Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss bestimmt für das Leistungsangebot der Mobilen Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII im Sozialraum 6 die Diakonie Westsachsen Stiftung als Träger des Angebotes.
Begründung:
Am 11.12.2024
beschloss der Kreistag des Landkreises Zwickau (055/24/KT) das
Umsetzungskonzept zum
Teilfachplan der Leistungsbereiche §§ 11 - 14, § 16 SGB VIII für die Jahre 2025
bis 2029. Im Rahmen des Umsetzungskonzeptes soll im Sozialraum 6 (Stadt
Waldenburg, Gemeinde Oberwiera, Gemeinde Remse) in Abstimmung mit den
kommunalen Verantwortungsträgern und entsprechend des zur Verfügung stehenden
Sozialraumbudgets eine Trägerbestimmung für ein neues Angebot der Mobile
Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII für die Stadt Waldenburg/Gemeinde
Oberwiera/Gemeinde Remse erfolgen. Hierzu wurde ein Interessenbekundungsverfahren
durchgeführt. Zum einen wurde der Aufruf zur Interessensbekundung auf den
Internetseiten der Landkreisverwaltung veröffentlicht, zum anderen wurden alle
durch den Landkreis Zwickau bisher geförderden Träger per E-Mail hierzu
informiert. Bis zum 21.08.2024 bestand die Möglichkeit für die Träger, eine
aussagefähige Konzeption sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan für die nach
Umsetzungskonzept zu planenden 5 Jahre einzureichen.
Insgesamt
gingen zwei Interessensbekundungen folgender Träger form- und fristgerecht ein:
1.
Diakonie
Westsachsen Stiftung
2.
Förderverein
für offene Jugendarbeit im Limbacher Land e. V.
Im Rahmen des
Auswahlprozesses erfolgte nach der Sichtung der Angebote in einem weiteren
Schritt die persönliche Vorstellung der Angebote durch die Träger im Rahmen
eines jeweils einzelnen Termins mit den zuständigen Verantwortlichen des
Jugendamtes des LK Zwickau sowie der Stadt Waldenburg, der Gemeinde Oberwiera
sowie der Gemeinde Remse. Diese Gespräche waren für den 18.12.2024 terminiert.
Im Rahmen dieser Gespräche wurde zunächst der Kosten- und Finanzierungsplan
erörtert. Dieser Schritt diente der Überprüfung der Sicherstellung der
Gesamtfinanzierung des Projektes im Abgleich mit den vom Träger eingereichten
Unterlagen. In einem nächsten Schritt wurden mit dem Träger inhaltliche
Schwerpunkte abgestimmt sowie von Seiten der Landkreisverwaltung und der Stadt
Waldenburg/der Gemeinde Oberwiera/der Gemeinde Remse offene Fragen geklärt.
Allen Trägern wurde die Möglichkeit gegeben, nach dem Gespräch ihre Konzeption
sowie den Kosten- und Finanzierungsplan ggf. anzupassen.
Im Rahmen der Erörterung mit der Diakonie Westsachsen Stiftung wurde
zunächst die Gesamtfinanzierung besprochen. Die im Kosten- und
Finanzierungsplan angegebenen Kosten, die auf einen hohen zusätzlichen
kommunalen Anteil abstellten, waren nach Rückmeldung der anwesenden
Bürgermeister nicht finanzierbar. Im Laufe des Gespräches wurden Optionen
erörtert, die eine Gesamtfinanzierung des Angebotes ermöglichen können. Der Träger
signalisierte, dass er den Kosten- und Finanzierungsplan entsprechend der zur
Verfügung stehenden Mittel nochmals prüfen und anpassen möchte. Im Hinblick auf
die inhaltliche Umsetzung wurde die Aufteilung der Tätigkeit des
Leistungsangebotes auf Waldenburg, Oberwiera und Remse besprochen sowie durch
die Stadt/Gemeinden zur Verfügung stehende Räumlichkeiten und Materialien
besprochen. Die vom Träger
angekündigten geänderten Unterlagen gingen gemäß Absprache nach dem Gespräch im
Jugendamt der Landkreisverwaltung ein.
Der Förderverein für offene Jugendarbeit im
Limbacher Land e. V. teilte noch vor dem Gespräch am 16.09.2024 per E-Mail
mit, dass die Bewerbung um das Leistungsangebot Mobile Jugendarbeit im
Sozialraum 6 zurückgezogen wird.
§ 13 SGB VIII
§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau
§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)
