Beschlussvorschlag:
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1. |
an die Diakonie Westsachsen Stiftung für die EFL in Zwickau von 64.694,00 Euro um 2.215,00 Euro auf insgesamt 66.909,00 Euro
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2. |
an die Diakonie Westsachsen Stiftung für die EFL in Glauchau von 50.563,00 Euro um 6.039,00 Euro auf insgesamt 56.602,00 Euro
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Begründung:
Für
die zu fördernden Bereiche der Wohlfahrtspflege stehen im Haushaltsplan 2025
des Landkreises Zwickau insgesamt 426.400,00 Euro zur Verfügung.
Landesmittel
nach der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) wurden gemäß
Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – vom 19. Februar
2025 im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung bisher wie
folgt bewilligt:
·
Bereich
Teilhabe von Menschen mit Behinderung Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe
von Menschen: 37.762,48 Euro
·
Bereich
Seniorenpolitische Arbeit: 3.000,00 Euro
·
Bereich
Ehrenamt – Selbsthilfegruppen: 5.687,37 Euro
In
der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses (SGA) vom 22. Januar 2025
wurden folgende Zuschüsse gemäß der in der Hauptsatzung geregelten
Zuständigkeit beschlossen bzw. wurde über folgende Zuschüsse informiert:

Gleichzeitig wurde darüber informiert, dass
somit im Rahmen der freien kommunalen Haushaltsmittel in Höhe von 98.978,00
Euro (426.400,00 Euro abzüglich 327.422,00 Euro) noch eingehende förderfähige
Anträge zu sozialen Angeboten im Haushaltsjahr 2025 finanziert werden könnten.
Mit Schreiben vom 5. Mai 2025 beantragte die
Diakonie Westsachsen Stiftung aufgrund gestiegener Fallzahlen und damit
einhergehenden längeren Wartezeiten für die Klientinnen und Klienten auf einen
Beratungstermin Stellenerweiterungen in den Ehe-, Familien- und
Lebensberatungsstellen (EFL) Zwickau und Glauchau.
Ursächlich für den Mehrbedarf ist die
Schließung der EFL in Crimmitschau in Trägerschaft der DRK Zwickauer Land
Sozialdienst gGmbH zum Jahresende 2023. Diese war mit
1,0 VZÄ besetzt. Der Antrag auf Förderung für das Jahr 2024 in Höhe von
41.287,00 Euro (siehe SGA-Beschluss 691/2024 Beschlusspunkt 7) wurde damals
trägerseitig zurückgezogen.
Der zusätzliche Bedarf in den EFL der
Diakonie Westsachsen Stiftung wurde wie folgt ermittelt:
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EFL Zwickau |
EFL Glauchau |
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Personal |
1,25 VzÄ |
1,0 VzÄ |
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Fälle 2018 bis 2022 |
durchschnittlich 130,6 |
durchschnittlich 113,4 |
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entspricht 104,5 pro VzÄ |
entspricht 113,4 pro VzÄ |
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durchschnittlich: 109 Fälle pro
VzÄ |
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Fälle 2023 |
126 |
151 |
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Fälle 2024 |
156 |
150 |
Bei
angenommenen 150 Fällen pro EFL ergibt sich ein Bedarf von 1,376 VzÄ (150
Fälle/109 Fälle pro VzÄ) – aufgerundet 1,4 VzÄ.
Da
der SGA der Höhe nach über die mit der beabsichtigten Stellenerweiterung
verbundenen Fördermittel entscheiden muss, wurde der Diakonie Westsachsen
Stiftung am 25. Juni 2025 vorerst für das Kalenderjahr 2025 angeboten,
frühestens ab 1. Juli 2025 eine Stellenerweiterung der EFL Zwickau und der EFL
Glauchau auf jeweils 1,4 VzÄ vorzunehmen (vorzeitiger Maßnahmebeginn).
Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass der Leistungserbringer das
alleinige Risiko für eine mögliche Nichtzustimmung durch den SGA trägt.
Der
Leistungserbringer teilte am 27. Juni 2025 mit, dass die Stellenerweiterung ab
1. September 2025 umgesetzt wird.
Gemäß
Ziffer 2.4.1 Buchstabe b) der FRL Soziale Angebote sind ausschließlich
angemessene Personalkosten förderfähig. Der Fördersatz beträgt maximal 60
Prozent der förderfähigen Ausgaben, abgerundet auf den vollen Euro-Betrag. In
der Folge ergeben sich folgende Zuwendungshöhen:
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EFL Zwickau |
EFL Glauchau |
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bisheriger Zuschuss entsprechend SGA-Beschluss vom
22.01.2025 |
64.694,00 Euro |
50.563,00 Euro |
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Mehrbedarf für Stellenerweiterungen auf jeweils 1,4
VzÄ ab 01.09.2025 |
2.215,00 Euro |
6.039,00 Euro |
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Zuschuss gesamt |
66.909,00
Euro |
56.602,00
Euro |
Der
Leistungserbringer wurde darüber informiert, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine
Prognose möglich ist, ob die Stellenerweiterungen auch im Jahr 2026 gefördert
werden können.
Anmerkung
zum Bereich KISS/Selbsthilfegruppen:
Unter
Berücksichtigung der durch die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen im
Freistaat Sachsen und des Verbandes der Ersatzkassen gewährten
kassenartenübergreifenden Pauschalförderung konnten an vier Selbsthilfegruppen
Zuschüsse aus Landesmitteln nach der SächsKomPauschVO in Höhe von insgesamt
3.975,00 Euro bewilligt werden.
Hauptsatzung des
Landkreises Zwickau
Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von freiwilligen Zuwendungen für die Unterstützung von Angeboten im Rahmen des SGB XII und weiterer sozialer Angebote - Förderung der freien Wohlfahrtspflege (FRL Soziale Angebote)
