Betreff
Überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen im Bereich Kulturraumumlage 2023
Vorlage
BV/612/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Hauptausschuss beschließt überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen im Haushaltsjahr 2023 für die Kulturraumumlage Produktkonto 61110101.4373100/7373100 in Höhe von 202.370,61 Euro.

2.    Der Hauptausschuss beschließt die Deckung der außerplanmäßigen Mehraufwendungen/-auszahlung in Höhe von 202.370,61 Euro durch Minderaufwendungen/-auszahlungen im Bereich Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II – Revisionsrelevante Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II Produktkonto 31210101.4461100/7461100 in Höhe von 202.370,61 Euro.

 


Begründung:

Die überplanmäßige Mehraufwendung/-auszahlung ergibt sich aus der Erhebung und Festsetzung der Kulturraumumlage für das Jahr 2023 für den Landkreis Zwickau.

Gemäß § 1 Absatz 3 SächsKRG ist der Landkreis Zwickau Mitglied im Kulturraum Vogtland-Zwickau.

Die ländlichen Kulturräume erheben auf der Grundlage von § 6 Absatz 3 Sächsisches Kulturraumgesetz (SächsKRG) i. V. m. § 27 Absatz 1 Sächsisches Gesetz über den Finanzausgleich der Gemeinden und Landkreise (SächsFAG) eine Kulturumlage, um die Mitglieder des Kulturraumes an den Lasten der kulturellen Aktivitäten von regionaler Bedeutung angemessen zu beteiligen.

Der geplante Finanzbedarf des Kulturraumes Vogtland-Zwickau in Höhe von 2.950.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 ergab sich aus der vom Kulturkonvent in seiner Sitzung am 21. Dezember 2022 beschlossenen Haushaltssatzung. Die Gesetzmäßigkeit wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) mit Bescheid vom 22. Dezember 2022 bestätigt. Die Haushaltssatzung wurde am 26. Januar 2023 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 4 öffentlich bekanntgemacht.

Im Dezember 2022 teilte das SMWK mit, dass mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2023/2024 des Freistaates Sachsen auch eine Erhöhung der Landeszuweisung an die Kulturräume nach
§ 6 Abs. 2 Buchstabe a SächsKRG beschlossen werde.

Mit der höheren Landeszuweisung einhergehend bedurfte es einer Erhöhung der Kulturraumumlage einschließlich der Änderung des Umlagesatzes durch den Erlass einer Nachtragssatzung des Kulturraums Vogtland-Zwickau. Die Nachtragssatzung wurde am 6. Juni 2023 beschlossen. Hintergrund ist das in § 6 Abs. 4 Satz 1 SächsKRG beinhaltete Verhältnis von Landeszuweisung und Kulturraumumlage.

Die Festsetzung der Kulturraumumlage für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 SächsFAG auf Basis der vom Sächsischen Staatsministerium für Finanzen bekannt gemachten Umlagegrundlagen der Kulturraummitglieder für die Kulturraumumlage für das Ausgleichsjahr 2023 vom 3. März 2023 und dem am 6. Juni 2023 beschlossenen und festgesetzten Hebesatz von 0,0824439615 v. H.

Die Umlagegrundlagen für den Landkreis Zwickau betragen 382.365.252,18 Euro. Die durch den Landkreis Zwickau zu zahlende Kulturraumumlage für das Haushaltsjahr 2023 wurde auf 3.152.370,61 Euro festgesetzt. Die Mehrbelastung gegenüber dem im Doppelhaushalt 2023/2024 geplanten Ansatz 2023 in Höhe von 2.950.000,00 Euro beträgt somit 202.370,61 Euro.

 


Hauptsatzung des Landkreises Zwickau

Sächsisches Kulturraumgesetz (SächsKRG)

Sächsischen Kulturraumverordnung (SächsKRVO