Betreff
Verwendung der Finanzmittel aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget 2025 und 2026
Vorlage
BV/124/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Freistaat Sachsen plant im Entwurf seines Haushaltsgesetzes 2025/26 für das kommunale Ehrenamtsbudget im Landkreis Zwickau jährliche Zuwendungen in Höhe von 150.000 €. In Ansehung der vorläufigen Haushaltsführung 2025 kommt es zu einer gestaffelten Auszahlung.

1.    Der Kreistag beschließt für den Fall der Verfügbarkeit, diese Finanzmittel auf Grundlage der SächsKomPauschVO den ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Zwickau auf Antrag nach den Voraussetzungen der in der Anlage beigefügten Konzeption zur Verfügung zu stellen.

2.    Der Landrat wird ermächtigt, die Zugangsvoraussetzungen für diese Finanzmittel nach der in der Anlage beigefügten Konzeption bei Bedarf anzupassen, sofern die Anpassungen nicht grundsätzlicher Natur sind.

 


Begründung:

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2025 (VwV vorl. HWiF 2025) vom 12. Dezember 2024 regelt die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auf der Grundlage des Art. 98 der Sächsischen Verfassung sowie der Regelungen in der VwV. Gemäß der dort aufgestellten Bewirtschaftungsregeln des Staatsministeriums der Finanzen Ziffer II. 1. d) werden die zu leistenden Ausgaben begrenzt auf bis zu 30 % der Obergrenze hinsichtlich „Sonstiger Ausgaben“. Darunter fallen die verfügbaren Ausgabemittel für den Bereich bürgerschaftliches Engagement (kommunales Ehrenamtsbudget).

Auf die vom Landkreis Zwickau beantragte Auszahlung von 150.000 € erfolgte daher eine Mitteilung über eine Bewilligung in Höhe von 45 T€.

Laut Mitteilung des Staatsministeriums der Finanzen soll mit der Beschlussfassung zum Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 die VwV vorl. HWiF 2025 angepasst werden.

Sobald der Haushaltsplan 2025/2026 durch den Haushaltsgesetzgeber beschlossen ist, erfolgt bei Freigabe weiterer Haushaltsmittel voraussichtlich im 3. Quartal 2025 eine weitere Mitteilung über die Höhe der Zuwendungen für 2025 und 2026.

Da eine Auszahlung der Mittel erst im Folgejahr nicht möglich ist, soll die Auszahlung jeweils nach dem Eingang der Mittel erfolgen.

Um nach Zuordnung der Fördersummen die Finanzmittel schnellstmöglich an die ehrenamtlich Tätigen im Landkreis Zwickau weiterleiten zu können, ist bereits jetzt ein Beschluss des Kreistages über die Verwendung der Mittel angeraten. Denn nach Erhalt der Mittel sind eine Bekanntmachung der Antragsmöglichkeit sowie eine Antrags- und Entscheidungsfrist erforderlich, bevor die ehrenamtlich Tätigen (Privatpersonen, Vereine, Organisationen) die Mittel letztendlich einsetzen können. 


§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 Sächsische Kommunalpauschalenverordnung - SächsKomPauschVO