Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird ermächtigt, die Erstellung eines wirtschaftlichen und fahrgastfreundlichen Fahrplankonzepts zu beauftragen, das die derzeitigen, historisch gewachsenen Regionalbusangebote im Linienbündel 1 (Altkreis Chemnitzer Land) überarbeitet und zeitgemäße Bedürfnisse (Vernetzung mit Zugverkehr, Erschließung von Unternehmensstandorten und Gewerbegebieten, Erschließung touristischer Punkte) erfüllt.
Begründung:
Das Landratsamt beauftragt die Erstellung eines wirtschaftlichen und fahrgastfreundlichen Fahrplankonzepts, das die derzeitigen, historisch gewachsenen Regionalbusangebote im Linienbündel 1 (Altkreis Chemnitzer Land) überarbeitet und zeitgemäße Bedürfnisse (Vernetzung mit Zugverkehr, Erschließung von Unternehmensstandorten und Gewerbegebieten, Erschließung touristischer Punkte) erfüllt.
Das überarbeitete Fahrplanangebot soll mit dem Beginn des neuen Verkehrsvertrags im Linienbündel 1 ab 01.01.2029 in Kraft treten. Das dafür notwendige Vergabeverfahren befindet sich derzeit in Vorbereitung.
Ziel ist dabei kein Aufwuchs der Leistung, sondern eine sinnvolle und potentialversprechende Umverteilung der Kilometerleistung. Die Umsetzung bzw. Bestellung von eventueller Mehr-Leistung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus Haushaltsmitteln, Fahrgeldeinnahmen und Zuschüssen aus der ÖPNVFinVO und DTFinVO.
I.
Hintergrund
Bis 31.12.2028 ist
die Regionalverkehr Westsachsen GmbH (RVW) mit der Durchführung der
Verkehrsleistung im Altkreis Chemnitzer Land (sogenanntes Linienbündel 1)
beauftragt.
Das Verkehrsangebot
beruht derzeit auf historisch gewachsenen, weitestgehend fortgeschriebenen und
nur punktuell angepassten Fahrplänen. Das Verkehrsangebot genügt daher derzeit
nicht den aktuellen Anforderungen an einen attraktiven und wirtschaftlichen
ÖPNV im ländlichen Raum (Taktverkehr, Anschlussknoten, SPNV-Anschlüsse,
angemessene Betriebszeiten).
Dies zeigt sich in
seit Jahren kontinuierlich ansteigenden Eingaben von Bürgern, Gemeinderäten,
Bürgermeistern und insbesondere auch Unternehmen sowie einer negativen
Wahrnehmung in der Presseöffentlichkeit. Die einzelne Bearbeitung der
Arbeitsaufgaben hat sehr lange, unbefriedigende Umsetzungszeiträume und steht
einem ganzheitlichen ÖPNV-Netz entgegen (sog. „Stückwerk“).
Zudem ist das
ÖPNV-Angebot aufgrund mangelnder Attraktivität und daraus resultierender
fehlender Nachfrage an vielen Stellen nicht wirtschaftlich. Pro Jahr gibt der
Landkreis Zwickau ca. 20 Mio. € für die Bestellung von Verkehrsleistungen aus.
Diese Kosten werden durch höhere Kraftstoff- und Personalkosten kontinuierlich
steigen und sind nur dann zu rechtfertigen, wenn das ÖPNV-Angebot auch den
Bedürfnissen der Bürger und Unternehmen im Landkreis entspricht und
entsprechend angenommen wird.
Folgende Defizite
sind derzeit zu sehen:
·
Entwicklungen der Gebietsreform (stärkere
Orientierung der Altkreise hin nach Zwickau) sind in den ÖPNV-Angeboten nicht
berücksichtigt: So ist es
beispielsweise schwer möglich, die Verwaltungssitze Zwickau oder Glauchau aus
Limbach-Oberfrohna zu erreichen.
·
Erschließung von Unternehmen und
Gewerbestandorten: Der ÖPNV
erschließt zahlreiche Gewerbegebiete und Unternehmensstandorte gar nicht oder
nicht zu den Schichtzeiten passend, z.B. Gewerbegebiet Johann-Esche-Straße in
Limbach-Oberfrohna, Gewerbegebiete Platanenstraße, Am Sachsenring und Am
Viertel. Unternehmen und Gemeinden treten zunehmend an den Landkreis heran und
fordern mit Verweis auf den Fachkräftemangel und die Nachwuchsgewinnung (z.B.
minderjährige Auszubildende) auf die unbedingte Notwendigkeit einer
ÖPNV-Anbindung. Der Landkreis Zwickau ist zudem auf Einpendler angewiesen, um
dem Fachkräftemangel zu begegnen.
·
Unterdurchschnittliche Stadtverkehrsangebote
der Mittelzentren: In
dichtbesiedelten Städten mit bis zu 20.000 Einwohnern wie Hohenstein-Ernstthal
oder Lichtenstein gibt es früh morgens, abends und am Wochenende ein nicht
zufriedenstellendes Stadtverkehrsangebot. Vom Bahnhof in die Ortsteile gibt es
bis auf den Fußweg oft keine Beförderungsmöglichkeit.
·
Individualisierung der Schülerverkehrsströme: Durch attraktive Schulstandorte mit
besonderem Profil an verschiedenen Standorten im Landkreis ergeben sich
Bedarfe, diese Schulen auch zu erreichen. Zudem erfüllen die derzeitigen
ÖPNV-Angebote die Kriterien der Schülerbeförderungssatzung stellenweise nicht;
so ist das Landkreis-eigene Berufsschulzentrum in Lichtenstein aus Richtung
Hartenstein/Wildenfels nicht erreichbar.
