahme des Förderprogramms EFRESchulinfra - FöriEFRE eine Verbesserung im FM-Einsatz erreicht werden (Fördersatz 80%).

Die Maßnahme ist abgeschlossen, der Verwendungsnachweis wurde in der SAB eingereicht.

Die nun freiwerdenden Eigenmittel können zur Deckung der außerplanmäßigen Mehraufwendung herangezogen werden.


Hauptsatzung LK Zwickau