Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den
Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2025 und 2026.
2. Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird
verzichtet.
Begründung:
Zu Ziffer 1:
In der Sitzung am 11. Dezember 2024 nahm der Kreistag in erster Lesung den Entwurf des Haushaltsplanes des Landkreises Zwickau für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zur Kenntnis. Die Erörterung zum Haushalt erfolgt(e) in den Ausschüssen und Fraktionen im Zeitraum Januar bis März 2025.
In der Haushaltssatzung des Landkreises Zwickau und dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (siehe Anlage 1) werden folgende Planwerte ausgewiesen:
1.
Ergebnishaushalt
in TEUR
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2025 |
2026 |
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Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge |
491.211,3 |
488.023,7 |
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Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen |
510.322,5 |
520.348,2 |
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Saldo |
-19.111.2 |
-32.324,5 |
Die Ergebnishaushalte 2025 und 2026 sind in Höhe der vorstehenden Beträge nicht ausgeglichen.
Die Fehlbetragsdeckungen sind wie folgt veranschlagt:
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2025 |
2026 |
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Verrechnung mit dem Basiskapital
gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO |
3.723,2 |
3.723,2 |
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Entnahme aus der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses |
15.388,0 |
10.992,5 |
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Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen
des Sonderergebnisses |
0,0 |
12.816,8 |
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Vortrag eines Fehlbetrages des
ordentlichen Ergebnisses auf Folgejahre |
0,0 |
4.792,0 |
2.
Finanzhaushalt
in TEUR
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2025 |
2026 |
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Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
483.721,2 |
480.333,1 |
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Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
499.845,5 |
510.784,1 |
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Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
-16.124,3 |
-30.451,0 |
Mit dem Ausweis der negativen Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit werden Auszahlungen für die Tilgung von Krediten in 2025 in Höhe von 2.710,9 TEUR und in 2026 in Höhe von 3.066,6 TEUR nicht erwirtschaftet.
in TEUR
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2025 |
2026 |
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Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit |
7.791,7 |
50.894,6 |
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Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit |
26.556,7 |
54.448,2 |
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Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit |
-18.765,0 |
-3.553,6 |
in TEUR
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2025 |
2026 |
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Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit |
0,0 |
7.507,0 |
|
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit |
2.710,9 |
3.066,6 |
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Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit |
-2.710,9 |
4.440,4 |
in TEUR
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2025 |
2026 |
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Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr |
-37.600,2 |
-29.564,2 |
Der sich aus den ergebenden Salden ermittelte Bedarf des Finanzhaushaltes im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von insgesamt 37.600,2 TEUR wird aus dem Bestand an liquiden Mitteln finanziert. Der Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von insgesamt 29.564,2 TEUR kann nur teilweise aus liquiden Mitteln (6.605,3 TEUR) finanziert werden. Der verbleibende Bedarf muss durch eine Inanspruchnahme des Kassenkredites in Höhe von 29.958,9 TEUR gedeckt werden.
3.
Kreisumlage
Die Kreisumlage wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (unverändert gegenüber 2023/2024) mit 33,96 v. H. der Umlagegrundlagen der Städte und Gemeinden des Landkreises Zwickau festgelegt.
Die kreisangehörigen Gemeinden und Städte wurden in diesem Zusammenhang zur Beurteilung ihrer Leistungsfähigkeit beteiligt.
Die Beurteilung der finanziellen Mindestausstattung und Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden erfolgte unter Einbezug der aktuellen Rechtsprechung. Gesetzliche Regelungen zu diesem Verfahren bestehen in Sachsen nicht.
Im Rahmen der Beteiligung wurden den Städten und Gemeinden die zur Beurteilung herangezogenen Daten sowie der Haushaltsplan des Landkreises für die Jahre 2025 und 2026 zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden Prognose- und Planungswerte der kommunalen Haushalte für 2025/2026 von den Städten und Gemeinden angefordert. Weiterhin wurde die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme und zu Einwendungen eingeräumt.
Zur Ermittlung und Beurteilung der finanziellen Mindestausstattung und Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wurden folgende Kriterien herangezogen:
(1) Stand der Rücklagen - Stichtagsbetrachtung zum 31.12.2024, 2025 und 2026
(2) verbleibendes Basiskapital (Verrechnungspotenzial) - Stichtagsbetrachtung zum 31.12.2024
(3) Betrachtung des Saldos aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, ob der Betrag der ordentlichen Kredittilgung und des Tilgungsanteils der Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften daraus gedeckt werden kann (§ 72 Abs. 4 S. 1 SächsGemO) – hier: Stichtagsbetrachtung zum 31.12.2024, 2025 und 2026
(4) Betrachtung des Saldos aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, ob der Betrag der ordentlichen Kredittilgung und des Tilgungsanteils der Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften daraus gedeckt werden kann (§ 72 Abs. 4 S. 1 SächsGemO) – hier: Zeitreihenvergleich 2015 - 2024 (temporäre Schwankungen)
(5) Betrachtung der zur Verfügung stehenden Mittel gem. § 72 Abs. 4 S. 2 SächsGemO – Stichtagsbetrachtung zum 31.12.2024, 2025 und 2026
(6) Betrachtung des Saldos aus der laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeitreihenvergleich 2015 - 2026 (temporäre Schwankungen)
(7) Betrachtung der Gesamtverschuldung - Stichtagsbetrachtung zum 31.12.2024
(8) Betrachtung
des Saldos aus der Investitionstätigkeit im Rahmen eines Zeitreihenvergleiches
– durchschnittliche Investitionstätigkeit 2025 und 2026 im Vergleich zur
durchschnittlichen Investitionstätigkeit 2015 - 2024 (temporäre Schwankungen)
Nach Auswertung der vorliegenden Daten und der von den Städten und Gemeinden zugearbeiteten Prognose- und Planwerte, unter Berücksichtigung des Standes der Entwicklung in der Vergangenheit und der vorgelegten Planungen für 2025 und 2026 ist für die übergroße Mehrheit der Städte und Gemeinden im Landkreis Zwickau (> 75 v. H.) eine Gefährdung der finanziellen Mindestausstattung nicht zu befürchten. In der Anlage 2 wird ein Überblick der Auswertung der zuvor genannten Kriterien dargestellt.
In der Abwägung der finanziellen Interessen zwischen denen des Landkreises und denen der Städte und Gemeinden gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Landkreis eigene Interessen zu Lasten der Städte und Gemeinden voranstellt.
Für die detaillierte Darstellung des Verfahrens und der Auswertung und Beurteilung der Leistungsfähigkeit werden den Kreistagsmitgliedern weitere (nicht öffentliche) Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Zu Ziffer 2:
Gemäß § 61 SächsLKrO i. V. m. § 88b SächsGemO kann der Landkreis einen Gesamtabschluss aufstellen.
„Der Gesetzgeber hatte früher schon mehrfach auf Drängen der Kommunen die Einführung des Gesamtabschlusses zeitlich aufgeschoben.“[1] Die aktuelle Rechtslage sieht nunmehr ein Wahlrecht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses vor.
Aufgrund dessen, dass bereits ein jährlicher Beteiligungsbericht erstellt wird und somit eine Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erfolgt, ist die Aufstellung eines Gesamtabschlusses entbehrlich.
Der Beschluss zu dieser Entscheidung, ist für das jeweilige Haushaltsjahr und vor dem jeweiligen Haushaltsjahr zu treffen.
Anlagen
1 Haushaltsplan 2025/2026
2 Übersicht zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit
§ 61 Sächsische Landkreisordnung i. V. m. §§ 74 ff.
Sächsische Gemeindeordnung
