Beschlussvorschlag:
1.
Der
Hauptausschuss beschließt überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen im
Haushaltsjahr 2023 für die Kulturraumumlage Produktkonto
61110101.4373100/7373100 in Höhe von 202.370,61 Euro.
2.
Der
Hauptausschuss beschließt die Deckung der außerplanmäßigen
Mehraufwendungen/-auszahlung in Höhe von 202.370,61 Euro durch
Minderaufwendungen/-auszahlungen im Bereich Leistungen für Unterkunft und
Heizung nach SGB II – Revisionsrelevante Leistungen für Unterkunft und Heizung
nach § 22 Abs. 1 SGB II Produktkonto 31210101.4461100/7461100 in Höhe von
202.370,61 Euro.
Begründung:
Die
überplanmäßige Mehraufwendung/-auszahlung ergibt sich aus der Erhebung und
Festsetzung der Kulturraumumlage für das Jahr 2023 für den Landkreis Zwickau.
Gemäß § 1 Absatz 3 SächsKRG ist der
Landkreis Zwickau Mitglied im Kulturraum Vogtland-Zwickau.
Die ländlichen Kulturräume erheben auf der
Grundlage von § 6 Absatz 3 Sächsisches Kulturraumgesetz (SächsKRG) i. V. m. §
27 Absatz 1 Sächsisches Gesetz über den
Finanzausgleich der Gemeinden und Landkreise (SächsFAG) eine
Kulturumlage, um die Mitglieder des Kulturraumes an den Lasten der kulturellen
Aktivitäten von regionaler Bedeutung angemessen zu beteiligen.
Der geplante Finanzbedarf des Kulturraumes
Vogtland-Zwickau in Höhe von 2.950.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 ergab
sich aus der vom Kulturkonvent in seiner Sitzung am 21. Dezember 2022
beschlossenen Haushaltssatzung. Die Gesetzmäßigkeit wurde durch das Sächsische
Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) mit Bescheid
vom 22. Dezember 2022 bestätigt. Die Haushaltssatzung wurde am 26. Januar 2023
im Sächsischen Amtsblatt Nr. 4 öffentlich bekanntgemacht.
Im Dezember 2022 teilte das SMWK mit, dass
mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2023/2024 des Freistaates Sachsen auch eine
Erhöhung der Landeszuweisung an die Kulturräume nach
§ 6 Abs. 2 Buchstabe a SächsKRG beschlossen werde.
Mit der höheren Landeszuweisung einhergehend
bedurfte es einer Erhöhung der Kulturraumumlage einschließlich der Änderung des
Umlagesatzes durch den Erlass einer Nachtragssatzung des Kulturraums
Vogtland-Zwickau. Die Nachtragssatzung wurde am 6. Juni 2023 beschlossen.
Hintergrund ist das in § 6 Abs. 4 Satz 1 SächsKRG beinhaltete Verhältnis von
Landeszuweisung und Kulturraumumlage.
Die Festsetzung der Kulturraumumlage für das
Haushaltsjahr 2023 erfolgt gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 SächsFAG auf Basis der
vom Sächsischen Staatsministerium für Finanzen bekannt gemachten
Umlagegrundlagen der Kulturraummitglieder für die Kulturraumumlage für das
Ausgleichsjahr 2023 vom 3. März 2023 und dem am 6. Juni 2023 beschlossenen und
festgesetzten Hebesatz von 0,0824439615 v. H.
Die Umlagegrundlagen für den Landkreis
Zwickau betragen 382.365.252,18 Euro. Die durch den Landkreis Zwickau zu
zahlende Kulturraumumlage für das Haushaltsjahr 2023 wurde auf 3.152.370,61
Euro festgesetzt. Die Mehrbelastung gegenüber dem im Doppelhaushalt 2023/2024
geplanten Ansatz 2023 in Höhe von 2.950.000,00 Euro beträgt somit
202.370,61 Euro.
Hauptsatzung des Landkreises Zwickau
Sächsisches Kulturraumgesetz (SächsKRG)
Sächsischen Kulturraumverordnung (SächsKRVO
