Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
Begründung:
Der Beteiligungsbericht wurde auf Basis der geprüften Jahresergebnisse
2023 der Unternehmen in Verbindung mit den gesetzlichen Erfordernissen
erstellt.
Den Zeitpunkt für
die Vorlage des Beteiligungsberichtes an den Kreistag fixiert § 99 Abs. 2 Satz
1 SächsGemO auf das Jahresende, also zum 31. Dezember.
Berichtsgegenstand
ist das Jahr 2023, das heißt über die Beteiligungen des Landkreises im Jahr
2023 ist dem Kreistag zu berichten.
Der
Beteiligungsbericht informiert über die Entwicklung sowie die Lage der
wirtschaftlichen Beteiligungen des Landkreises Zwickau. Er hat das Ziel, einen
Überblick über die wirtschaftliche Betätigung des Landkreises Zwickau in
privaten Unternehmen und Zweckverbänden zu vermitteln.
Veränderungen des
Beteiligungsportfolios ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr keine.
Der Beteiligungsbericht wurde nach den
Anforderungen des § 99 der SächsGemO gefertigt und wird zur Einsichtnahme für
die Öffentlichkeit von den Bürgerservicestellen des Landkreises ganzjährig zur
Verfügung gestellt. Entsprechend § 99 Abs. 4 SächsGemO erfolgt die
Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Zwickau.
Anlage:
Beteiligungsbericht
§ 63 SächsLKrO i. V. m. § 99 SächsGemO in der jeweils gültigen Fassung
