Betreff
Trägerbestimmung für ein Leistungsangebot der Offenen Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII im Sozialraum 1
Vorlage
BV/111/2025
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Am 11.12.2024 beschloss der Kreistag des Landkreises Zwickau (055/24/KT) das Umsetzungskonzept zum Teilfachplan der Leistungsbereiche §§ 11 - 14, § 16 SGB VIII für die Jahre 2025 bis 2029. Im Rahmen des Umsetzungskonzeptes soll im Sozialraum 1 (Stadt Zwickau) in Abstimmung mit den kommunalen Verantwortungsträgern und entsprechend des zur Verfügung stehenden Sozialraumbudgets ein zusätzliches Leistungsangebot zur Umsetzung von offener Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII für die Stadt Zwickau/Stadtteil Pölbitz entstehen. Hierzu wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Zum einen wurde der Aufruf zur Interessensbekundung auf den Internetseiten der Landkreisverwaltung veröffentlicht, zum anderen wurden alle durch den Landkreis Zwickau bisher geförderden Träger per E-Mail hierzu informiert. Bis zum 25.09.2024 bestand die Möglichkeit für die Träger, eine aussagefähige Konzeption sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan für die nach Umsetzungskonzept zu planenden 5 Jahre einzureichen.

Insgesamt gingen vier Interessensbekundungen folgender Träger form- und fristgerecht ein:

1.    CVJM Zwickau e. V.

2.    Lernwerkstatt Zwickau e. V.

3.    KulturLeben Dresden UG

4.    Diakonie Westsachsen Stiftung

Im Rahmen des Auswahlprozesses erfolgte nach der Sichtung der Angebote in einem weiteren Schritt die persönliche Vorstellung der Angebote durch die Träger im Rahmen eines jeweils einzelnen Termins mit den zuständigen Verantwortlichen des Jugendamtes des LK Zwickau sowie der Stadt Zwickau. Diese Gespräche fanden am 16.12.2024 statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde zunächst der jeweilige Kosten- und Finanzierungsplan erörtert. Dieser Schritt diente der Überprüfung der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projektes im Abgleich mit den vom Träger eingereichten Unterlagen. In einem nächsten Schritt wurden mit dem Träger inhaltliche Schwerpunkte abgestimmt sowie von Seiten der Landkreisverwaltung und der Stadt Zwickau offene Fragen geklärt. Allen Trägern wurde die Möglichkeit gegeben, nach dem Gespräch ihre Konzeption sowie den Kosten- und Finanzierungsplan ggf. anzupassen.

Im Hinblick auf das Angebot des CVJM Zwickau e. V. wurde im ersten Schritt die zu überprüfende Gesamtfinanzierung besprochen. Aufgrund eines falschen Verhältnisses der Verteilung der Kosten auf Landkreis und Kommune war der Kosten- und Finanzierungsplan anzupassen. Nach Abstimmung mit dem Träger im Gespräch ist eine Finanzierung des Angebotes mit den zur Verfügung stehenden Mitteln möglich, es bedarf nur der korrekten Aufteilung der Kostenanteile auf den Landkreis Zwickau sowie die Stadt Zwickau. Inhaltliche Anregungen zur Gestaltung der Arbeit für eine breite Zielgruppe wurden vom Träger aufgenommen und als Bereicherung für die Konzeption gesehen, deren Umsetzung durch den Träger im Falle einer Trägerbestimmung in Aussicht gestellt wurde. Die vom Träger entsprechend der Absprache angepassten Unterlagen wurden im Nachgang des Gesprächs wie abgestimmt eingereicht.

Im Rahmen der Abstimmung mit der Lernwerkstatt e. V. war ebenfalls zunächst die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung zu prüfen. Der Träger konnte im Gespräch nicht bestätigen, dass er die von ihm im Kosten- und Finanzierungsplan angegebenen Eigenmittel aufbringen kann. Mit ihrer Mail vom 19.12.2024 zog die Lernwerkstatt ihr Angebot zurück und informierte darüber, dass der ursprünglich eingeplante und zur Gesamtfinanzierung erforderliche Eigenanteil nicht verfügbar ist.

Mit dem Träger KulturLeben Dresden UG wurde ebenfalls zunächst die Gesamtfinanzierung thematisiert. Hierbei wurde von Seiten des Landkreises Zwickau sowie von der Stadt Zwickau darauf verwiesen, dass die beantragte Förderung das zur Verfügung stehende Budget übersteigt. Der Träger informierte hierzu, dass er den Kosten- und Finanzierungsplan nochmals überprüfen und ggf. anpassen wird. Im Rahmen der Erörterung zu den Inhalten wurde mit dem Träger das geplante Objekt/Gebäude des Angebotes besprochen, welches sich aus Sicht der Verantwortlichen des Landkreises übereinstimmend mit dem zuständigen Bürgermeister der Stadt Zwickau nicht für die gesamte Zielgruppe eignet. Besonders für jüngere Kinder werde demnach ein „außer Haus“ Angebot geschaffen werden müssen, teilte der Träger mit. Konkrete Vorstellungen hierzu wurden nicht benannt. Die vom Träger angepassten Unterlagen wurden im Nachgang des Gesprächs wie abgestimmt eingereicht.

Im Gespräch mit der Diakonie Westsachsen Stiftung wurde, wie auch in den anderen Gesprächen, zunächst der Kosten- und Finanzierungsplan betrachtet. Hierbei wurde deutlich, dass die beantragte Förderung die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich übersteigt. Der Träger informierte, dass die zur Verfügung stehende Budgets von Landkreis und Stadt die Kosten des Angebotes nicht decken. Da die Gesamtfinanzierung somit nicht gewährleistet ist, muss das Angebot von der Trägerbestimmung ausgeschlossen werden. Aufgrund dieser Sachlage wurde in Abstimmung mit allen Beteiligten auf eine inhaltliche Erörterung verzichtet.

Im Ergebnis bewerteten die Verantwortlichen des Landkreises Zwickau/Jugendamt sowie der Stadt Zwickau übereinstimmend das Angebot des Trägers CVJM Zwickau e. V. als am geeignetsten und empfehlen dem Jugendhilfeausschuss die Bestimmung des Trägers für das Leistungsangebot im Sozialraum 1.

 


§ 11 SGB VIII


§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau


§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)