Betreff
Senioren-Sozialplanung Landkreis Zwickau - Teilfachplan Bedarfsgerechte Pflegerische Infrastruktur 2025
Vorlage
BV/099/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Senioren-Sozialplanung Landkreis Zwickau – Teilfachplan Bedarfsgerechte Pflegerische Infrastruktur 2025 laut Anlage.


Begründung:

Der Landkreis Zwickau verfolgt im Rahmen seiner kommunalen Daseinsvorsorge das Ziel, die bestehende Soziallandschaft in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten und weiter auszubauen. Damit soll soziale Gerechtigkeit weiter gefördert und ein nachhaltiger Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie Sicherung einer hohen Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger geleistet werden.

Unter dem Grundsatz „Selbstbestimmt altern“ wirkt der Landkreis Zwickau auf eine Ange-botspalette hin, die ein selbstbestimmtes Altern für alle Bürgerinnen und Bürger in den kreis-angehörigen Städten und Gemeinden möglich macht und unterstützt dabei alle darauf
abzielenden Initiativen.

Zu diesem Zweck stellt er eine Senioren-Sozialplanung auf. Sie stellt als ein Bestandteil der Integrierten Sozialplanung ein wichtiges, steuerungsunterstützendes Instrument dar, das auf Bedarfsgerechtigkeit, Nachhaltigkeit und ökonomisches Handeln ausgerichtet ist. Dabei erfüllt sie den Anspruch an planvollem, vorausschauendem und zielorientiertem Handeln. Kernpunkte der Senioren-Sozialplanung sind die Durchführung valider Bedarfsuntersuchungen und die Evaluation bestehender Leistungsangebote mit dem Ziel, unterschiedliche Entwicklungen und Bedarfslagen in den einzelnen Planungsräumen genauer und frühzeitiger aufzuzeigen und erforderlichen kommunalen oder sozialwirtschaftlichen Angeboten eine höhere Planungssicherheit zu geben.

Der hierfür erforderliche Beteiligungsprozess umfasste die im Landkreis tätigen Träger von ambulanten sowie stationären Pflegeeinrichtungen und deren Träger. Im Rahmen regionaler Planungsgespräche wurde hierfür eine Plattform für einen fachübergreifenden Erfahrungs-austausch gegeben, die den Kooperations- und Vernetzungsgedanken stärkt sowie Ideen und Aktivitäten miteinander verknüpft. Die Ergebnisse stellen darüber hinaus einen wesentlichen Bestandteil für die Bedarfserfassung dar.


§ 8 i. V. m. § 8a SGB XI, § 9 SGB XI

§ 95 SGB X