Betreff
Berichterstattung zur Arbeit des Flexiblen Jugendmanagements im Landkreis Zwickau für das Jahr 2024
Vorlage
InfoV/115/2025
Art
Informationsvorlage

Der Jugendhilfeausschuss/Hauptausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.  


Begründung:

Mit Beschluss BV/631/2023 des Hauptausschusses vom 06.09.2023 wurde der Landkreis Zwickau im Zuge der Umverteilung von Haushaltsmitteln mit der Etablierung des Flexiblen Jugendmanagements ab dem Jahr 2024 beauftragt. Darüber hinaus wurde im o. g. Hauptausschuss eine Berichterstattung zur Etablierung des Angebotes sowie der Arbeitsschwerpunkte des jeweiligen Jahres erbeten.

In Umsetzung des Beschlusses wurde der Jugendring Westsachsen e. V. bei der Antragstellung auf Gewährung der Zuwendung nach FRL Weiterentwicklung beim KSV, über den das Flexible Jugendmanagement finanziert wird, unterstützt und begleitet. Die vorgelegte Konzeption des Trägers wurde gemeinsam mit Vertretern des Landesjugendamtes, des Trägers sowie Verantwortlichen der Landkreisverwaltung/Jugendamt diskutiert und wesentliche Eckpunkte abgestimmt. Am 14.12.2023 konnte die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landesjugendamt, dem Jugendring Westsachsen e. V. sowie dem Landkreis Zwickau final unterzeichnet werden.

Im Rahmen der Initiierung und Umsetzung des Flexiblen Jugendmanagements fand eine regelmäßige Abstimmung zwischen den beteiligten Kooperationspartnern statt. Eine umfassende Darstellung der Arbeit im Flexiblen Jugendmanagement ist dem Jahresbericht des Jugendrings Westsachsen zu entnehmen (Anlage 1).

Anlage 1              Bericht des Jugendrings Westsachsen zum Flexiblen Jugendmanagement im

Landkreis Zwickau

  


§ 1 SGB VIII: Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung

§§ 11–14 SGB VIII: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

§ 81 SGB VIII: Landesrechtliche Regelungen zur Umsetzung

Sächsisches Jugendförderungsgesetz (SächsKiJuFöG):

spezifiziert die landesspezifische Förderung und Umsetzung jugendhilferechtlicher Aufgaben