Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Pflegekoordination zur Kenntnis.
Begründung:
Ziel
der Pflegekoordination ist die Verbesserung der Versorgung und der Teilhabe
pflegebedürftiger Menschen durch regional abgestimmte Konzepte sowie Projekte,
die eigenverantwortlich vor Ort umgesetzt werden. Dabei können die Projekte an
bestehende Aktivitäten und Konzepte, wie die vernetzte Pflegeberatung sowie die
Aufgaben des Pflegekoordinators, anknüpfen.
Der
Pflegekoordinator des Landkreises Zwickau spielt dabei eine zentrale Rolle. Zu
seinen Aufgaben gehört neben der Weiterentwicklung der regionalen
Pflegenetzwerke in Zusammenarbeit mit den in der Region tätigen Kranken- und
Pflegekassen insbesondere die Konzipierung und Umsetzung von Projekten, die zur
Erfüllung der oben genannten Zielstellung beitragen.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurden durch den Freistaat Sachsen für den Bereich Pflegekoordination zweckgebundene Zuwendungen i. H. v. 100.000 EUR für das Pflegebudget sowie 40.000 EUR für die Stelle des Pflegekoordinators bereitgestellt.
§ 1 Sächsisches Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz – SächsKomEigVStärkG
(Artikel 5 des Haushaltbegleitgesetzes 2023/2024 – HBG 2023/2024)
§ 1 Abs. 1 Sächsische Kommunal –
pauschalenverordnung – SächsKomPauschVO
