Betreff
Trägerbestimmung für ein Leistungsangebot der Mobilen Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII im Sozialraum 6
Vorlage
BV/113/2025
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Am 11.12.2024 beschloss der Kreistag des Landkreises Zwickau (055/24/KT) das Umsetzungskonzept zum Teilfachplan der Leistungsbereiche §§ 11 - 14, § 16 SGB VIII für die Jahre 2025 bis 2029. Im Rahmen des Umsetzungskonzeptes soll im Sozialraum 6 (Stadt Waldenburg, Gemeinde Oberwiera, Gemeinde Remse) in Abstimmung mit den kommunalen Verantwortungsträgern und entsprechend des zur Verfügung stehenden Sozialraumbudgets eine Trägerbestimmung für ein neues Angebot der Mobile Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII für die Stadt Waldenburg/Gemeinde Oberwiera/Gemeinde Remse erfolgen. Hierzu wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Zum einen wurde der Aufruf zur Interessensbekundung auf den Internetseiten der Landkreisverwaltung veröffentlicht, zum anderen wurden alle durch den Landkreis Zwickau bisher geförderden Träger per E-Mail hierzu informiert. Bis zum 21.08.2024 bestand die Möglichkeit für die Träger, eine aussagefähige Konzeption sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan für die nach Umsetzungskonzept zu planenden 5 Jahre einzureichen.

Insgesamt gingen zwei Interessensbekundungen folgender Träger form- und fristgerecht ein:

1.    Diakonie Westsachsen Stiftung

2.    Förderverein für offene Jugendarbeit im Limbacher Land e. V.

Im Rahmen des Auswahlprozesses erfolgte nach der Sichtung der Angebote in einem weiteren Schritt die persönliche Vorstellung der Angebote durch die Träger im Rahmen eines jeweils einzelnen Termins mit den zuständigen Verantwortlichen des Jugendamtes des LK Zwickau sowie der Stadt Waldenburg, der Gemeinde Oberwiera sowie der Gemeinde Remse. Diese Gespräche waren für den 18.12.2024 terminiert. Im Rahmen dieser Gespräche wurde zunächst der Kosten- und Finanzierungsplan erörtert. Dieser Schritt diente der Überprüfung der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projektes im Abgleich mit den vom Träger eingereichten Unterlagen. In einem nächsten Schritt wurden mit dem Träger inhaltliche Schwerpunkte abgestimmt sowie von Seiten der Landkreisverwaltung und der Stadt Waldenburg/der Gemeinde Oberwiera/der Gemeinde Remse offene Fragen geklärt. Allen Trägern wurde die Möglichkeit gegeben, nach dem Gespräch ihre Konzeption sowie den Kosten- und Finanzierungsplan ggf. anzupassen.

Im Rahmen der Erörterung mit der Diakonie Westsachsen Stiftung wurde zunächst die Gesamtfinanzierung besprochen. Die im Kosten- und Finanzierungsplan angegebenen Kosten, die auf einen hohen zusätzlichen kommunalen Anteil abstellten, waren nach Rückmeldung der anwesenden Bürgermeister nicht finanzierbar. Im Laufe des Gespräches wurden Optionen erörtert, die eine Gesamtfinanzierung des Angebotes ermöglichen können. Der Träger signalisierte, dass er den Kosten- und Finanzierungsplan entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel nochmals prüfen und anpassen möchte. Im Hinblick auf die inhaltliche Umsetzung wurde die Aufteilung der Tätigkeit des Leistungsangebotes auf Waldenburg, Oberwiera und Remse besprochen sowie durch die Stadt/Gemeinden zur Verfügung stehende Räumlichkeiten und Materialien besprochen. Die vom Träger angekündigten geänderten Unterlagen gingen gemäß Absprache nach dem Gespräch im Jugendamt der Landkreisverwaltung ein.

Der Förderverein für offene Jugendarbeit im Limbacher Land e. V. teilte noch vor dem Gespräch am 16.09.2024 per E-Mail mit, dass die Bewerbung um das Leistungsangebot Mobile Jugendarbeit im Sozialraum 6 zurückgezogen wird.

Im Ergebnis bewerteten die Verantwortlichen des Landkreises Zwickau/Jugendamt sowie der Stadt Waldenburg/Gemeinde Oberwiera/Gemeinde Remse übereinstimmend das Angebot des Trägers Diakonie Westsachsen Stiftung als geeignet und empfehlen dem Jugendhilfeausschuss die Bestimmung des Trägers für das Leistungsangebot im Sozialraum 6.

 


§ 13 SGB VIII


§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau


§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)