Betreff
Feststellung Jahresabschluss des Landkreises Zwickau für das Jahr 2022
Vorlage
BV/118/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Zwickau zum

31.12.2022 wie folgt fest:

                1. In der Ergebnisrechnung

 

                    in den ordentlichen Erträgen in Höhe von EUR                                             402.252.468,50

                    in den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR                               406.320.828,57

    mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von EUR                        -4.068.360,07

(nachrichtlich Verwendung: Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses)

                           

    in den außerordentlichen Erträgen in Höhe von EUR                     2.915.236,61

                    in den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR       5.896.153,11

                    mit einem Sonderergebnis in Höhe von EUR                                     -2.980.916,50

(nachrichtlich Verwendung: Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses)

                2. In der Finanzrechnung

 

                    mit einem Anfangsbestand an Zahlungsmitteln am 01.01.2022

                    in Höhe von EUR                                                                                                          60.133.515,69

                    mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln am 31.12.2022

                    in Höhe von EUR                                                                                                          58.029.117,01

                3. In der Vermögensrechnung

                    mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR                                         638.156.604,75


Begründung:

Gemäß § 88 SächsGemO ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht aus Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung sowie einem Anhang. Des Weiteren ist der Jahresabschluss durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen, anschließend örtlich zu prüfen und bis 31. Dezember des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres durch den Kreistag festzustellen.

Infolge der Verzögerungen bei der Aufstellung und Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013 wurden bisher folgende Jahresabschlüsse erstellt:

Jahresabschluss

Feststellung am

2013

19. Dezember 2018

2014

17. April 2019

2015

11. Dezember 2019

2016

31. März 2021

2017

30. März 2022

2018

6. Juli 2022

2019

5. Oktober 2022

2020

20. September 2023

2021

6. März 2024

Nachfolgend zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der Sitzung des Kreistages am 6. März 2024 liegt der gegenständliche Jahresabschluss 2022 (Anlage 1) zur Feststellung vor.

Der Jahresabschluss des Landkreises Zwickau für das Haushaltsjahr 2022 wurde entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und den zu ihrer Ausführung erlassenen Vorschriften aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt mit Schreiben vom 14. Januar 2025 zur Prüfung zugeleitet.

Entsprechend der gesetzlichen Muster zum Jahresabschluss wird der Vergleich des jeweiligen Jahresergebnisses zum fortgeschriebenen Ansatz und nicht zum Planansatz gefordert. Es wird darauf verwiesen, dass der „fortgeschriebene Ansatz“ die Summe der zur Verfügung stehenden Mittel im Haushaltsjahr beinhaltet, bestehend aus den Ansätzen des Haushaltsjahres gemäß Haushaltsplan, den übertragenen Resten aus Vorjahren, den bewilligten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen abzüglich der Abgänge von Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren. Die Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 beziehen sich auf den Vergleich des Ist-Ergebnisses 2022 zum fortgeschriebenen Ansatz.

Für eine erste grobe Orientierung zeigt die Anlage 2 die wesentlichen Positionen und die zugehörigen Ergebnisse für die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung.

Anlagen

1 Jahresabschluss des Landkreises Zwickau für das Haushaltsjahr 2022

2 Kurzübersicht zum Jahresabschluss 2022


§ 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen i. V. m. § 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen