Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage Stand der Digitalisierung im Landratsamt Zwickau zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß Sächsischem E-Government-Gesetz und dem im Jahr 2024 novellierten Onlinezugangsgesetz (OZG) ist perspektivisch die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen des Landratsamtes Zwickau verpflichtend. Dies beinhaltet allerdings nur Leistungen, die technisch, rechtlich und wirtschaftlich digital umsetzbar sind.
Die Digitalisierung betrifft insgesamt bis zu 600 Leistungen, die nach dem OZG schrittweise für digitale Beantragung sowie medienbruchfreie digitale Bearbeitung in der Verwaltung vorbereitet werden müssen. Zusätzlich betrifft dies auch die Verfahren interner Service- und Unterstützungsprozesse.
Das Landratsamt Zwickau befindet sich in einem kontinuierlichen Prozess der Digitalisierung, um Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Der Bericht gibt einen Überblick über umgesetzte und aktuelle Projekte sowie über die bevorstehenden Aktivitäten und Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung.
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