Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
Begründung:
Im Haushaltsjahr
2025 stehen seitens des Landkreises in den Produkten 36210101.4318521,
36310102.4318521, 36320102.4318521, 36310103.4318521 (120.300,00 €) und in den
Produkten 36210101.4318522, 36310102.4318522, 36310103.4318522 (38.000,00 €)
insgesamt 158.300,00 € für die Verteilung im Bereich der Maßnahmenförderung
nach Pkt. 2.3. der „Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von
Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII (FRL
Freie Jugendhilfe)“ zur Verfügung.
In der Verwaltung
des Jugendamtes sind für das Jahr 2025 insgesamt 290 Anträge auf
Maßnahmenförderung eingegangen. Im Vergleich zum Jahr 2024 ist somit ein
Anstieg um
46 Anträge zu
verzeichnen.
Grundsätzlich
erfolgte die Beantragung von Fördermitteln bis zum 31.12. des Vorjahres.
Jedoch bestand auch
im Jahr 2025 wieder die Möglichkeit, im Rahmen eines anschließenden
unterjährigen Antragsverfahrens verfügbare Haushaltsmittel und nicht abgerufene
Fördermittel vom 1. Januar bis zum 31.Oktober zu beantragen.
Dem Landkreis wurde
über die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung im Jahr 2025 eine Pauschale
für soziale Zwecke, unter anderem auch für Maßnahmen zur Stärkung der
kommunalen Jugendhilfearbeit, gewährt. Ein Teil dieser Zuwendung (89.752,97
Euro) wurde zur Finanzierung von Projekten im Bereich der Maßnahmenförderung
verwendet.
Die kalkulierten
Projektkosten für alle eingereichten Projekte belaufen sich auf
1.289.753,95 €.
Davon wurden 185.848,00 € im Rahmen der Förderrichtlinie als Zuwendung
beantragt. Bei Berücksichtigung der förderrechtlichen Vorgaben beläuft sich die
gemäß Richtlinie beantragte Fördersumme auf insgesamt 155.979,50 €. Alle
Anträge erhielten eine richtlinienkonforme Förderung.
Die nicht
abgerufenen Fördermittel verbleiben im Haushalt des Landkreises.
Für die Fördergegenstände „Maßnahmen der Kinder- und
Jugenderholung sowie der internationalen Jugendbegegnungen“, „Maßnahmen der
außerschulischen Jugendbildung“, „Maßnahmen der Mitarbeiterfortbildung“ sowie
„Maßnahmen der Familienerholung und Familienfreizeiten“ erfolgte die
Bewilligung der Förderanträge projektbezogen.
Weiterhin wurden
einzelne Antrags- und Verwendungsnachweisformulare aufgrund notwendiger
redaktioneller Anpassungen überarbeitet. Die Neuerungen sollen sowohl für
Antragsteller, als auch für die Verwaltung zu einem klareren und praktikableren
Verfahren führen.
Die Förderung stellt sich wie folgt dar:
|
Leistungsbereich |
Jahr |
Anzahl Förder- anträge |
Gesamtkosten |
beantragter Zuschuss |
Bewilligung |
|
Kleinprojektförderung
(Pkt. 2.2) |
2025 |
18 |
171.971,20
€ |
26.071,00
€ |
21.605,00
€ |
|
davon Landesmittel |
- |
- |
- |
0,00€ |
|
|
2024 |
20 |
127.978,93
€ |
28.666,00
€ |
24.330,00
€ |
|
|
Maßnahmen
der Kinder- und Jugenderholung sowie internationalen Jugendbegegnung (Pkt.
2.3.5 a) |
2025 |
156 |
807.664,05
€ |
104.715,00
€ |
89.572,50€ |
|
davon Landesmittel |
- |
- |
- |
52.390,00 € |
|
|
2024 |
113 |
721.293,70
€ |
100.835,50
€ |
92.997,50
€ |
|
|
Maßnahmen
der außerschulischen Jugendbildung (Pkt. 2.3.5 b) |
2025 |
82 |
142.027,20
€ |
45.957,00€ |
36.307,00€ |
|
davon Landesmittel |
- |
- |
- |
31.460,00 € |
|
|
2024 |
75 |
174.950,00
€ |
56.799,00
€ |
43.484,00
€ |
|
|
Maßnahmen
der Mitarbeiterfortbildung (Pkt. 2.3.5 c) |
2025 |
19 |
7.100,00
€ |
1.570,00€ |
1.570,00€ |
|
davon Landesmittel |
- |
- |
- |
1.465,00 €- |
|
|
2024 |
20 |
17.427,00
€ |
1.860,00
€ |
1.270,00
€ |
|
|
Maßnahmen
der Familienerholung und Familienfreizeiten (Pkt. 2.3.5 d) |
2025 |
15 |
160.991,50
€ |
7.535,00
€ |
6.925,00
€ |
|
davon Landesmittel |
- |
- |
- |
4.437,97 € |
|
|
2024 |
16 |
106.414,00
€ |
7.905,00
€ |
7.235,00
€ |
|
|
Summe |
2025 |
290 |
1.289.753,95
€ |
185.848,00
€ |
155.979,05
€ |
|
davon Landesmittel |
- |
- |
- |
89.752,97 € |
|
|
2024 |
244 |
1.148.063,63
€ |
196.065,50
€ |
169.316,50
€ |
Sozialgesetzbuch
Achtes Buch (SGB VIII) vom 26. Juni 1990 in der jeweils gültigen Fassung;
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für
Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke
(Sächsische Kommunalpauschalenverordnung –
SächsKomPauschVO) vom 27.09.2023 in der jeweils
gültigen Fassung;
§ 12 der
Hauptsatzung des Landkreises Zwickau;
§ 8 Nr. 3 Satzung
des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;
Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII (FRL Freie Jugendhilfe)
