Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung die Beförderung von Verwaltungsrat (A 13) Marcel Bauer zum Verwaltungsoberrat (A 14).
Begründung:
Herr Marcel Bauer wurde zum 1. Mai 2021 im Statusamt A 13 zum Landkreis Zwickau versetzt. Zum 1. Januar 2022 wurde ihm die Amtsleitung des Ordnungsamtes übertragen.
Der Dienstposten des Ordnungsamtsleiters wurde im Juni 2020 mit der Besoldungsgruppe A 14 bewertet.
Die Regelbeurteilung von November 2022 wies im Gesamturteil 8,2 Punkte aus, die dem Leistungs- und Befähigungsmerkmal „entspricht den Anforderungen“ zugeordnet wird.
Eine Beförderung in das erste Beförderungsamt der jeweiligen
Einstiegsebene der Laufbahn ist nach § 19 Abs. 3 SächsLVO zulässig, wenn die
Befähigung und fachlichen Leistungen des Beamten mindestens den Anforderungen
entsprechen. In Anwendung von § 19 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 SächsLVO beträgt die
Mindestdienstzeit bei einem Leistungs- und Befähigungsmerkmal „entspricht den
Anforderungen“ mehr als drei Jahre. Diese hat Herr Bauer seit seiner Versetzung
zum 1. Mai 2021 im Eingangsamt A 13 erfüllt. Seine Beförderung in das erste
Beförderungsamt A 14 ist daher ab dem 1. April 2025 möglich.
Es ist daher beabsichtigt, Herrn Marcel Bauer zum 1. April 2025 nach den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vom Verwaltungsrat (Besoldungsgruppe A 13) zum Verwaltungsoberrat (Besoldungsgruppe A 14) zu befördern.
§ 27 SächsBG, § 19 SächsLVO
