Betreff
Trägerbestimmung für ein Leistungsangebot der Mobilen Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII im Sozialraum 12
Vorlage
BV/114/2025
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Am 11.12.2024 beschloss der Kreistag des Landkreises Zwickau (055/24/KT) das Umsetzungskonzept zum Teilfachplan der Leistungsbereiche §§ 11 - 14, § 16 SGB VIII für die Jahre 2025 bis 2029. Im Rahmen des Umsetzungskonzeptes soll im Sozialraum 12 (Stadt Hartenstein) in Abstimmung mit den kommunalen Verantwortungsträgern und entsprechend des zur Verfügung stehenden Sozialraumbudgets eine Trägerbestimmung für ein neues Angebot der Mobile Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII für die Stadt Hartenstein erfolgen. Hierzu wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Zum einen wurde der Aufruf zur Interessensbekundung auf den Internetseiten der Landkreisverwaltung veröffentlicht, zum anderen wurden alle durch den Landkreis Zwickau bisher geförderden Träger per E-Mail hierzu informiert. Bis zum 01.10.2024 bestand die Möglichkeit für die Träger, eine aussagefähige Konzeption sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan für die nach Umsetzungskonzept zu planenden 5 Jahre einzureichen. Hinzuzufügen ist, dass zunächst ein Leistungsangebot für § 11 SGB VIII (Offene Jugendarbeit) ausgeschrieben wurde. Nach Ablauf der Antragsfrist lagen keine Bewerbungen von Trägern vor. Nach erneuter Abstimmung mit dem Bürgermeister wurde eine Interessensbekundung für das o. g. Angebot nach § 13 SGB VIII eingeleitet.

Es ging eine Interessensbekundung des Trägers Diakonie Westsachsen Stiftung form- und fristgerecht ein.

Im Rahmen des Auswahlprozesses erfolgte nach der Sichtung des Angebotes in einem weiteren Schritt die persönliche Vorstellung des Angebotes durch den Träger im Rahmen eines Termins mit den zuständigen Verantwortlichen des Jugendamtes des LK Zwickau sowie der Stadt Hartenstein. Dieses Gespräch fand am 18.12.2024 statt. Im Rahmen des Gespräches wurde zunächst der Kosten- und Finanzierungsplan erörtert. Dieser Schritt diente der Überprüfung der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projektes im Abgleich mit den vom Träger eingereichten Unterlagen. In einem nächsten Schritt wurden mit dem Träger inhaltliche Schwerpunkte abgestimmt sowie von Seiten der Landkreisverwaltung und der Stadt Hartenstein offene Fragen geklärt.

Im Rahmen der Erörterung mit der Diakonie Westsachsen Stiftung wurde zunächst die Gesamtfinanzierung besprochen. Die im Kosten- und Finanzierungsplan beantragte Förderung entsprach dem zur Verfügung stehenden Budget. In Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung konnte ein ausführlicher Austausch zu Möglichkeiten der Etablierung des Leistungsangebotes besprochen werden und erste Anknüpfungspunkte erarbeitet werden.

Im Ergebnis bewerteten die Verantwortlichen des Landkreises Zwickau/Jugendamt sowie der Stadt Hartenstein übereinstimmend das Angebot des Trägers Diakonie Westsachsen Stiftung als geeignet und empfehlen dem Jugendhilfeausschuss die Bestimmung des Trägers für das Leistungsangebot im Sozialraum 12.

 


§ 13 SGB VIII


§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau


§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)