Betreff
Information zum Bearbeitungsstand der Vereinbarungen zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zur Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl
Vorlage
InfoV/184/2025
Art
Informationsvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.  


Begründung:

 Mit Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom 07.05.2025 wurde die Landkreisverwaltung aufgrund gesetzlicher Neuerungen mit der Überarbeitung der aktuell gültigen Vereinbarungen gemäß § 8a SGB VIII, nach § 72a SGB VIII sowie nach §§ 3, 5 KKG zwischen dem Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe/Kindertagespflegepersonen zur Umsetzung der Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl beauftragt. Die Anpassung der Vereinbarungen hat unter der Beteiligung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie den Kindertagespflegepersonen zu erfolgen.

Die Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe und der Kindertagespflegepersonen fand im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 02.09.2025 über das Beteiligungsportal Sachsen statt.

Im Rahmen der Beteiligung zur Anpassung der Vereinbarungen haben sich folgende Akteure eingebracht:

·         35 von 131 Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Fachkraftgebot (26,7 Prozent),

·         75 von 392 Einrichtungen/Dienste in der Kinder- und Jugendhilfe mit Fachkraftgebot (19,1 Prozent),

·         13 von 43 Kindertagespflegepersonen (30,2 Prozent) und

·         7 von 38 Träger der Kinder- und Jugendhilfe in den Bereichen Kleinstprojekt- und

Maßnahmenförderung (18,4 Prozent).

Der Großteil der Befragten bewertet die aufgeführten Regelungen als konkret oder sehr konkret. Auch die Verfahrensweise wird überwiegend als verständlich bis sehr verständlich sowie gut bis sehr gut beschrieben beurteilt.

Viele der im Rahmen des Beteiligungsprozesses eingegangenen Anmerkungen werden in den Entwurfstext eingearbeitet werden. Dabei ergeben sich im Wesentlichen folgende Anpassungsbereiche:

·         Formulierungsanpassungen: Beispielsweise kann durch eine Umstellung „von den Eltern ausgehend“ statt „ursächlich“ eine klarere und adressatenbezogene Darstellung erreicht werden.

·         Präzisierungen: Etwa durch das Ausschreiben von Abkürzungen oder die genauere Beschreibung von Personen in Praktika.

·         Abgleich mit geltenden Rechtsvorschriften: Beispielsweise durch die Konkretisierung von Fristen (z.B. „zeitnah“ oder die Überprüfung der verwendeten Begrifflichkeiten von „Werk- oder Arbeitstag“).

Rückmeldungen zu einzelnen Bereichen der Vereinbarungen

Die folgenden Rückmeldungen zu den einzelnen Bereichen der Vereinbarung wurden mehrfach benannt bzw. haben einen besonderen Stellenwert.

1.    Regelungen zum Inhalt und Umfang des Schutzauftrages:

Es wird im Vereinbarungsentwurf ein standardisiertes Verfahren für das Erkennen und dem damit verbunden Handeln bei Kindeswohlgefährdung beschrieben.

Rückmeldungen hierzu sind:

·         Hinweise auf weitere Unterstützungsmaterialien an konkreten Stellen zur Erhöhung von Verständnis und der besseren Handhabung

·         Wunsch auf einen Hinweis auf eine sichere Datenübermittlung per E-Mail

·         Hinterfragung der vorgeschriebenen Rückmeldung des Jugendamtes zu eingegangen Mitteilungen

·         Kritik an den beschriebenen Aufbewahrungsfristen von Dokumentationen

2.    Regelungen bei (Verdacht auf) institutionelle Kindeswohlgefährdung:

Diese beziehen sich auf Gefährdungen, welche in Einrichtungen von Fachkräften/fremden Erwachsenen gegenüber jungen Menschen, junge Menschen untereinander, junge Menschen gegenüber Fachkräften oder auch von strukturellen und personellen Rahmenbedingungen ausgehen können.

Rückmeldungen hierzu sind:

·         Konkretisierung einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist

·         Die Frage zum Umgang des Trägers mit institutioneller Kindeswohlgefährdung

3.    Regelung zur Zusammenarbeit im präventiven Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen:

Die Arbeit im Netzwerk soll helfen, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Rückmeldungen hierzu sind:

·         Wunsch nach einer jährlichen Abfrage seitens der Koordinierungsstelle zur Aktualisierung der Ansprechpartner

4.    Regelungen zur Qualitätssicherung im Kinderschutz:

Das aufgeführte „Präventions- und Schutzkonzept“ ermöglicht es Einrichtungen/Diensten, sich als Kompetenz- und Schutzort für junge Menschen weiterzuentwickeln und institutionellen Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen bzw. handlungssicher zu begegnen.

Rückmeldungen hierzu sind:

·         Bezeichnung „Gewaltschutzkonzept“ statt Schutzkonzept erscheint eindeutiger

·         Hinterfragung der Vorgaben/Empfehlungen und Prüfung des Schutzkonzeptes durch die Verwaltung

Weiteres Vorgehen

Aus den Rückmeldungen ergeben sich neben dem Wunsch nach Umformulierungen und Präzisierungen auch Abstimmungs- und Klärungsbedarfe, die derzeit innerhalb der zuständigen Stellen der Landkreisverwaltung erörtert werden. Dies betrifft insbesondere die rechtliche Auslegung des § 9b SGB VIII sowie die damit verbundenen Austausch- und Diskussionsprozessen der Träger der Kinder- und Jugendhilfe in unterschiedlichen Gremien und Arbeitskreisen. Der neue § 9b SGB VIII beschreibt unter anderem Aufbewahrungsfristen von Erziehungshilfe-, Heim- und Vormundschaftsakten.

Nach Abschluss dieser Abstimmungen werden die überarbeiteten Vereinbarungen dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.

Bis zur Umsetzung einer neuen Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl behalten die geschlossenen Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Kindertagespflegepersonen ihre Rechtskraft.

 


§ 8a Abs. 4, § 8a Abs. 5, § 8b Abs. 1, § 72, 72a Abs. 2 und/oder 4 SGB VIII;

Gesetz zur Information und Kommunikation im Kinderschutz (KKG) §3, §4, § 5 in Verbindung mit den Mitteilungen in Strafsachen (Mistra);

Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen