Betreff
Änderung und Verlängerung der Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Zwickau und der Landbell AG für Rückhol-Systeme als gemeinsamer Vertreter der Dualen Systeme für 2025/2026
Vorlage
BV/109/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Kreistag beauftragt den Landrat, die Verlängerungsvereinbarung zur Abstimmungsvereinbarung sowie die Neufassung der zugehörigen Anlage 6 jeweils für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 zu schließen.

2.    Redaktionelle Änderungen der Vereinbarungen bleiben dem Landrat vorbehalten.

 


Begründung:

Verpackungsabfälle werden nach den Regelungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) nicht durch den Landkreis Zwickau als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger eingesammelt und verwertet. Dies obliegt vielmehr den sogenannten Dualen Systemen.

Deren Sammelsysteme für eine getrennte, flächendeckende Sammlung aller restentleerten Verpackungen sind auf die vorhandenen Sammelstrukturen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in deren Gebiet sie eingerichtet sind, abzustimmen. Dazu müssen die Systeme mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 22 VerpackG sogenannte Abstimmungsvereinbarungen abschließen.

Die seit 2020 bestehende Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH als gemeinsamen Vertreter der im Landkreis Zwickau tätigen Dualen Systeme war ursprünglich bis zum 31.12.2022 befristet und wurde mit Beschluss der Vorlage-Nr. BV/555/2023 durch den Kreistag am 21.06.2023 um ein Jahr bis zum 31.12.2023 sowie um ein weiteres Jahr durch Beschluss der Vorlage-Nr. BV/048/2024 durch den Kreistag am 23.10.2024 erneut bis zum 31.12.2024 verlängert. Daher ist eine neue Abstimmungsvereinbarung zu schließen bzw. die bestehende Vereinbarung zu verlängern.

Zur Führung der Verhandlungen bestimmen die bestehenden Dualen Systeme nach den Regelungen des VerpackG einen gemeinsamen Vertreter. Für das Gebiet des Landkreises Zwickau ist seit 2023 die Landbell AG für Rückhol-Systeme als gemeinsamer Vertreter und Verhandlungspartner benannt.

Inhalte der Abstimmungsvereinbarung sind insbesondere:

a)    die Ausgestaltung des Erfassungs- und Sammelsystems für restentleerte Verpackungen mit Festlegungen als Hol- oder Bringsystem, Art und Größe der Sammelbehälter sowie die Häufigkeit der Behälterleerungen,

b)    der Umgang mit Fehlbefüllungen,

c)    die Regelungen zur Mitbenutzung der kommunalen Sammelstrukturen für Papier, Pappe, Kartonagen, insbesondere zur Kosten- und Erlösaufteilung.

Das bestehende System zur Sammlung der restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen mittels Gelber Tonnen sowie zur Sammlung der Glasverpackungen auf Containerstandplätzen ist im Landkreis Zwickau flächendeckend auf einem hohen Niveau etabliert.

Aus diesem Grund sehen die Vertragspartner keinen inhaltlichen Anpassungsbedarf am Text der Abstimmungsvereinbarung.

Bereits für das Jahr 2023 und 2024 konnte ein gutes Ergebnis zur Fortführung der Mitbenutzung der kommunalen Sammelstruktur erzielt werden. Damals wurde eine Verlängerung um maximal ein Jahr unter Anpassung einzelner Parameter auf der Seite der Erlösbeteiligung bei geringer Erhöhung des Entgeltes für die Mitnutzung erreicht.

Zuletzt konnte für das Jahr 2024 erneut ein ausgleichender Kompromiss zwischen einer angemessenen Erlösbeteiligung der anteiligen Sammelmenge und einer auskömmlichen Finanzierung der hochwertigen kommunalen Altpapier-Sammlung bei gleichzeitigem Verzicht einer aufwendigen Herausgabe von Teilen der gesammelten Mengen erreicht werden.

Gleichzeitig waren sich die Verhandlungspartner einig, dass eine Folgevereinbarung eine Herausgabemöglichkeit für die Systemmenge vorsehen sollte und die Laufzeit der Vereinbarung zwei Jahre beträgt.

Eckpunkte für die Verhandlungen waren daher:

-       2 Jahre Laufzeit (2025 und 2026),

-       Masseanteil der Systemmenge von 40,2 % bleibt Basis,

-       Mitbenutzungsentgelt bleibt konstant zu 2024,

-       Fester Wertausgleich für gesamte Laufzeit im Falle der Herausgabe.

Im Falle der Herausgabe des Mengenanteils der Verkaufsverpackungen hat das betroffene System nach dem Verpackungsgesetz zwei Kostenposten zu entrichten. Dies sind zum einen die erfassten Handlingskosten (insbesondere Übergabekosten) und zum anderen der erfasste Wertausgleich für die überlassenen Mengen. Hintergrund für letzteres ist, dass die vom Landkreis Zwickau physisch herausgegebenen Mengen auch das höherwertige kommunale Papier enthalten, da dies nicht von den Verpackungen der Systeme getrennt werden kann. Für den Wertausgleich ist ein Festpreis pro Tonne der herausgegebenen Mengen festzusetzen.

Gleichzeitig bestand der Landkreis Zwickau darauf, dass die dualen Systeme selbst die Abwicklung und Kostenabrechnung der Handlingskosten im Falle der Herausgabe mit den Übergabestellen vereinbaren. Lediglich die Kostenhöhe sollte der Landkreis Zwickau bestimmen. Diese Handlingskosten (Übergabekosten an Umschlagstelle) werden nunmehr in den Vertrag mit aufgenommen um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Systemen zu vermeiden. Die logistische Abwicklung wird je Übergabestelle im Anhang der Anlage 6 festgehalten. Die praktische Abwicklung und Abrechnung wird jedoch von den Systembetreibern selbst mit den Umschlagstellen organisiert.

Die Wahl der Herausgabemöglichkeit für den gesamten Vertragszeitraum muss durch die einzelnen Dualen Systeme verbindlich gegenüber dem Landkreis Zwickau erklärt werden. In diesem Fall werden die herauszugebenden Mengen je Sammelgebiet monatlich ratierlich bereitgestellt. Die Abwicklung der Herausgabe erfolgt durch die vom Landkreis Zwickau zu benennende Übergabestelle.

Der Abschluss sowie jede Änderung der Abstimmungsvereinbarung bedürfen der Zustimmung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie von mindestens zwei Dritteln der an der Abstimmungsvereinbarung beteiligten Systeme.

Diese notwendige Mehrheit wurde durch die Verhandlungsführerin Landbell AG für Rückhol-Systeme bestätigt.

  


Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG)