Betreff
Verteilung der Fördermittel im Jahr 2025 im Bereich Maßnahmenförderung
Vorlage
InfoV/183/2025
Art
Informationsvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. 


Begründung:

Im Haushaltsjahr 2025 stehen seitens des Landkreises in den Produkten 36210101.4318521, 36310102.4318521, 36320102.4318521, 36310103.4318521 (120.300,00 €) und in den Produkten 36210101.4318522, 36310102.4318522, 36310103.4318522 (38.000,00 €) insgesamt 158.300,00 € für die Verteilung im Bereich der Maßnahmenförderung nach Pkt. 2.3. der „Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII (FRL Freie Jugendhilfe)“ zur Verfügung.

In der Verwaltung des Jugendamtes sind für das Jahr 2025 insgesamt 290 Anträge auf Maßnahmenförderung eingegangen. Im Vergleich zum Jahr 2024 ist somit ein Anstieg um

46 Anträge zu verzeichnen.

Grundsätzlich erfolgte die Beantragung von Fördermitteln bis zum 31.12. des Vorjahres.

Jedoch bestand auch im Jahr 2025 wieder die Möglichkeit, im Rahmen eines anschließenden unterjährigen Antragsverfahrens verfügbare Haushaltsmittel und nicht abgerufene Fördermittel vom 1. Januar bis zum 31.Oktober zu beantragen.

Dem Landkreis wurde über die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung im Jahr 2025 eine Pauschale für soziale Zwecke, unter anderem auch für Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Jugendhilfearbeit, gewährt. Ein Teil dieser Zuwendung (89.752,97 Euro) wurde zur Finanzierung von Projekten im Bereich der Maßnahmenförderung verwendet.

Die kalkulierten Projektkosten für alle eingereichten Projekte belaufen sich auf

1.289.753,95 €. Davon wurden 185.848,00 € im Rahmen der Förderrichtlinie als Zuwendung beantragt. Bei Berücksichtigung der förderrechtlichen Vorgaben beläuft sich die gemäß Richtlinie beantragte Fördersumme auf insgesamt 155.979,50 €. Alle Anträge erhielten eine richtlinienkonforme Förderung.

Die nicht abgerufenen Fördermittel verbleiben im Haushalt des Landkreises.

Für die Fördergegenstände „Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung sowie der internationalen Jugendbegegnungen“, „Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung“, „Maßnahmen der Mitarbeiterfortbildung“ sowie „Maßnahmen der Familienerholung und Familienfreizeiten“ erfolgte die Bewilligung der Förderanträge projektbezogen.

Weiterhin wurden einzelne Antrags- und Verwendungsnachweisformulare aufgrund notwendiger redaktioneller Anpassungen überarbeitet. Die Neuerungen sollen sowohl für Antragsteller, als auch für die Verwaltung zu einem klareren und praktikableren Verfahren führen.


Die Förderung stellt sich wie folgt dar:

Leistungsbereich

Jahr

Anzahl

Förder-

anträge

Gesamtkosten

beantragter

Zuschuss

Bewilligung

Kleinprojektförderung (Pkt. 2.2)

2025

18

171.971,20 €

26.071,00 €

21.605,00 €

davon

Landesmittel

-

-

-

0,00€

2024

20

127.978,93 €

28.666,00 €

24.330,00 €

Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung sowie internationalen Jugendbegegnung (Pkt. 2.3.5 a)

2025

156

807.664,05 €

104.715,00 €

89.572,50€

davon

Landesmittel

-

-

-

52.390,00 €

2024

113

721.293,70 €

100.835,50 €

92.997,50 €

Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung (Pkt. 2.3.5 b)

2025

82

142.027,20 €

45.957,00€

36.307,00€

davon

Landesmittel

-

-

-

31.460,00 €

2024

75

174.950,00 €

56.799,00 €

43.484,00 €

Maßnahmen der Mitarbeiterfortbildung (Pkt. 2.3.5 c)

2025

19

7.100,00 €

1.570,00€

1.570,00€

davon

Landesmittel

-

-

-

1.465,00 €-

2024

20

17.427,00 €

1.860,00 €

1.270,00 €

Maßnahmen der Familienerholung und Familienfreizeiten (Pkt. 2.3.5 d)

2025

15

160.991,50 €

7.535,00 €

6.925,00 €

davon

Landesmittel

-

-

-

4.437,97 €

2024

16

106.414,00 €

7.905,00 €

7.235,00 €

Summe

2025

290

1.289.753,95 €

185.848,00 €

155.979,05 €

davon

Landesmittel

-

-

-

89.752,97 €

2024

244

1.148.063,63 €

196.065,50 €

169.316,50 €

 


Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) vom 26. Juni 1990 in der jeweils gültigen Fassung;

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für

Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke

(Sächsische Kommunalpauschalenverordnung –

SächsKomPauschVO) vom 27.09.2023 in der jeweils

gültigen Fassung;

§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau;

§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;

Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII (FRL Freie Jugendhilfe)