Betreff
Grundsatzentscheidung Landkreis Zwickau über geplante Maßnahmen des Investitions-/Instandhaltungshaushaltes im Bereich Tiefbau 2025ff
Vorlage
BV/041/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die anhängende Liste der geplanten Investitionsmaßnahmen des Amtes für Straßenbau für die Haushaltsjahre 2025ff.

 


Begründung:

Gemäß § 12 Sächsische Kommunale Haushaltsverordnung (SächsKomHVO) i. V. m. der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau vom 7. März 2024 beschließt der Kreistag die Investitionsvorentscheidung über die Durchführung von Bauvorhaben in einem Wert von über 1.000.000 EUR. Da die Wertumfänge der einzelnen Baumaßnahmen momentan noch nicht verbindlich sind und nicht auszuschließen ist, dass einzelne Baumaßnahmen diesen Wert überschreiten, ist eine Grundsatzentscheidung des Kreistages notwendig.

Die in der Anlage befindlichen Baumaßnahmen weisen die zum aktuellen Stand (20. August 2024) für die Haushaltsjahre 2025ff fest geplanten Investitionen aus. Alle Maßnahmen, die sich noch in der Planung der Leistungsphase 1 - 3 befinden, sind nicht berücksichtigt worden. Außerdem wurden normale Erhaltungsmaßnahmen, welche über § 20 a Sächsisches Finanzausgleichgesetz (SächsFAG) finanziert werden sollen, ebenfalls nicht mit aufgeführt.

Die Liste der geplanten Baumaßnahmen ist nicht abschließend und es besteht keine Gewähr über den tatsächlichen Vollzug dieser, da es im weiteren Planungsverlauf jederzeit möglich sein kann, dass Baumaßnahmen, z. B. wegen verkehrs- oder naturschutzrechtlicher Probleme, verschoben werden müssen.

Anlage


Sächsische Kommunale Haushaltsverordnung (SächsKomHVO)

Hauptsatzung des Landkreises Zwickau