Betreff
Beteiligungsbericht für den Landkreis Zwickau für das Geschäftsjahr 2023
Vorlage
InfoV/126/2025
Art
Informationsvorlage

Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.


Begründung:

Der Beteiligungsbericht wurde auf Basis der geprüften Jahresergebnisse 2023 der Unternehmen in Verbindung mit den gesetzlichen Erfordernissen erstellt.

Den Zeitpunkt für die Vorlage des Beteiligungsberichtes an den Kreistag fixiert § 99 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO auf das Jahresende, also zum 31. Dezember.

Berichtsgegenstand ist das Jahr 2023, das heißt über die Beteiligungen des Landkreises im Jahr 2023 ist dem Kreistag zu berichten.

Der Beteiligungsbericht informiert über die Entwicklung sowie die Lage der wirtschaftlichen Beteiligungen des Landkreises Zwickau. Er hat das Ziel, einen Überblick über die wirtschaftliche Betätigung des Landkreises Zwickau in privaten Unternehmen und Zweckverbänden zu vermitteln.

Veränderungen des Beteiligungsportfolios ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr keine.

Der Beteiligungsbericht wurde nach den Anforderungen des § 99 der SächsGemO gefertigt und wird zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit von den Bürgerservicestellen des Landkreises ganzjährig zur Verfügung gestellt. Entsprechend § 99 Abs. 4 SächsGemO erfolgt die Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Zwickau.

Anlage:

Beteiligungsbericht


§ 63 SächsLKrO i. V. m. § 99 SächsGemO in der jeweils gültigen Fassung