Betreff
Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
Vorlage
BV/146/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination für die teilnehmenden Städte und Gemeinden des Landkreises Zwickau. 


Begründung:

Die Grundlage für die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination ist der Kreistagsbeschluss 136/21/KT „Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept des Landkreises Zwickau“.

Darin hat der Kreistag das Klimaschutzkonzept beschlossen und den Auftrag zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept erteilt.

Das Klimaschutzkonzept des Landkreises Zwickau umfasst 56 Maßnahmen. Aktuell sind 15 Maßnahmen abgeschlossen und weitere 32 Maßnahmen befinden sich in Umsetzung.

Aus einer Vielzahl von Städten und Gemeinden wurde gegenüber dem Landkreis Unterstützungsbedarf und der Wunsch einer Koordinierung für die Kommunen im Bereich Klimamanagement vorgebracht.

Die Einrichtung einer Koordinationsstelle im Bereich Klimamanagement ist als Aufgabe im Klimaschutzkonzept des Landkreises Zwickau unter folgenden Maßnahmen abgebildet:

·         Maßnahme 6.7 - Kooperation mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mit dem Ziel des

            Aufbaus eines kommunalen Klimaschutznetzwerkes

·         Maßnahme 6.13 - Durchführung von regelmäßigen Kampagnen und Aktionstagen, Dialogen zur Steigerung des Klimabewusstseins

·         Maßnahme 6.17 - Energieberatung und Energiemanagement für Unternehmen, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Eine konkrete Bedarfsabfrage bei den Städten und Gemeinden zur Teilnahme an der Klimaschutzkoordination wurde über den Vorsitzenden des SSG-Kreisverbandes Landkreises Zwickau im Jahr 2024 durchgeführt. Es haben zehn Städte und Gemeinden ihre Teilnahme an der Klimaschutzkoordination gemeldet, weitere acht sind noch in Planung.

Der Fördermittelantrag zur Einrichtung einer Klimaschutzkoordination wurde daraufhin bereits im Jahr 2024 über die Kommunalrichtlinie gestellt. Laut Förderrichtlinie ist Voraussetzung der Förderung, dass mindestens 25 Prozent der Städte und Gemeinden des Landkreises am Projekt teilnehmen. Die Mindestzahl von neun Städten und Gemeinden ist erreicht.

Die Fördermittelquote beträgt 90 Prozent. Der Eigenanteil von 10 Prozent ist von den teil-

nehmenden Städten und Gemeinden zu tragen. Das Projekt soll im Jahr 2025 beginnen mit einer Laufzeit von vier Jahren (Projektende 2029).

Im Stellenplan des Doppelhaushaltes 2025/2026 des Landkreises Zwickau ist im nachrichtlichen Teil (vollständige Finanzierung durch Dritte) eine entsprechende Personalstelle zur Umsetzung der Klimakoordination eingeplant.

Die Klimaschutzkoordination unterstützt also ausschließlich die teilnehmenden Städte und Gemeinden des Landkreises Zwickau bei der Planung und Umsetzung eigener Klimaschutzmaßnahmen. In Betracht kommen:

·         konkrete Inanspruchnahme bereits verfügbarer Klimaschutzangebote,

·         Begleitung bei treibhausgasmindernden Maßnahmen und Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten,

·         Vermittlung regionaler Akteure und fachlicher Ansprechpersonen für die Umsetzung von

            Klimaschutzprojekten,

·         sofern es bereits ein Klimaschutzmanagement gibt: Übermittlung von Wünschen und Bedarfen, um Klimaschutzmaßnahmen vor Ort auf- und auszubauen,

·         Unterstützung bei der Entwicklung von Energie- und Treibhausgasbilanzen.


§ 37 Abs. 4 + 5 der SächsLKrO

Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)