Betreff
Trägerbestimmung für ein Leistungsangebot der Schulsozialarbeit
Vorlage
BV/192/2025
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die GAFUG mbH als Träger des Leistungsangebotes Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII an dem Gotthold-Ephraim-Lessing-Gymnasium in Hohenstein-Ernstthal.


Begründung:

 Am 11.12.2024 beschloss der Kreistag des Landkreises Zwickau (055/24/KT) das Umsetzungskonzept zum Teilfachplan der Leistungsbereiche §§ 11 - 14, §16 SGB VIII für die Jahre 2025 bis 2029 sowie das „Gesamtkonzept zur regionalen Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Landkreis Zwickau“. Beide Konzepte bilden die Grundlage zur Förderung der Schulsozialarbeit im Landkreis Zwickau für den Zeitraum 08/2025 – 07/2030. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes wurde eine neue Prioritätenliste zur Förderung der Schulsozialarbeit beschlossen, die sozialräumlich umgesetzt wird.

Die „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit)“ vom 14. Februar 2017, geändert mit der Richtlinie des SMS zur Änderung der FRL Schulsozialarbeit vom 12. März 2020, geändert zum 14.05.2024, bildet die Grundlage der Finanzierung der Schulsozialarbeit im Landkreis Zwickau.

Die Schulleitung der Förderschule „Am Sachsenring“, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen, hat am 18. September 2025 in Abstimmung mit der zuständigen Referentin vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) sowie Mitgliedern der Schulkonferenz und des Elternrates mitgeteilt, auf das Leistungsangebot Schulsozialarbeit an der Schule zu verzichten. Das dadurch freiwerdende Budget wird gemäß der festgelegten Prioritätenliste der nachfolgenden Schule des Sozialraumes 8 zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um das Gotthold-Ephraim-Lessing-Gymnasium Hohenstein-Ernstthal, an dem bislang keine Schulsozialarbeit umgesetzt wurde. Der Schule steht entsprechend Umsetzungs- und Gesamtkonzept für die Schulsozialarbeit ein Stellenumfang von bis zu 1,5 VZÄ zu. Aufgrund des vorhandenen Budgets war jedoch nur ein geringerer Stellungumfang von 0,75 VZÄ realisierbar. Der Schulleiter wurde hiervon in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten, ob er das Leistungsangebot in dem benannten Stellenumfang an seiner Schule vorstellen kann. Diese wurde von der Schulleitung am 24.09.2025 schriftlich bestätigt.

Die Interessensbekundung für das neue Leistungsangebot im Umfang von mind. 0,75 VZÄ erfolgte im Landkreiskurier im Zeitraum vom 17. Oktober 2025 bis 20. Oktober 2025. Darüber hinaus wurden die Träger der freien Jugendhilfe über eine E-Mail am 01.10.2025 vorab informiert. Einzureichen waren eine aussagefähige Konzeption sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für den Zeitraum Dezember 2025 - Juli 2030.

Insgesamt gingen zwei Interessensbekundungen folgender Träger form- und fristgerecht ein:

1.    GAFUG mbH

2.    Gemeinsam Ziele Erreichen e. V.

Im Rahmen des Auswahlprozesses erfolgte nach der Sichtung der Angebote und Prüfung der Fristwahrung bei der Einreichung die Bewertung der Angebote durch vier Bewerter des Jugendamtes gemäß eines Bewertungsrasters (Anlage 1). Zudem wurde die Schulleitung des Gotthold-Ephraim-Lessing-Gymnasium Hohenstein-Ernstthal schriftlich um Mitteilung ihres favorisierten Trägers der Schulsozialarbeit gebeten, da diese Einschätzung ebenso als ein Kriterium in die Bewertung einfließt. Der Träger der freien Jugendhilfe, welcher das höchste Gesamtergebnis erzielt hat, wird von der Verwaltung als Träger zur Umsetzung des Leistungsangebotes Schulsozialarbeit vorgeschlagen.

Lfd. Nr.

Träger

Ergebnis

Rang

1

GAFUG mbH

3,883

1

2

Gemeinsam Ziele Erreichen e. V.

2,777

2

Die Verwaltung des Landkreises Zwickau/Jugendamt empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Bestimmung des Trägers GAFUG mbH zur Umsetzung des Leistungsangebotes Schulsozialarbeit am Gotthold-Ephraim-Lessing-Gymnasium Hohenstein-Ernstthal.

Anlagen

Anlage 1              Vorgehensweise für die Bewertung der Interessensbekundungen im Bereich Schulsozialarbeit

 


Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII);

§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau;

§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;

„Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit)“ vom 12. März 2020, geändert zum 14.05.2024, bildet die Grundlage der Finanzierung der Schulsozialarbeit im Landkreis Zwickau