Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die Förderung
von Projekten gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und für
Demokratie und Toleranz für das Haushaltsjahr
2023 gemäß Anlage 1.
Begründung:
Im Rahmen der
Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Zuwendung von Fördermitteln zur
Unterstützung von Projekten gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit,
Extremismus und zur Förderung von Demokratie und Toleranz steht für das Jahr
2023 ein Budget von 25.000,00 € zur Verfügung. Dabei sind zwei Termine
vorgesehen, an denen Anträge zur Fördermittelvergabe eingereicht werden können.
Nach der Bewertung
der Anträge des ersten Beantragungstermins und dem Beschluss des
Hauptausschusses vom 08.03.2023 wurden bereits 15.000,00 € des verfügbaren
Budgets vergeben.
In der Verwaltung des
Jugendamtes sind nunmehr zum zweiten Beantragungstermin am 31.05.2023 für das
laufende Haushaltsjahr zwei weitere Förderanträge fristgerecht mit einem
Fördermittelbedarf in Höhe von 10.000,00 € eingegangen (Anlage 1).
Die Verwaltung des Jugendamtes
hat gemäß der Richtlinie formale und inhaltliche Kriterien zur Bewertung der
Bewilligung einer Förderung erstellt (Anlage 2).
Nach Bewertung anhand der
erstellten Kriterien ergeben sich für die eingereichten Förderanträge folgende
durchschnittliche Punktzahlen:
|
Lfd. Nr. |
Eingangs-datum |
Träger |
Projekt |
Projektzeitraum |
Bewertung |
|
1 |
24.04.2023 |
JOS e. V. |
Demokratie fängt bei
mir selbst an! |
01.05.-30.11.23 |
14 |
|
2 |
13.05.2023 |
Wolschanka e. V. |
Vielfältiges Leben der
Familie |
01.09.-31.12.23 |
17,3 |
Unter Beachtung der Bewertungen sowie der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € ergeht seitens der Verwaltung folgender Fördervorschlag:
Alle Anträge entsprechen den
inhaltlichen und formalen Vorgaben der Richtlinie. Die Anträge mit der lfd.
Nummer 1 und 2 werden entsprechend ihrer Antragstellung gefördert.
Die Projektbeschreibungen sind
in der Anlage 3 und 4 aufgeführt.
Das Gesamtfördervolumen aller förderfähigen
Anträge beträgt für das Haushaltjahr 2023 25.000,00 € und entspricht damit dem
Förderbudget im Haushalt des Landkreises.
Die Finanzierung ist im
Produkt: 36310103 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)
Konto: 4318521 Sonstige Aufgaben örtlicher Träger eingestellt.
Anlage 1 Förderung
von Projekten über die „Richtlinie des Landkreises Zwickau zur
Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung von Projekten gegen
Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit,
Extremismus und für Demokratie und
Toleranz“ im Jahr 2023 (zweiter
Antragstermin)
Anlage 2 Formale und inhaltliche Kriterien zur
Bewertung der Bewilligung einer Förderung
gemäß Richtlinie
Anlage 3 Projektbeschreibungen und
Projektstatistik JOS e. V.
Anlage 4 Projektbeschreibungen und
Projektstatistik Wolschanka e. V.
Landkreisordnung
des Freistaates Sachsen
„Richtlinie des Landkreises
Zwickau zur Gewährung von
Zuwendungen
zur Förderung von Projekten gegen
Diskriminierung,
Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und für
Demokratie und
Toleranz“ in der jeweils gültigen Fassung
