Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss bestimmt für das Leistungsangebot Offene Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII im Sozialraum 1 den CVJM Zwickau e.V. als Träger des Angebotes.
Begründung:
Am 11.12.2024
beschloss der Kreistag des Landkreises Zwickau (055/24/KT) das
Umsetzungskonzept zum
Teilfachplan der Leistungsbereiche §§ 11 - 14, § 16 SGB VIII für die Jahre 2025
bis 2029. Im Rahmen des Umsetzungskonzeptes soll im Sozialraum 1 (Stadt
Zwickau) in Abstimmung mit den kommunalen Verantwortungsträgern und
entsprechend des zur Verfügung stehenden Sozialraumbudgets ein zusätzliches
Leistungsangebot zur Umsetzung von offener Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII für
die Stadt Zwickau/Stadtteil Pölbitz entstehen. Hierzu wurde ein
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Zum einen wurde der Aufruf zur
Interessensbekundung auf den Internetseiten der Landkreisverwaltung
veröffentlicht, zum anderen wurden alle durch den
Landkreis Zwickau bisher geförderden Träger per E-Mail hierzu informiert.
Bis zum 25.09.2024 bestand die Möglichkeit für die Träger, eine aussagefähige
Konzeption sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan für die nach
Umsetzungskonzept zu planenden 5 Jahre einzureichen.
Insgesamt
gingen vier Interessensbekundungen folgender Träger form- und fristgerecht ein:
1.
CVJM
Zwickau e. V.
2.
Lernwerkstatt
Zwickau e. V.
3.
KulturLeben
Dresden UG
4.
Diakonie
Westsachsen Stiftung
Im Rahmen des
Auswahlprozesses erfolgte nach der Sichtung der Angebote in einem weiteren
Schritt die persönliche Vorstellung der Angebote durch die Träger im Rahmen
eines jeweils einzelnen Termins mit den zuständigen Verantwortlichen des
Jugendamtes des LK Zwickau sowie der Stadt Zwickau. Diese Gespräche fanden am
16.12.2024 statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde zunächst der jeweilige
Kosten- und Finanzierungsplan erörtert. Dieser Schritt diente der Überprüfung
der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projektes im Abgleich mit den vom
Träger eingereichten Unterlagen. In einem nächsten Schritt wurden mit dem
Träger inhaltliche Schwerpunkte abgestimmt sowie von Seiten der Landkreisverwaltung
und der Stadt Zwickau offene Fragen geklärt. Allen Trägern wurde die
Möglichkeit gegeben, nach dem Gespräch ihre Konzeption sowie den Kosten- und
Finanzierungsplan ggf. anzupassen.
Im Hinblick
auf das Angebot des CVJM Zwickau e. V.
wurde im ersten Schritt die zu überprüfende Gesamtfinanzierung besprochen.
Aufgrund eines falschen Verhältnisses der Verteilung der Kosten auf Landkreis
und Kommune war der Kosten- und Finanzierungsplan anzupassen. Nach Abstimmung
mit dem Träger im Gespräch ist eine Finanzierung des Angebotes mit den zur
Verfügung stehenden Mitteln möglich, es bedarf nur der korrekten Aufteilung der
Kostenanteile auf den Landkreis Zwickau sowie die Stadt Zwickau. Inhaltliche
Anregungen zur Gestaltung der Arbeit für eine breite Zielgruppe wurden vom
Träger aufgenommen und als Bereicherung für die Konzeption gesehen, deren
Umsetzung durch den Träger im Falle einer Trägerbestimmung in Aussicht gestellt
wurde. Die vom Träger entsprechend der Absprache angepassten Unterlagen wurden
im Nachgang des Gesprächs wie abgestimmt eingereicht.
Im Rahmen der
Abstimmung mit der Lernwerkstatt e. V.
war ebenfalls zunächst die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung zu prüfen. Der
Träger konnte im Gespräch nicht bestätigen, dass er die von ihm im Kosten- und
Finanzierungsplan angegebenen Eigenmittel aufbringen kann. Mit ihrer Mail vom
19.12.2024 zog die Lernwerkstatt ihr Angebot zurück und informierte darüber,
dass der ursprünglich eingeplante und zur Gesamtfinanzierung erforderliche
Eigenanteil nicht verfügbar ist.
Mit dem Träger
KulturLeben Dresden UG wurde
ebenfalls zunächst die Gesamtfinanzierung thematisiert. Hierbei wurde von
Seiten des Landkreises Zwickau sowie von der Stadt Zwickau darauf verwiesen,
dass die beantragte Förderung das zur Verfügung stehende Budget übersteigt. Der
Träger informierte hierzu, dass er den Kosten- und Finanzierungsplan nochmals
überprüfen und ggf. anpassen wird. Im Rahmen der Erörterung zu den Inhalten
wurde mit dem Träger das geplante Objekt/Gebäude des Angebotes besprochen,
welches sich aus Sicht der Verantwortlichen des Landkreises übereinstimmend mit
dem zuständigen Bürgermeister der Stadt Zwickau nicht für die gesamte
Zielgruppe eignet. Besonders für jüngere Kinder werde demnach ein „außer Haus“
Angebot geschaffen werden müssen, teilte der Träger mit. Konkrete Vorstellungen
hierzu wurden nicht benannt. Die vom Träger angepassten Unterlagen wurden im
Nachgang des Gesprächs wie abgestimmt eingereicht.
Im Gespräch
mit der Diakonie Westsachsen Stiftung wurde,
wie auch in den anderen Gesprächen, zunächst der Kosten- und Finanzierungsplan
betrachtet. Hierbei wurde deutlich, dass die beantragte Förderung die zur
Verfügung stehenden Mittel deutlich übersteigt. Der Träger informierte, dass
die zur Verfügung stehende Budgets von Landkreis und Stadt die Kosten des
Angebotes nicht decken. Da die Gesamtfinanzierung somit nicht gewährleistet
ist, muss das Angebot von der Trägerbestimmung ausgeschlossen werden. Aufgrund
dieser Sachlage wurde in Abstimmung mit allen Beteiligten auf eine inhaltliche
Erörterung verzichtet.
Im Ergebnis
bewerteten die Verantwortlichen des Landkreises Zwickau/Jugendamt sowie der
Stadt Zwickau übereinstimmend das Angebot des Trägers CVJM Zwickau e. V. als am geeignetsten und empfehlen dem
Jugendhilfeausschuss die Bestimmung des Trägers für das Leistungsangebot im
Sozialraum 1.
§ 11 SGB VIII
§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau
§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)
