Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Vorlage
BV/162/2025
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der Zuwendungen durch die Werbemanufaktur Werdau und Webermühle nach § 61 SächsLKrO i. V. m. § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.
Begründung:
Gemäß § 61 SächsLKrO i. V. m. § 73 Abs. 5 SächsGemO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Über die Annahme entscheidet der Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung.
§ 61 SächsLKrO i.
V. m. § 73 Abs. 5 SächsGemO
§ 7 Abs. 2 Nr. 9 Hauptsatzung