·
Fehlende Vernetzung mit dem Zugverkehr: Die Busse fahren an den Bahnhöfen
„zufällig“ ab, ohne systematische Anschlüsse zum SPNV herzustellen, der in der
Regel von früh morgens bis spät abends in einem Stundentakt (immer zur gleichen
Minute) abfährt. Somit bleibt für Ortschaften, die in der Nähe eines Bahnhofs
liegen (z.B. Oberlungwitz in der Nähe des Bahnhofs Hohenstein-Ernstthal),
Erschließungspotential ungenutzt.
·
Unwirtschaftlichkeit einiger Angebote: Fahrtangebote, die nicht genutzt werden
oder sehr schwach besetzt sind, werden seit Jahrzehnten dennoch ohne
Überprüfung angeboten und machen das Gesamtsystem unwirtschaftlich.
·
Tourismus: Touristische Punkte wie der Stausee Oberwald oder Waldenburg haben am
Wochenende ein nicht zufriedenstellendes ÖPNV-Angebot, was die touristische
Entwicklung des Landkreises und die Naherholung der Bürger hemmt.
Die „Optimierung und Attraktivitätssteigerung im ÖPNV“ ist
gemäß dem Kreistagsbeschluss 136/2021/KT ein Baustein des Klimaschutzkonzepts,
dessen Umsetzung aussteht.
II.
Zielsetzung
Ziel ist es, durch ein Ingenieurbüro – in enger Zusammenarbeit mit
der Landkreisverwaltung als Aufgabenträger, den Städten und Gemeinden, den
Schulen und Unternehmen, dem VMS und dem Bestands-Verkehrsunternehmen RVW – ein
kundenorientiertes und wirtschaftliches Verkehrskonzept für den
Regionalbusverkehr unter folgenden Gesichtspunkten zu erstellen:
·
Taktverkehr auf Regionalbuslinien mit
angemessenen Betriebszeiten
·
Taktverkehr auf Stadtverkehrslinien mit
angemessenen Betriebszeiten
·
Prüfung des Einbezugs alternativer Bedienformen
zur Erschließung der sehr dünn besiedelten ländlichen Gebiete
·
Umsteigeknoten zwischen den Regionalbuslinien,
zum SPNV und übergeordneten Schnellbuslinien
·
besondere Berücksichtigung der
Schülerverkehrsströme und Vorhalten von Fahrplanangeboten, die den Regelungen
der Schülerbeförderungssatzung entsprechen
·
besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von
Unternehmensstandorten, Gewerbegebieten, Städten/Gemeinden und touristischen
Zielen
·
besondere Sensibilität in Bezug auf
wirtschaftliche Entwicklung (konstanter bzw. nur leicht anwachsender Fahrzeug-
und Personalbedarf), im Wesentlichen Umverteilung und intelligente Vernetzung
der Bestandsleistung
·
größtmögliche Mitfinanzierung von
Verkehrsleistung auf Basis der ÖPNVFinVO mittels Einführung von förderfähigen
PlusBus- und TaktBus-Linien
·
kontinuierliche Konsultationen und
Abstimmungen mit der Landkreisverwaltung, den Städten/Gemeinden, Schulen,
Unternehmen usw. während und nach der Konzepterstellung mit der Diskussion und
Reflexion von Zwischenergebnissen
·
die Wagenlaufplanung muss Anforderungen des
Einsatzes von E-Bussen („Depotlader“) mit derzeit gängigen Reichweiten genügen,
was sich aus dem SaubFahrzBeschG ergibt
Das Vorhandensein eines ÖPNV-Grundangebots im ländlichen Raum
sichert einerseits das psychologische Gefühl des „Angebunden-Seins“ und
begegnet dem Empfinden eines „Abgehängt-Seins und damit die Wahrung
gleichwertiger Lebensbedingungen – unabhängig davon, ob die Bürger den ÖPNV
selbst als Fahrgast nutzen oder den Bus nur von außen wahrnehmen oder als Beförderungsmittel
für ihre schulpflichtigen Kinder kennen. Andererseits sichert der ÖPNV die
wirtschaftliche Entwicklung, indem Unternehmen und Gewerbegebiete von
potentiellen Mitarbeitern und Auszubildenden sowie Einpendlern erreicht werden
können.
III.
Haushalterische Bewertung
Die Erstellung des Fahrplankonzepts durch ein Ingenieurbüro ist
aus dem Deckungskreis des Haushaltes (ÖPNV und Schülerbeförderung) leistbar.
Die Kosten für das ÖPNV-Konzept belaufen sich auf einmalig etwa 50.000 €
brutto.
Das überarbeitete Fahrplanangebot soll mit dem Beginn des neuen Verkehrsvertrags im Linienbündel 1 ab 01.01.2029 in Kraft treten. Das dafür notwendige Vergabeverfahren mit Kreistagsbeschluss befindet sich derzeit in Vorbereitung. Ziel ist dabei kein Aufwuchs der Leistung, sondern eine sinnvolle und potentialversprechende Umverteilung der Kilometerleistung. Die Umsetzung bzw. Bestellung von eventueller Mehr-Leistung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus Haushaltsmitteln, Fahrgeldeinnahmen und Zuschüssen aus der ÖPNVFinVO und DTFinVO.
ÖPNVG, ÖPNVFinVO, Nahverkehrsplan
