Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss bestimmt für das Leistungsangebot Mobile Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII im Sozialraum 12 die Diakonie Westsachsen Stiftung als Träger des Angebotes.
Begründung:
Am 11.12.2024
beschloss der Kreistag des Landkreises Zwickau (055/24/KT) das
Umsetzungskonzept zum
Teilfachplan der Leistungsbereiche §§ 11 - 14, § 16 SGB VIII für die Jahre 2025
bis 2029. Im Rahmen des Umsetzungskonzeptes soll im Sozialraum 12 (Stadt
Hartenstein) in Abstimmung mit den kommunalen Verantwortungsträgern und
entsprechend des zur Verfügung stehenden Sozialraumbudgets eine
Trägerbestimmung für ein neues Angebot der Mobile Jugendsozialarbeit gemäß § 13
SGB VIII für die Stadt Hartenstein erfolgen. Hierzu wurde ein
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Zum einen wurde der Aufruf zur Interessensbekundung
auf den Internetseiten der Landkreisverwaltung veröffentlicht, zum anderen
wurden alle durch den Landkreis Zwickau bisher geförderden Träger per E-Mail
hierzu informiert. Bis zum 01.10.2024 bestand die Möglichkeit für die Träger,
eine aussagefähige Konzeption sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan für die
nach Umsetzungskonzept zu planenden 5 Jahre einzureichen. Hinzuzufügen ist,
dass zunächst ein Leistungsangebot für § 11 SGB VIII (Offene Jugendarbeit)
ausgeschrieben wurde. Nach Ablauf der Antragsfrist lagen keine Bewerbungen von
Trägern vor. Nach erneuter Abstimmung mit dem Bürgermeister wurde eine
Interessensbekundung für das o. g. Angebot nach § 13 SGB VIII eingeleitet.
Es ging eine
Interessensbekundung des Trägers Diakonie Westsachsen Stiftung form- und
fristgerecht ein.
Im Rahmen des
Auswahlprozesses erfolgte nach der Sichtung des Angebotes in einem weiteren
Schritt die persönliche Vorstellung des Angebotes durch
den Träger im Rahmen eines Termins mit den zuständigen Verantwortlichen des
Jugendamtes des LK Zwickau sowie der Stadt Hartenstein. Dieses Gespräch fand am
18.12.2024 statt. Im Rahmen des Gespräches wurde zunächst der Kosten- und
Finanzierungsplan erörtert. Dieser Schritt diente der Überprüfung der
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projektes im Abgleich mit den vom
Träger eingereichten Unterlagen. In einem nächsten Schritt wurden mit dem
Träger inhaltliche Schwerpunkte abgestimmt sowie von Seiten der
Landkreisverwaltung und der Stadt Hartenstein offene Fragen geklärt.
Im Rahmen der Erörterung mit
der Diakonie Westsachsen Stiftung
wurde zunächst die Gesamtfinanzierung besprochen. Die im Kosten- und
Finanzierungsplan beantragte Förderung entsprach dem zur Verfügung stehenden
Budget. In Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung konnte ein ausführlicher
Austausch zu Möglichkeiten der Etablierung des Leistungsangebotes besprochen
werden und erste Anknüpfungspunkte erarbeitet werden.
Im Ergebnis
bewerteten die Verantwortlichen des Landkreises Zwickau/Jugendamt sowie der
Stadt Hartenstein übereinstimmend das Angebot des Trägers Diakonie Westsachsen Stiftung als geeignet und empfehlen dem
Jugendhilfeausschuss die Bestimmung des Trägers für das Leistungsangebot im
Sozialraum 12.
§ 13 SGB VIII
§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau
§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)
