Betreff
Beförderung in die Besoldungsgruppe A 14 von Herrn Marcel Bauer
Vorlage
BV/119/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung die Beförderung von Verwaltungsrat (A 13) Marcel Bauer zum Verwaltungsoberrat (A 14).

 


Begründung:

 

Herr Marcel Bauer wurde zum 1. Mai 2021 im Statusamt A 13 zum Landkreis Zwickau versetzt. Zum 1. Januar 2022 wurde ihm die Amtsleitung des Ordnungsamtes übertragen.

 

Der Dienstposten des Ordnungsamtsleiters wurde im Juni 2020 mit der Besoldungsgruppe A 14 bewertet.

Die Regelbeurteilung von November 2022 wies im Gesamturteil 8,2 Punkte aus, die dem Leistungs- und Befähigungsmerkmal „entspricht den Anforderungen“ zugeordnet wird.

Eine Beförderung in das erste Beförderungsamt der jeweiligen Einstiegsebene der Laufbahn ist nach § 19 Abs. 3 SächsLVO zulässig, wenn die Befähigung und fachlichen Leistungen des Beamten mindestens den Anforderungen entsprechen. In Anwendung von § 19 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 SächsLVO beträgt die Mindestdienstzeit bei einem Leistungs- und Befähigungsmerkmal „entspricht den Anforderungen“ mehr als drei Jahre. Diese hat Herr Bauer seit seiner Versetzung zum 1. Mai 2021 im Eingangsamt A 13 erfüllt. Seine Beförderung in das erste Beförderungsamt A 14 ist daher ab dem 1. April 2025 möglich.

Es ist daher beabsichtigt, Herrn Marcel Bauer zum 1. April 2025 nach den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vom Verwaltungsrat (Besoldungsgruppe A 13) zum Verwaltungsoberrat (Besoldungsgruppe A 14) zu befördern.

 


§ 27 SächsBG, § 19 SächsLVO