Betreff
Teilhabeplanung Landkreis Zwickau - Teilfachplan Bedarfsgerechte Infrastruktur 2025
Vorlage
BV/098/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Teilhabeplanung Landkreis Zwickau - Teilfachplan Bedarfsgerechte Infrastruktur 2025 laut Anlage.


Begründung:

Der Landkreis Zwickau verfolgt im Rahmen seiner kommunalen Daseinsvorsorge das Ziel, die bestehende Soziallandschaft in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten und weiter auszubauen. Damit soll soziale Gerechtigkeit weiter gefördert und ein nachhaltiger Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie Sicherung einer hohen Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger geleistet werden.

Unter dem Grundsatz „Inklusion statt Separation“ setzt der Landkreis Zwickau mit seinen zur Verfügung stehenden Mitteln die UN-Behindertenrechtskonvention um und stärkt Inklusion zu Lasten von Separation.

Zu diesem Zweck stellt er eine Teilhabeplanung auf. Sie stellt als ein Bestandteil der Integrierten Sozialplanung ein wichtiges, steuerungsunterstützendes Instrument dar, das auf Bedarfsgerechtigkeit, Nachhaltigkeit und ökonomisches Handeln ausgerichtet ist. Dabei erfüllt sie den Anspruch an planvollem, vorausschauendem und zielorientiertem Handeln. Kernpunkte der Teilhabeplanung sind die Durchführung valider Bedarfsuntersuchungen und die Evaluation bestehender Leistungsangebote mit dem Ziel, unterschiedliche Entwicklungen und Bedarfslagen in den einzelnen Planungsräumen genauer und frühzeitiger aufzuzeigen und erforderlichen kommunalen oder sozialwirtschaftlichen Angeboten eine höhere Planungssicherheit zu geben.

Der hierfür erforderliche Beteiligungsprozesses umfasste sowohl die Beauftragten des Landkreises als auch den vom Kreistag eingesetzten Behindertenbeirat gemäß seiner Aufgabenbeschreibung aus § 19 Abs. 2 der Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Zwickau.


§ 94 i. V. m. § 95 SGB IX

§ 95 SGB X

 UN-Behindertenrechtskonvention