Betreff
Überplanmäßige Mehraufwendungen bei den Personalkosten wegen Tarifabschluss im Haushaltsjahr 2024
Vorlage
BV/061/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Kreistag beschließt die überplanmäßigen Mehraufwendungen/-auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 für Personalaufwendungen/-auszahlungen (Deckungskreis: 1199/2199) in Höhe von 2.508.200 EUR.

2.    Der Kreistag beschließt

a)    die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung im Ergebnishaushalt aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

b)    die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt aus liquiden Mitteln.

 


Begründung:

Durch den historisch hohen Tarifabschluss vom 22. April 2023 haben sich die monatlichen Tabellenentgelte der Beschäftigten signifikant erhöht. Ab 1. März 2024 wurden die Entgelte um 200,00 Euro und anschließend um 5,5 % erhöht. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung der Tabellenentgelte um 9,76 %. Hinzu kommt der Inflationsausgleich im Januar und Februar von jeweils 220,00 Euro. Somit beträgt die Entgelterhöhung der Tarifbeschäftigten im Jahr 2024 in Summe 10,54 %.

Für den Doppelhaushalt 2023 und 2024 wurde ausgehend vom Jahr 2022 mit einer Tariferhöhung in Höhe von 3 % sowie für das Jahr 2024 um weitere 3 % geplant. Diese geplanten Personalkosten sind voraussichtlich nicht mehr auskömmlich. Die nach wie vor hohe Vakanz in der Stellenbesetzung wirkt den überplanmäßigen Tarif- und Besoldungssteigerungen leicht entgegen. Allerdings wurde in den geplanten Personalkosten, unter Berücksichtigung des Fachkräftemangels, bereits eine Unterbesetzung von 10 % berücksichtigt und der Aufwandsansatz entsprechend gekürzt.

Die gestiegenen Personalkosten führen in einigen Bereichen zu Mehrerträgen/ -einzahlung aus Personalkostenerstattung. Dies ist unter anderem im Bereich des Jobcenters und beim Gemeinschaftsaufwand bei der Unterhaltung der Kreis-, Staats- und Bundesstraßen der Fall.

Personalkostenerstattungen werden i.d.R. in den Deckungskreisen der jeweiligen Fachämter verbucht und entlasten daher den horizontalen Deckungskreis der Personalaufwendungen/-auszahlungen nicht. Sie wirken jedoch entlastend auf den Gesamthaushalt.

Für den Landkreis Zwickau hat der Tarifabschluss 2023 folgende Auswirkung auf den Haushalt 2024:

2024

HH- Ansatz Personalaufwand lt. HH-Plan 

(bereits gekürzt um 10 %)                               

87.508.300

berechneter (zusätzlicher) Erhöhungsbetrag

aus Tarifabschluss                                      

2.508.200 

                                                   


§ 61 Sächsische Landkreisordnung i. V. m. § 79 der Sächsischen Gemeindeordnung und § 6 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 6 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau