Betreff
Verteilung der Fördermittel im Jahr 2024 im Bereich Maßnahmenförderung
Vorlage
InfoV/076/2024
Art
Informationsvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.  


Begründung:

Im Haushaltsjahr 2024 stehen seitens des Landkreises in den Produkten 36210101.4318521, 36310102.4318521, 36320102.4318521, 36310103.4318521 (120.300,00 €) und in den Produkten 36210101.4318522, 36310102.4318522, 36310103.4318522 (38.000,00 €) insgesamt 158.300,00 € für die Verteilung im Bereich der Maßnahmenförderung nach Pkt. 2.3. der „Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII (FRL Freie Jugendhilfe)“ zur Verfügung.

In der Verwaltung des Jugendamtes sind für das Jahr 2024 insgesamt 244 Anträge auf Maßnahmenförderung eingegangen. Im Vergleich zum Jahr 2023 ist somit ein Anstieg um zwei Anträge zu verzeichnen.

Grundsätzlich erfolgte bisher die Beantragung von Fördermitteln bis zum 31.12. des Vorjahres. Im Jahr 2024 bestand nun jedoch erstmals die Möglichkeit, im Rahmen eines anschließenden unterjährigen Antragsverfahrens verfügbare Haushaltsmittel und nicht abgerufene Fördermittel vom 1. Januar bis zum 31.Oktober zu beantragen.

Die kalkulierten Projektkosten für alle eingereichten Projekte belaufen sich auf

1.148.063,63 €. Davon wurden 196.065,50 € im Rahmen der Förderrichtlinie als Zuwendung beantragt. Das für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 158.300,00 € reichte zunächst nicht aus, um allen eingegangenen Anträgen eine Förderung gemäß der FRL Freie Jugendhilfe zu bewilligen.

Aufgrund von Rücklaufmitteln sowie unterjährig nicht abgerufener Fördermittel konnten jedoch alle eingereichten Anträge eine richtlinienkonforme Förderung erhalten.

Für die Fördergegenstände „Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung sowie der internationalen Jugendbegegnungen“, „Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung“, „Maßnahmen der Mitarbeiterfortbildung“ sowie „Maßnahmen der Familienerholung und Familienfreizeiten“ erfolgte die Bewilligung der Förderanträge projektbezogen.


Die Förderung stellt sich wie folgt dar:

Leistungsbereich

Jahr

Anzahl

Förder-

anträge

Gesamtkosten

beantragter

Zuschuss

Bewilligung

Kleinprojektförderung (Pkt. 2.2)

2024

20

127.978,93 €

28.666,00 €

24.330,00 €

über

Rücklaufmittel

0

0,00 €

0,00 €

0,00€

2023

22

154.658,15 €

30.257,00 €

26.541,00 €

Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung sowie internationalen Jugendbegegnung (Pkt. 2.3.5 a)

2024

93

665.193,20 €

87.990,50 €

84.550,50€

über

Rücklaufmittel

20

56.100,50 €

12.845,00 €

8.447,00 €

2023

125

725.453,84 €

77.943,50 €

69.922,00 €

Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung (Pkt. 2.3.5 b)

2024

72

164.874,00 €

54.823,00€

41.573,00 €

über

Rücklaufmittel

3

10.076,00 €

1.976,00 €

1.911,00 €

2023

67

110.993,50 €

39.709,50 €

33.908,50 €

Maßnahmen der Mitarbeiterfortbildung (Pkt. 2.3.5 c)

2024

20

17.427,00€

1.860,00€

1.270,00€

über

Rücklaufmittel

0

0,00 €

0,00 €

0,00 €

2023

17

9.850,00 €

1.022,00 €

1.022,00 €

Maßnahmen der Familienerholung und Familienfreizeiten (Pkt. 2.3.5 d)

2024

14

94.364,00 €

6.905,00 €

6.455,00 €

über

Rücklaufmittel

2

12.050,00 €

1.000,00 €

780,00 €

2023

11

60.663,00 €

3.619,50 €

3.122,50 €

Summe

2024

219

1.069.837,13 €

180.244,50 €

158.178,50 €

über

Rücklaufmittel

25

78.226,50 €

15.821,00 €

11.138,00 €

2023

242

1.061.618,49 €

152.551,50 €

134.516,00 €

 


Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) vom 26. Juni 1990 in der jeweils gültigen Fassung;

§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau;

§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;

Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII (FRL Freie Jugendhilfe)