Betreff
Vergabe von Fördermitteln gemäß der Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und für Demokratie und Toleranz im Jahr 2023
Vorlage
BV/630/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die Förderung von Projekten gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und für Demokratie und Toleranz für das Haushaltsjahr

2023 gemäß Anlage 1.

 


Begründung:

Im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Zuwendung von Fördermitteln zur Unterstützung von Projekten gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und zur Förderung von Demokratie und Toleranz steht für das Jahr 2023 ein Budget von 25.000,00 € zur Verfügung. Dabei sind zwei Termine vorgesehen, an denen Anträge zur Fördermittelvergabe eingereicht werden können.

Nach der Bewertung der Anträge des ersten Beantragungstermins und dem Beschluss des Hauptausschusses vom 08.03.2023 wurden bereits 15.000,00 € des verfügbaren Budgets vergeben.

In der Verwaltung des Jugendamtes sind nunmehr zum zweiten Beantragungstermin am 31.05.2023 für das laufende Haushaltsjahr zwei weitere Förderanträge fristgerecht mit einem Fördermittelbedarf in Höhe von 10.000,00 € eingegangen (Anlage 1).

Die Verwaltung des Jugendamtes hat gemäß der Richtlinie formale und inhaltliche Kriterien zur Bewertung der Bewilligung einer Förderung erstellt (Anlage 2).

Nach Bewertung anhand der erstellten Kriterien ergeben sich für die eingereichten Förderanträge folgende durchschnittliche Punktzahlen:

Lfd. Nr.

Eingangs-datum

Träger

Projekt

Projektzeitraum

Bewertung

1

24.04.2023

JOS e. V.

Demokratie fängt bei mir selbst an!

01.05.-30.11.23

14

2

13.05.2023

Wolschanka e. V.

Vielfältiges Leben der Familie

01.09.-31.12.23

17,3

Unter Beachtung der Bewertungen sowie der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € ergeht seitens der Verwaltung folgender Fördervorschlag:

Alle Anträge entsprechen den inhaltlichen und formalen Vorgaben der Richtlinie. Die Anträge mit der lfd. Nummer 1 und 2 werden entsprechend ihrer Antragstellung gefördert.

Die Projektbeschreibungen sind in der Anlage 3 und 4 aufgeführt.

Das Gesamtfördervolumen aller förderfähigen Anträge beträgt für das Haushaltjahr 2023 25.000,00 € und entspricht damit dem Förderbudget im Haushalt des Landkreises.

Die Finanzierung ist im Produkt: 36310103 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) Konto: 4318521 Sonstige Aufgaben örtlicher Träger eingestellt.

Anlage 1        Förderung von Projekten über die „Richtlinie des Landkreises Zwickau zur    

                         Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten gegen

Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und für Demokratie und   

Toleranz“ im Jahr 2023 (zweiter Antragstermin)

Anlage 2        Formale und inhaltliche Kriterien zur Bewertung der Bewilligung einer Förderung

gemäß Richtlinie

Anlage 3        Projektbeschreibungen und Projektstatistik JOS e. V.

Anlage 4        Projektbeschreibungen und Projektstatistik Wolschanka e. V.

 


Landkreisordnung des Freistaates Sachsen

„Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von

Zuwendungen zur Förderung von Projekten gegen

Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und für

Demokratie und Toleranz“ in der jeweils gültigen Fassung