Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Zwickau zum
31.12.2022 wie folgt fest:
1.
In der Ergebnisrechnung
in den ordentlichen
Erträgen in Höhe von EUR 402.252.468,50
in den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 406.320.828,57
mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von EUR -4.068.360,07
(nachrichtlich Verwendung: Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses)
in den außerordentlichen Erträgen in Höhe von EUR
2.915.236,61
in den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 5.896.153,11
mit einem Sonderergebnis in Höhe von EUR -2.980.916,50
(nachrichtlich Verwendung: Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses)
2.
In der Finanzrechnung
mit einem Anfangsbestand an Zahlungsmitteln am 01.01.2022
in Höhe von EUR 60.133.515,69
mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln am 31.12.2022
in Höhe von EUR 58.029.117,01
3. In der Vermögensrechnung
mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 638.156.604,75
Begründung:
Gemäß
§ 88 SächsGemO ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein
Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht aus Ergebnis-, Finanz- und
Vermögensrechnung sowie einem Anhang. Des Weiteren ist der Jahresabschluss
durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des
Haushaltsjahres aufzustellen, anschließend örtlich zu prüfen und bis
31. Dezember des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres durch den Kreistag
festzustellen.
Infolge der
Verzögerungen bei der Aufstellung und Prüfung der Eröffnungsbilanz zum
1. Januar 2013 wurden bisher folgende Jahresabschlüsse erstellt:
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Jahresabschluss |
Feststellung am |
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2013 |
19. Dezember 2018 |
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2014 |
17. April 2019 |
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2015 |
11. Dezember 2019 |
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2016 |
31. März 2021 |
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2017 |
30. März 2022 |
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2018 |
6. Juli 2022 |
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2019 |
5. Oktober 2022 |
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2020 |
20. September 2023 |
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2021 |
6. März 2024 |
Nachfolgend
zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der Sitzung des Kreistages am
6. März 2024 liegt der gegenständliche Jahresabschluss 2022 (Anlage
1) zur Feststellung vor.
Der
Jahresabschluss des Landkreises Zwickau für das Haushaltsjahr 2022 wurde
entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Landkreisordnung für den
Freistaat Sachsen in Verbindung mit der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen und den zu ihrer Ausführung erlassenen Vorschriften aufgestellt und dem
Rechnungsprüfungsamt mit Schreiben vom 14. Januar 2025 zur Prüfung
zugeleitet.
Entsprechend
der gesetzlichen Muster zum Jahresabschluss wird der Vergleich des jeweiligen
Jahresergebnisses zum fortgeschriebenen Ansatz und nicht zum Planansatz
gefordert. Es wird darauf verwiesen, dass der „fortgeschriebene Ansatz“ die
Summe der zur Verfügung stehenden Mittel im Haushaltsjahr beinhaltet, bestehend
aus den Ansätzen des Haushaltsjahres gemäß Haushaltsplan, den übertragenen
Resten aus Vorjahren, den bewilligten außer- und überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen abzüglich der Abgänge von Haushaltsermächtigungen aus
Vorjahren. Die Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 beziehen sich auf den
Vergleich des Ist-Ergebnisses 2022 zum fortgeschriebenen Ansatz.
Für eine
erste grobe Orientierung zeigt die Anlage 2 die wesentlichen Positionen und die
zugehörigen Ergebnisse für die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung.
Anlagen
1
Jahresabschluss des Landkreises Zwickau für das Haushaltsjahr 2022
2 Kurzübersicht zum Jahresabschluss 2022
§ 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen i. V. m. § 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
