Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die in der Anlage aufgeführten Straßenbaumaßnahmen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 über das Förderprogramm Kommunalbudget zu finanzieren.
Begründung:
Ab dem Jahr 2023 wurde die
Mittelzuweisung im kommunalen Straßenbau neu geregelt.
Über die Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben
kommunaler Baulastträger (RL KStB) kann nur noch eine Förderung von investiven Straßenbaumaßnahmen
im besonderen Landesinteresse des Freistaates Sachsen vorgenommen werden.
Parallel dazu wurde ab 2023 ein Kommunalbudget eingeführt.
Über dieses Kommunalbudget erfolgt die Finanzierung der sonstigen Investitionsvorhaben im Bereich des Straßenbaus.
Die Zuweisung erfolgt durch die Landesdirektion über die vom Landkreis und Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) abgestimmte Prioritätenliste direkt an die Kommunen.
In den letzten beiden Jahren betrug der Anteil für den Landkreis Zwickau am Kommunalbudget ca. 2,163 Mio. EUR.
Der Fördersatz einer Baumaßnahme kann laut VwV Kommunales Straßenbaubudget bis zu 75 % der Gesamtkosten betragen. Die vom Landkreis Zwickau geplanten Baumaßnahmen weisen i. d. R. einen Fördersatz von ca. 50 % aus.
Im Haushaltsjahr 2025 wird davon abgewichen und die geplante Baumaßnahme K 9332 Wiesenburg/Weißbach soll mit einem Fördersatz von 75 % beantragt werden.
Anlage
Sächs. Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG)
