Der Jugendhilfeausschuss/Hauptausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
Begründung:
Mit Beschluss BV/631/2023 des Hauptausschusses vom 06.09.2023 wurde der
Landkreis Zwickau im Zuge der Umverteilung von Haushaltsmitteln mit der
Etablierung des Flexiblen Jugendmanagements ab dem Jahr 2024 beauftragt.
Darüber hinaus wurde im o. g. Hauptausschuss eine Berichterstattung zur
Etablierung des Angebotes sowie der Arbeitsschwerpunkte des jeweiligen Jahres
erbeten.
In Umsetzung des Beschlusses wurde der Jugendring Westsachsen e. V. bei
der Antragstellung auf Gewährung der Zuwendung nach FRL Weiterentwicklung beim
KSV, über den das Flexible Jugendmanagement finanziert wird, unterstützt und
begleitet. Die vorgelegte Konzeption des Trägers wurde gemeinsam mit Vertretern
des Landesjugendamtes, des Trägers sowie Verantwortlichen der
Landkreisverwaltung/Jugendamt diskutiert und wesentliche Eckpunkte abgestimmt.
Am 14.12.2023 konnte die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landesjugendamt,
dem Jugendring Westsachsen e. V. sowie dem Landkreis Zwickau final
unterzeichnet werden.
Im Rahmen der Initiierung und Umsetzung des Flexiblen Jugendmanagements
fand eine regelmäßige Abstimmung zwischen den beteiligten Kooperationspartnern
statt. Eine umfassende Darstellung der Arbeit im Flexiblen Jugendmanagement ist
dem Jahresbericht des Jugendrings Westsachsen zu entnehmen (Anlage 1).
Anlage 1 Bericht des
Jugendrings Westsachsen zum Flexiblen Jugendmanagement im
Landkreis Zwickau
§ 1 SGB VIII: Recht
auf Förderung der Entwicklung und Erziehung
§§ 11–14 SGB VIII:
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 81 SGB VIII:
Landesrechtliche Regelungen zur Umsetzung
Sächsisches
Jugendförderungsgesetz (SächsKiJuFöG):
spezifiziert die
landesspezifische Förderung und Umsetzung jugendhilferechtlicher Aufgaben
