Betreff
Förderung der freien Wohlfahrtspflege - Bereich Lebensberatung - Erhöhung der Förderung Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Vorlage
BV/159/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt die nachfolgende Erhöhung der Zuschüsse für das Jahr 2025:

1.

an die Diakonie Westsachsen Stiftung für die EFL in Zwickau von

64.694,00 Euro um 2.215,00 Euro auf insgesamt 66.909,00 Euro

2.

an die Diakonie Westsachsen Stiftung für die EFL in Glauchau von 50.563,00 Euro um 6.039,00 Euro auf insgesamt 56.602,00 Euro

 


Begründung:

Für die zu fördernden Bereiche der Wohlfahrtspflege stehen im Haushaltsplan 2025 des Landkreises Zwickau insgesamt 426.400,00 Euro zur Verfügung.

Landesmittel nach der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) wurden gemäß Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – vom 19. Februar 2025 im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung bisher wie folgt bewilligt:

·         Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen: 37.762,48 Euro

·         Bereich Seniorenpolitische Arbeit: 3.000,00 Euro

·         Bereich Ehrenamt – Selbsthilfegruppen: 5.687,37 Euro

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses (SGA) vom 22. Januar 2025 wurden folgende Zuschüsse gemäß der in der Hauptsatzung geregelten Zuständigkeit beschlossen bzw. wurde über folgende Zuschüsse informiert:

Gleichzeitig wurde darüber informiert, dass somit im Rahmen der freien kommunalen Haushaltsmittel in Höhe von 98.978,00 Euro (426.400,00 Euro abzüglich 327.422,00 Euro) noch eingehende förderfähige Anträge zu sozialen Angeboten im Haushaltsjahr 2025 finanziert werden könnten.

Mit Schreiben vom 5. Mai 2025 beantragte die Diakonie Westsachsen Stiftung aufgrund gestiegener Fallzahlen und damit einhergehenden längeren Wartezeiten für die Klientinnen und Klienten auf einen Beratungstermin Stellenerweiterungen in den Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (EFL) Zwickau und Glauchau.

Ursächlich für den Mehrbedarf ist die Schließung der EFL in Crimmitschau in Trägerschaft der DRK Zwickauer Land Sozialdienst gGmbH zum Jahresende 2023. Diese war mit
1,0 VZÄ besetzt. Der Antrag auf Förderung für das Jahr 2024 in Höhe von 41.287,00 Euro (siehe SGA-Beschluss 691/2024 Beschlusspunkt 7) wurde damals trägerseitig zurückgezogen.


Der zusätzliche Bedarf in den EFL der Diakonie Westsachsen Stiftung wurde wie folgt ermittelt:

EFL Zwickau

EFL Glauchau

Personal

1,25 VzÄ

1,0 VzÄ

Fälle 2018 bis 2022

durchschnittlich 130,6

durchschnittlich 113,4

entspricht 104,5 pro VzÄ

entspricht 113,4 pro VzÄ

durchschnittlich: 109 Fälle pro VzÄ

Fälle 2023

126

151

Fälle 2024

156

150

Bei angenommenen 150 Fällen pro EFL ergibt sich ein Bedarf von 1,376 VzÄ (150 Fälle/109 Fälle pro VzÄ) – aufgerundet 1,4 VzÄ.

Da der SGA der Höhe nach über die mit der beabsichtigten Stellenerweiterung verbundenen Fördermittel entscheiden muss, wurde der Diakonie Westsachsen Stiftung am 25. Juni 2025 vorerst für das Kalenderjahr 2025 angeboten, frühestens ab 1. Juli 2025 eine Stellenerweiterung der EFL Zwickau und der EFL Glauchau auf jeweils 1,4 VzÄ vorzunehmen (vorzeitiger Maßnahmebeginn). Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass der Leistungserbringer das alleinige Risiko für eine mögliche Nichtzustimmung durch den SGA trägt.

Der Leistungserbringer teilte am 27. Juni 2025 mit, dass die Stellenerweiterung ab 1. September 2025 umgesetzt wird.

Gemäß Ziffer 2.4.1 Buchstabe b) der FRL Soziale Angebote sind ausschließlich angemessene Personalkosten förderfähig. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abgerundet auf den vollen Euro-Betrag. In der Folge ergeben sich folgende Zuwendungshöhen:

EFL Zwickau

EFL Glauchau

bisheriger Zuschuss entsprechend SGA-Beschluss vom 22.01.2025

64.694,00 Euro

50.563,00 Euro

Mehrbedarf für Stellenerweiterungen auf jeweils 1,4 VzÄ ab 01.09.2025

  2.215,00 Euro

  6.039,00 Euro

Zuschuss gesamt

66.909,00 Euro

56.602,00 Euro

Der Leistungserbringer wurde darüber informiert, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Prognose möglich ist, ob die Stellenerweiterungen auch im Jahr 2026 gefördert werden können.

Anmerkung zum Bereich KISS/Selbsthilfegruppen:

Unter Berücksichtigung der durch die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen im Freistaat Sachsen und des Verbandes der Ersatzkassen gewährten kassenartenübergreifenden Pauschalförderung konnten an vier Selbsthilfegruppen Zuschüsse aus Landesmitteln nach der SächsKomPauschVO in Höhe von insgesamt 3.975,00 Euro bewilligt werden.

 


Hauptsatzung des Landkreises Zwickau

Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von freiwilligen Zuwendungen für die Unterstützung von Angeboten im Rahmen des SGB XII und weiterer sozialer Angebote - Förderung der freien Wohlfahrtspflege (FRL Soziale Angebote)